Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

die Übertragung des Vereinsheims des Horstsportvereins 1950 e.V., Albrecht-Dürer-Straße 5 in Landau in das Vermögen des GML zu einem Wert von 1,00 Euro. Die Bilanzierung wird auf „fremden Grund und Boden“ erfolgen.

 

Die Übertragung soll in Form einer Einlage durch den Einrichtungsträger (Stadt Landau in der Pfalz) als zweckgebundene Rücklage in der Bilanz des GML abgewickelt werden.

 

Die Widmung erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2018. Ab diesem Zeitpunkt ist das GML für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des vorgenannten Gebäudes zuständig.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Liegenschaftsabteilung vom 16. Mai 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.  


Der Stadtrat beschloss einstimmg: