Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von bis zu 460.000 EURO für die Sporthalle West zuzustimmen, sofern der Bewilligungsbescheid des Landes Rheinland-Pfalz über das Kommunale Investitionsförderungsgesetz (KI 3.0) Kapitel 2, erteilt wird und durch die zeitnahe Mittelbereitstellung keine Erhöhung des Kreditlimits erforderlich wird.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Gebäudemangements vom 18. Juni 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Es sei bekannt, dass man noch keinen Zuschussbescheid für die Sporthalle West habe. Man habe aber im Wirtschaftsplan vorsichtshalber keinen Zuschuss eingeplant, so dass die Finanzierung theoretisch grundsätzlich auch ohne Landeszuschuss gesichert sei. Das Ausschreibungsergebnis liege sehr deutlich über der Kalkulation. Wenn man die Ausschreibung jetzt aufhebe, werde man sicher kein besseres Angebot bekommen. Mit dem Beschluss, den man heute vorlege, könnte man noch einigermaßen im Zeitplan bleiben. Er gebe zu bedenken, dass man hier einen wesentlcuhen höheren Zuschussbedarf habe. Es sei dies der Preis der Dynamik.

 

Ratsmitglied Wagner wollte wissen, was passiere wenn das Land doch noch länger als 2 Monate für den Zuschussbescheid benötige.

 

Herr Götz erläuterte hierzu.

 

Ratsmitglied Eggers fand das Vorgehen des Stadtvorstandes und des GML sehr mutig. Man müsse handeln. Er empfinde das Verhalten des Landes sehr verwunderlich. Landau gehe ständig in eine nicht unerhebliche Vorleistung für fehlende Zuschusszahlungen des Landes.

 

Ratsmitglied Freiermuth betonte, dass die Vorleistung der Stadt bei der BBS-Halle sinnvoll gewesen sei.    


Der Stadtrat beschloss einstimmig: