Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

1.       Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Mörzheim (Flurstücke 561/6, 561/7, 561/8, 561/9, 561/11, 561/12, 561/13, 561/14, 561/15, 561/16, 561/18, 561/19, 561/20, 561/21, 561/22, 561/23, 561/24, 561/25, 561/26, 561/27, 561/28, 561/29, 561/30, 561/31, 561/32, 561/33, 561/34, 561/35, 561/36, 561/37, 561/50, 561/51, 561/52, 561/53, 561/54, 561/55, 561/57, 561/58, 561/59, 561/63, 561/64, 561/65, sowie teilweise die Flurstücke 561/10, 561/17, 561/38, 561/66, 561/72, 576/3) wird der Bebauungsplan „MH3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung“ aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan „MH3, Im Frohnacker – 1.Teiländerung“ inkl. aller erforderlichen Unterlagen zu erarbeiten und die Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Bauamtes, Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung, vom 12. Juli 2018, auf welche hingewiesen wird. Die Bebauungspläne in den einzelnen Stadtteilen entsprechen teilweise nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten. Diese werden nun, beginnend mit Mörzheim, nacheinander geändert.  


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit 14 Ja-Stimmen den nachfolgenden Beschlussvorschlag.