Sitzung: 28.08.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/516/2018
1. Für das in der Anlage
umgrenzte Gebiet der Gemarkung Mörzheim (Flurstücke 561/6, 561/7, 561/8, 561/9,
561/11, 561/12, 561/13, 561/14, 561/15, 561/16, 561/18, 561/19, 561/20, 561/21,
561/22, 561/23, 561/24, 561/25, 561/26, 561/27, 561/28, 561/29, 561/30, 561/31,
561/32, 561/33, 561/34, 561/35, 561/36, 561/37, 561/50, 561/51, 561/52, 561/53,
561/54, 561/55, 561/57, 561/58, 561/59, 561/63, 561/64, 561/65, sowie teilweise
die Flurstücke 561/10, 561/17, 561/38, 561/66, 561/72, 576/3) wird der
Bebauungsplan „MH3, Im Frohnacker – 1.
Teiländerung“ aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.
1 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan „MH3, Im Frohnacker – 1.Teiländerung“
inkl. aller erforderlichen Unterlagen zu erarbeiten und die Offenlage zur
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Stadtbauamtes vom 12. Juli 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt
ist.
Ratsmitglied Freiermuth betonte, dass es hier zwar um Mörzheim gehe, es aber Auswirkungen auf ganz Landau habe. Dies sei eine sinnvolle Nachverdichtung ohne allzu großen Flächenverbrauch.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: