Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.     Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Mörzheim (Flurstücke 561/6, 561/7, 561/8, 561/9, 561/11, 561/12, 561/13, 561/14, 561/15, 561/16, 561/18, 561/19, 561/20, 561/21, 561/22, 561/23, 561/24, 561/25, 561/26, 561/27, 561/28, 561/29, 561/30, 561/31, 561/32, 561/33, 561/34, 561/35, 561/36, 561/37, 561/50, 561/51, 561/52, 561/53, 561/54, 561/55, 561/57, 561/58, 561/59, 561/63, 561/64, 561/65, sowie teilweise die Flurstücke 561/10, 561/17, 561/38, 561/66, 561/72, 576/3) wird der Bebauungsplan „MH3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung“ aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan „MH3, Im Frohnacker – 1.Teiländerung“ inkl. aller erforderlichen Unterlagen zu erarbeiten und die Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 12. Juli 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Freiermuth betonte, dass es hier zwar um Mörzheim gehe, es aber Auswirkungen auf ganz Landau habe. Dies sei eine sinnvolle Nachverdichtung ohne allzu großen Flächenverbrauch.      


Der Stadtrat beschloss einstimmig: