Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 15

 

 


Der Vorsitzende rief die Informationsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 19.07.2018 auf, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und hielt den Einbezug eines Wettbewerbsverfahrens für eine mustergültige Entwicklung. Er hoffe, dass das hiesige Projekt nicht das letzte dieser Art sein werde. Der Vorsitzende übergab anschließend das Wort an Herrn Kamplade für weitere Erläuterungen.

 

Herr Kamplade stufte die Vorgehensweise und das Verfahren, hier den Einbezug von in Landau ansässigen Architekturbüros mit Erfahrungen im Bereich dörflicher bzw. ländlicher Entwicklung, als positiv ein und betonte, dass einige Aspekte und Erkenntnisse später bei der Neuaufstellung der Gestaltungssatzung einfließen würden. Herr Kamplade ging außerdem auf die schwierige Anfangssituation ein und zeigte anhand eines Luftbildes die beengten Verhältnisse vor Ort, die jedoch typisch für die Landauer Stadtdörfer seien. Der Bauherr habe vor, das marode Bestandsgebäude abzubrechen und an dessen Stelle ein Flaschenlager und eine Gastronomie zu errichten. Dem Bauherrn war daher eine funktionale Planung wichtig. Die Siegervariante enthielt eine Planung mit großer Hoffläche, damit zum einen Lieferverkehr möglich und zum anderen eine Nutzung für eine Außengastronomie denkbar sein könne. Zudem werde ein ansprechend gestaltetes Lagergebäude errichtet, das die Grundzüge der Gestaltungssatzung einhalte.

Zu guter Letzt dankte Herr Kamplade den Landauer Architekten für deren Bereitschaft an dem Wettbewerb teilzunehmen und sich einzubringen. Auch die übrigen drei eingereichten Arbeiten leisten einen wertvollen Beitrag dörflicher Baukultur und sollen bei nächster Gelegenheit öffentlich ausgestellt werden.

 

Ausschussmitglied Herr Eichhorn nutzte die Gelegenheit „als Nußdorfer einem anderen Nußdorfer“ ein Lob auszusprechen. Die Kooperation des Bauherrn war beispielhaft. Ein Wettbewerb in dieser Größenordnung sei als Alleinstellungsmerkmal anzusehen. Der Bauherr trug die Kosten für das Wettbewerbsverfahren, weshalb Herr Eichhorn ihm seinen Dank aussprach - auch im Hinblick, dass die Ergebnisse der Wettbewerbsbeiträge eine Art „Initialzündung“ für die Überarbeitung der Gestaltungssatzung seien.

Herr Eichhorn merkte zum Schluss an, dass sich der Ortsbeirat, obwohl es sich nur um eine Informationsvorlage handelte, positiv zu dem Vorhaben äußerte.

 

Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler erinnerte daran, dass das Projekt nur gut laufe, weil anfangs „Nein“ gesagt wurde.

 


Da sich keine weiteren Wortmeldungen abzeichneten, erklärte der Vorsitzende die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen.