Sitzung: 07.08.2018 Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 610/518/2018
Der Vorsitzende rief die Informationsvorlage der
Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 19.07.2018 auf, welche der
Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und hielt den Einbezug eines
Wettbewerbsverfahrens für eine mustergültige Entwicklung. Er hoffe, dass das
hiesige Projekt nicht das letzte dieser Art sein werde. Der Vorsitzende übergab
anschließend das Wort an Herrn Kamplade für weitere Erläuterungen.
Herr Kamplade stufte die Vorgehensweise und das
Verfahren, hier den Einbezug von in Landau ansässigen Architekturbüros mit
Erfahrungen im Bereich dörflicher bzw. ländlicher Entwicklung, als positiv ein
und betonte, dass einige Aspekte und Erkenntnisse später bei der Neuaufstellung
der Gestaltungssatzung einfließen würden. Herr Kamplade ging außerdem auf die
schwierige Anfangssituation ein und zeigte anhand eines Luftbildes die beengten
Verhältnisse vor Ort, die jedoch typisch für die Landauer Stadtdörfer seien.
Der Bauherr habe vor, das marode Bestandsgebäude abzubrechen und an dessen
Stelle ein Flaschenlager und eine Gastronomie zu errichten. Dem Bauherrn war
daher eine funktionale Planung wichtig. Die Siegervariante enthielt eine
Planung mit großer Hoffläche, damit zum einen Lieferverkehr möglich und zum
anderen eine Nutzung für eine Außengastronomie denkbar sein könne. Zudem werde
ein ansprechend gestaltetes Lagergebäude errichtet, das die Grundzüge der
Gestaltungssatzung einhalte.
Zu guter Letzt dankte Herr Kamplade den Landauer
Architekten für deren Bereitschaft an dem Wettbewerb teilzunehmen und sich
einzubringen. Auch die übrigen drei eingereichten Arbeiten leisten einen
wertvollen Beitrag dörflicher Baukultur und sollen bei nächster Gelegenheit
öffentlich ausgestellt werden.
Ausschussmitglied Herr Eichhorn nutzte die
Gelegenheit „als Nußdorfer einem anderen Nußdorfer“ ein Lob auszusprechen. Die
Kooperation des Bauherrn war beispielhaft. Ein Wettbewerb in dieser
Größenordnung sei als Alleinstellungsmerkmal anzusehen. Der Bauherr trug die
Kosten für das Wettbewerbsverfahren, weshalb Herr Eichhorn ihm seinen Dank
aussprach - auch im Hinblick, dass die Ergebnisse der Wettbewerbsbeiträge eine
Art „Initialzündung“ für die Überarbeitung der Gestaltungssatzung seien.
Herr Eichhorn merkte zum Schluss an, dass sich der
Ortsbeirat, obwohl es sich nur um eine Informationsvorlage handelte, positiv zu
dem Vorhaben äußerte.
Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler erinnerte
daran, dass das Projekt nur gut laufe, weil anfangs „Nein“ gesagt wurde.
Da sich keine weiteren Wortmeldungen abzeichneten,
erklärte der Vorsitzende die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen.