Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 1, Enthaltungen: 3, Befangen: 1

1.      Das vom Planungsbüro Junker + Kruse, Dortmund, erarbeitete Einzelhandelskonzept 2018 für die Stadt Landau in der Pfalz vom Mai 2018 (Anlage 1) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB für die künftige räumliche Steuerung des Einzelhandels und die Sicherung zentraler Versorgungsstrukturen in Landau in der Pfalz beschlossen.

 

2.     Ausweisungen von Sondergebieten für großflächige Einzelhandelsansiedlungen (größer 800 qm Verkaufsfläche) für das Sortiment „Fahrräder und technisches Zubehör“ außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs sollen erst nach Ablauf von drei Jahren ab Datum der Beschlussfassung des Einzelhandelskonzeptes 2018 mittels entsprechender bauleitplanerischer Beschlüsse ermöglicht werden.

 

3.     Für nicht großflächige Einzelhandelsansiedlungen  (kleiner 800 qm Verkaufsfläche) des Sortiments „Fahrräder und technisches Zubehör“ sollen in gewerblich geprägten Bebauungsplangebieten ebenfalls erst nach Ablauf von drei Jahren ab Datum der Beschlussfassung des Einzelhandelskonzepts 2018 entsprechende Festsetzungen oder Befreiungen ermöglicht werden.

 

 


Ratsmitglied Höhlinger war gemäß § 22 GemO befangen und nahm an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 17. Juli 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Es sei das Ziel, weiterhin ein gutes Handelszentrum zu sein. Mit der Sortimentsliste habe man bisher gute Erfahrungen gemacht. Ein Knackpunkt sei jetzt die Frage der Innenstadtrelevanz des Fahrradhandels oder man diesen für die Peripherie öffnen solle. Man habe den Kompromiss erarbeitet, erstmals in 3 Jahren eine Fläche von bis zu 800 qm Verkaufsfläche für den Fahrradhandel an der Peripherie zuzulassen.

 

Ratsmitglied Lerch erinnerte daran, dass man schwer um ein solches Einzelhandelskonzept gerungen habe. Es habe sich gezeigt, dass es gut sei dieses Konzept zu haben. Die Erstellung einer innenstadtrelevanten Sortimentsliste halte Geschäfte in der Innenstadt, Die Leerstandsquote sei deshalb im Vergleich zu anderen Städten geringer. Man dürfe sich jetzt aber nicht zurücklehnen. Das, was jetzt vorliege, sei das richtige zu diesem Zeitpunkt. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Maier war der Meinung, dass es Sinn mache, das Einzelhandelskonzept immer wieder zu überprüfen. Der Kompromiss zum Fahrradhandel sei sinnvoll und gut. Die SPD-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu.

 

Ratsmitglied Freiermuth unterstrich, dass das Einzelhandelskonzept gut und richtig sei, aber keine Hilfe beim Hauptproblem, dem Onlinehandel, sei. Die FWG-Stadtratsfraktion begrüße die Fortschreibung und werde zustimmen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erklärte, dass man bisher mit der strengen Sortimentsliste gut gefahren sei. Die Fraktion Pfeffer und Salz wolle den Fahrradhandel nicht ins Gewerbegebiet verlagern. Dies wäre eine Schwächung der Innenstadt und öffne Tore für andere. Daher lehne die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion die Vorlage ab.   


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 33 Ja,- 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen: