Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

1.      Das vom Planungsbüro Junker + Kruse, Dortmund, erarbeitete Einzelhandelskonzept 2018 für die Stadt Landau in der Pfalz vom Mai 2018 (Anlage 1) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB für die künftige räumliche Steuerung des Einzelhandels und die Sicherung zentraler Versorgungsstrukturen in Landau in der Pfalz beschlossen.

 

2.      Ausweisungen von Sondergebieten für großflächige Einzelhandelsansiedlungen (größer 800 qm Verkaufsfläche) für das Sortiment „Fahrräder und technisches Zubehör“ außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs sollen erst nach Ablauf von drei Jahren ab Datum der Beschlussfassung des Einzelhandelskonzeptes 2018 mittels entsprechender bauleitplanerischer Beschlüsse ermöglicht werden.

 

3.      Für nicht großflächige Einzelhandelsansiedlungen  (kleiner 800 qm Verkaufsfläche) des Sortiments „Fahrräder und technisches Zubehör“ sollen in gewerblich geprägten Bebauungsplangebieten ebenfalls erst nach Ablauf von drei Jahren ab Datum der Beschlussfassung des Einzelhandelskonzepts 2018 entsprechende Festsetzungen oder Befreiungen ermöglicht werden.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes, Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung, vom 17. Juli 2018, auf welche hingewiesen wird. Der Flächennutzungsplan sei ausgiebig im Bauausschuss vorgestellt worden. Man sei sich einig, dass die Hauptschwierigkeit im Bereich des Zweiradverkaufes besteht. Aufgrund der Tatsache, dass man das Einzelhandelskonzept strikt verfolgt hat, wurde den innenstädtischen Zweiradhändlern Entwicklungsmöglichkeiten verbaut. Durch die nun vorgeschlagene Dreijahressperre konnte man einen Kompromissvorschlag ausarbeiten, der das Wohlwollen aller Beteiligten findet.

 

Ratsmitglied Lerch erklärte, dass in der letzten Sitzung des Bauausschusses bereits die wesentlichen Punkte angesprochen wurden. Sie tragen den Kompromiss mit. Eine konsequente Verfolgung des Einzelhandelskonzeptes bietet eine gute Grundlage für die weitere Stadtentwicklung.

 

Ratsmitglied Freiermuth begrüßte die Einführung einer Dreijahressperre. Sie stimmen der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Dr. Migl gab an, dass sie die Vorlage ablehnen. Die mögliche Aussiedlung in ein Gewerbegebiet habe Signalwirkung für andere Branchen und wecke Begehrlichkeiten.

 

Der Vorsitzende stellte klar, dass nur der Zweiradverkauf davon betroffen ist und somit keine Signalwirkung für andere Branchen entstehen kann.


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat mehrheitlich mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung den nachfolgenden Beschlussvorschlag.