Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 1

1.      Das vom Planungsbüro Junker + Kruse, Dortmund, erarbeitete Einzelhandelskonzept 2018 für die Stadt Landau in der Pfalz vom Mai 2018 (Anlage 1) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB für die künftige räumliche Steuerung des Einzelhandels und die Sicherung zentraler Versorgungsstrukturen in Landau in der Pfalz beschlossen.

 

2.      Ausweisungen von Sondergebieten für großflächige Einzelhandelsansiedlungen (größer 800 qm Verkaufsfläche) für das Sortiment „Fahrräder und technisches Zubehör“ außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs sollen erst nach Ablauf von drei Jahren ab Datum der Beschlussfassung des Einzelhandelskonzeptes 2018 mittels entsprechender bauleitplanerischer Beschlüsse ermöglicht werden.

 

3.      Für nicht großflächige Einzelhandelsansiedlungen  (kleiner 800 qm Verkaufsfläche) des Sortiments „Fahrräder und technisches Zubehör“ sollen in gewerblich geprägten Bebauungsplangebieten ebenfalls erst nach Ablauf von drei Jahren ab Datum der Beschlussfassung des Einzelhandelskonzepts 2018 entsprechende Festsetzungen oder Befreiungen ermöglicht werden.

 

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 17.07.2018 auf, auf welche verwiesen wird, und begrüßte Frau Elisabeth Kopischke vom Stadtplanungsbüro Junker + Kruse aus Dortmund, die eine Präsentation über die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes vorbereitet hatte.

 

Für Ausschussmitglied Frau Höhlinger gab es einen Ausschließungsgrund gem. § 22 Gemeindeordnung, weshalb sie sich in den für Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes begab.

 

Frau Kopischkes Vortrag beinhaltete den Strukturwandel im Einzelhandel, wie zum Beispiel das geänderte Einkaufsverhalten der Menschen und den stetig wachsenden Online-Handel, sowie die Aktualisierungen der Datenbasis seit der Aufstellung des Einzelhandelskonzeptes im Jahr 2010. Darauf aufbauend erläuterte Frau Kopischke die wesentlichen Änderungen der aktuellen Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes zu dem Konzept aus 2010, eine entsprechende Anpassung der Sortimentsliste und deren Begrifflichkeiten, die Standortstruktur der Stadt Landau, das Leerstandsmanagement, sowie eine zum aktuellen Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) konforme redaktionelle Überarbeitung und Bezugnahme zu Zielen des LEP IV und des aktuellen Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar (ERP). So wurde beispielsweise die Bezeichnung „zentrenrelevant“ in „innenstadtrelevant“ umbenannt.

Als Fazit zog Frau Kopischke, dass der Einzelhandel der Stadt Landau sehr gut aufgestellt sei.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch hielt eine Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für sinnvoll. Zur vorgesehenen Änderung der Sortimentsliste hinsichtlich des Sortiments „Fahrräder“ stellte er die Fragen, welche Vorteile es gebe, wenn der Fahrradhandel ausgelagert werde? Wo sei hier der Mehrwert? Frau Kopischke nahm Bezug auf Herrn Lerchs Wortmeldung und erwähnte, dass eine entsprechende Ansiedlung außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs auch weiterhin über das Instrument der Bauleitplanung gesteuert werden könne. Ziel sei es, ein attraktives und vielseitiges Angebot zu schaffen und zu bewahren. So würden beispielsweise bereits jetzt auch Fachmärkte, hier bezugnehmend auf den Gillet-Markt, den Fahrradhandel abdecken. Landau habe in seiner Funktion als Mittelzentrum mit teilweise oberzentraler Bedeutung eine Versorgungsfunktion auch für die benachbarten Kommunen inne.

 

Ausschussmitglied Herr Maier begrüßte den Vortrag und freute sich, dass im Bereich der Nahversorgung an der Wollmesheimer Straße nachgebessert wurde. Zum Thema „Fahrräder“ verwies Herr Maier auf den neuen und wachsenden Markt der E-Bikes. Er könne die Kritik der in Landau ansässigen Fahrradhändler verstehen, da diese ihre Vergrößerungswünsche nicht umsetzen konnten, und zeigte sich erfreut, dass ein Kompromiss mit einer Drei-Jahres-Frist gefunden zu sein scheint.

 

Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler erwähnte, dass seit der Initiierung des Einzelhandelskonzeptes viele Erfahrungen gesammelt wurden und es auch etliche Konflikte gab. In der aktuellen Diskussion zur Fortschreibung des Konzeptes fiel Herrn Lichtenthäler auf, dass „Gastronomie“ nicht mehr enthalten sei. Hierzu antwortete Frau Kopischke, dass die Gastronomie nicht Teil des Einzelhandelskonzeptes sei, jedoch durchaus eine Bedeutung für die Multifunktionalität einer funktionierenden Innenstadt habe. Außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs könne die Einrichtung eines gastronomischen Angebots bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben, wie z.B. Möbelhäusern, eine sinnvolle Ergänzung darstellen und sei auch als untergeordnet zu betrachten. Sie schade dem zentralen Versorgungsbereich aus fachlicher Sicht nicht, wenn sie dem Betrieb unter- und z.B. über die Öffnungszeiten und Zugänglichkeit geordnet sei.

Herr Lichtenthäler fand, dass mit der nun vorgelegten Einteilung eine gute Grundlage geschaffen wurde. Eine Abwägung der bestehenden Situation – gerade im Hinblick auf die Fahrradhändler – müsse erfolgen. Der Fahrradmarkt boome, weshalb er auch die dreijährige Übergangslösung als Kompromiss verstehen könne. Es bedürfe genauen Überlegungen, was in den (zukünftigen) Gewerbegebieten entstehen solle. Herrn Lichtenthäler sei jedenfalls ein Fahrradmarkt lieber als ein Porschezentrum.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth war von der Notwendigkeit eines Einzelhandelskonzeptes überzeugt, da somit kein „Wildwuchs“ entstehen könne. Dennoch sehe er wie schwierig die Umsetzung sei und nahm hierzu Bezug auf das Thema „Fahrrad“.

Für Geschäfte mit kleiner Verkaufsfläche hätte sich Herr Freiermuth konkretere Lösungsvorschläge gewünscht. Frau Kopischke verwies hierzu auf die vorhandene kleinteilige städtebauliche Struktur der historischen Altstadt, die einen begrenzten Rahmen an Verkaufsflächen bedinge. Hier könne man bei Neu- und Umbauten über städtebauliche Instrumente zur Steuerung der Verkaufsflächengrößen nachdenken.

Des Weiteren benannte Herr Freiermuth den Online-Handel als Problem für den Einzelhandel. Frau Kopischke sehe allerdings für den Handel in Landau gute Chancen. Die Stadt sei wettbewerbsfähig.

 

Ausschussmitglied Herr Wagner dankte Frau Kopischke für die Vorstellung der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes. Herr Wagner sei damit „d’accord“, obwohl er sich mit dem Thema „Fahrrad“ schwer tue. Der Fahrradmarkt sei groß.

Zudem fragte Herr Wagner weshalb in der Fortschreibung die Sortimente „Jagd- u. Anglerbedarf“ nicht mehr und „Erotik“ nicht als innenstadtrelevant angesehen werden. Frau Kopischke antwortete, dass diese beiden Sortimente nicht tragend für den innerstädtischen Bereich seien. Herr Kamplade ergänzte Frau Kopischke dahingehend, dass beispielsweise der Anglerbedarf nicht strukturgebend wäre, da Anglerbedarf in Landau nur außerhalb der Innenstadt angeboten werde.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold erinnerte daran, dass das Thema „Fahrräder“ bereits bei der letzten Diskussion des Einzelhandelskonzeptes im Bauausschuss am 28. November 2017 Inhalt war. Herrn Eisold war allerdings die Bedeutung der Drei-Jahres-Lösung nicht schlüssig. Würde diese ab Beschlussfassung greifen? Hierzu äußerte sich Herr Kamplade. Die Drei-Jahres-Lösung sollte ab der Beschlussfassung gelten. Dies bedeute, dass sich der Stadtrat eine „Selbstbindung“ hinsichtlich der Ansiedlungen von Fahrradhandel auferlege.

Des Weiteren wollte Herr Eisold wissen, ob bei einer Überschreitung der 50.000-Einwohner-Marke neue Grenzen hinsichtlich des Einzelhandelskonzeptes gezogen werden müssten. Dies würde zunächst keine Rolle spielen. Erst eine Einstufung als Oberzentrum würde Änderungen mit sich ziehen, so Herr Kamplade.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel schlug als Kompromiss vor, Bauvoranfragen erst nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist zu behandeln und diese zunächst abzulehnen oder zurückzustellen.

 

 

Ausschussmitglied Herr Wagner nahm Bezug auf Herrn Löffels Wortmeldung und fragte zum Verständnis: Seien die Bauvoranfragen dann dem Ermessensspielraum der Verwaltung ausgesetzt? Herr Kamplade erklärte, dass die Verwaltung die Genehmigung zurückstellen würde, auch wenn der Bauherr bauen dürfte. Man würde letztlich eine dreijährige Veränderungssperre auferlegen, so dass Verhandlungen mitunter gestoppt werden können. Somit könne kein Fachmarkt entstehen, ohne das „Zutun“ des Stadtrates. Herr Wagner wollte weiterhin zum Verständnis wissen, ob dies auch für den Baubeginn gelte, so dass sich niemand einen zeitlichen Vorteil innerhalb der drei Jahre verschaffen und pünktlich nach Ablauf der Frist seinen Fachmarkt eröffnen könnte? Herr Kamplade verdeutlichte, dass sich die Dreijahresfrist auf die Erteilung der Genehmigung beziehe. Erst danach könne mit dem Bau begonnen werden. Dennoch könne sich der Bauherr vorab ein Grundstück sichern.

 

Ausschussmitglied Herr Heuberger erinnerte daran, dass der Internethandel immer stärker ausgeprägt sei. Wie könne hier die Stadt entgegenwirken? Als zusätzliche Schwierigkeit sehe Herr Heuberger auch die teils schwierige Vermietung der Ladeneinheiten. Er könne daher verstehen, dass eine Ansiedlung auf der „grünen Wiese“ für manchen Gewerbetreibenden interessant sei – gerade auch weil dort Parkplätze umsonst angeboten werden können.

 

Es gab keine weiteren Wortmeldungen, so dass der Vorsitzende Frau Kopischke für Ihr Kommen dankte und sie verabschiedete.


Der Bauausschuss empfahl im Anschluss dem Hauptausschuss sowie dem Stadtrat mehrheitlich bei einer Gegenstimme, zwei Enthaltungen und einer Befangenheit, den nachgenannten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.