Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 15

 

 


Der Vorsitzende leitete in die Informationsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 24.07.2018 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und betonte, dass die „Uferschen Höfe“ beim großen Stadtbrand im 18. Jahrhundert nicht zerstört wurden und dies als Besonderheit zu betrachten sei. Im Anschluss übergab der Vorsitzende das Wort an Frau Schmidt-Sercander, die eine Präsentation vorbereitet hatte.

 

Frau Schmidt-Sercander vermittelte in ihrem Vortrag per Luftbild die noch in ihren Anfängen steckende Quartiersentwicklung. Eine genauere Planung sei in der Vorbereitung, liege aber noch nicht vor. Die Entwicklung der „Uferschen Höfe“ stelle einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung der Altstadt dar. Es befänden sich etliche ortsbildprägende und einzelne denkmalgeschützte Gebäude in dem besagten Areal. Die zukünftige Nutzung solle idealerweise eine innenstadttypische Kombination aus Wohn- und Gewerbenutzung (hier: Einzelhandel) sein. Insgesamt werde eine zeitgemäße Entwicklung und Nutzung angestrebt. Frau Schmidt-Sercander ging auf eine Pressemitteilung aus dem Jahr 2017 ein, in der über den Erwerb der „Uferschen Höfe“ durch einen Projektentwickler berichtet wurde.

Mittels einer fotografischen Darstellung des Innenhofes erklärte Frau Schmidt-Sercander die vom Eigentümer angestrebte Neuordnung der innenliegenden Höfe. Dabei spiele eine öffentliche Durchwegung, wie zu früheren Zeiten, eine Rolle.

Derzeit werde geprüft, so Frau Schmidt-Sercander, ob ein Bebauungsplan für den Bereich der „Uferschen Höfe“ verabschiedet werden müsse, ob ein Sanierungsgebiet eingerichtet werden sollte und ob Städtebaufördermittel im Sinne des Programms „Aktive Stadtzentren“ eingesetzt werden können. Letzteres werde noch mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) besprochen und geklärt.

 


Der Vorsitzende dankte Frau Schmidt-Sercander für den informativen Zwischenbericht. Da sich keine Wortmeldungen abzeichneten, erklärte der Vorsitzende die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen.