Sitzung: 07.08.2018 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Befangen: 2
Vorlage: 630/349/2018
Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben einschließlich
der nachfolgenden Abweichungen und Befreiungen von Festsetzungen des
Bebauungsplanes C 25 der Stadt Landau und der Gestaltungssatzung für den
Bereich „Wohnpark am Ebenberg“ zu:
a)
Überschreitung der Grundflächenzahl 2 (Hauptgebäude
und
Nebenanlagen) (B-Plan)
b)Überschreitung der zulässigen Breite von Zufahrten im
Bereich der
Tiefgarage (Satzung).
Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der
Bauordnungsabteilung vom 18.07.2018 auf, welche der Niederschrift als Anlage
beigefügt ist. Herr Dr. Ingenthron erklärte dann direkt, dass er zu diesem
Tagesordnungspunkt den Vorsitz an das älteste Ausschussmitglied, Herrn
Eichhorn, übergebe, da für ihn ein Ausschließungsgrund gem. § 22
Gemeindeordnung (GemO) vorliege. Herr Dr. Ingenthron begab sich deshalb in den
für Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes.
Auch für Ausschussmitglied Frau Heß gab es
einen Ausschließungsgrund gem. § 22 Gemeindeordnung, weshalb sie sich ebenfalls
in den für Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes begab.
Der Vorsitzende, Herr Eichhorn, ging im Anschluss auf
die Sitzungsvorlage ein und übergab das Wort an die Bauausschussmitglieder.
Ausschussmitglied Herr Lerch fragte hinsichtlich der Geschossflächenzahl, ob der Bauausschuss in der Vergangenheit bereits über eine ähnliche Dimensionierung entschieden habe. Herr Kamplade bejahte dies und erwähnte, dass dies schon mehrfach aufgetreten sei, gerade wenn es sich um großflächig zusammenhängende Tiefgaragen handele.
Da sich keine weiteren Wortmeldungen abzeichneten, beschloss der Bauausschuss einstimmig unter Berücksichtigung der beiden Befangenheiten den nachgenannten Beschlussvorschlag. Herr Dr. Ingenthron sowie Ausschussmitglied Frau Heß konnten anschließend wieder Platz am Sitzungstisch nehmen.