Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben einschließlich der nachfolgenden Abweichungen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes C 25 der Stadt Landau und der Gestaltungssatzung für den Bereich „Wohnpark am Ebenberg“ zu:



     a)       Überschreitung der Grundflächenzahl 2 (Hauptgebäude und
       Nebenanlagen) (B-Plan)

 

     b)Überschreitung der zulässigen Breite von Zufahrten im Bereich der
     Tiefgarage (Satzung).

 

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 18.07.2018 auf, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Herr Dr. Ingenthron erklärte dann direkt, dass er zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz an das älteste Ausschussmitglied, Herrn Eichhorn, übergebe, da für ihn ein Ausschließungsgrund gem. § 22 Gemeindeordnung (GemO) vorliege. Herr Dr. Ingenthron begab sich deshalb in den für Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes.

 

Auch für Ausschussmitglied Frau Heß gab es einen Ausschließungsgrund gem. § 22 Gemeindeordnung, weshalb sie sich ebenfalls in den für Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes begab.

 

Der Vorsitzende, Herr Eichhorn, ging im Anschluss auf die Sitzungsvorlage ein und übergab das Wort an die Bauausschussmitglieder.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch fragte hinsichtlich der Geschossflächenzahl, ob der Bauausschuss in der Vergangenheit bereits über eine ähnliche Dimensionierung entschieden habe. Herr Kamplade bejahte dies und erwähnte, dass dies schon mehrfach aufgetreten sei, gerade wenn es sich um großflächig zusammenhängende Tiefgaragen handele.


Da sich keine weiteren Wortmeldungen abzeichneten, beschloss der Bauausschuss einstimmig unter Berücksichtigung der beiden Befangenheiten den nachgenannten Beschlussvorschlag. Herr Dr. Ingenthron sowie Ausschussmitglied Frau Heß konnten anschließend wieder Platz am Sitzungstisch nehmen.