Sitzung: 14.08.2018 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2
Vorlage: 240/081/2018
Beschlussvorschlag:
Nach der erfolgten Vorabinformation in der
Stadtratssitzung vom 19. Juni 2018 beschließt der Stadtrat das als Anlage
beigefügte städtebauliche Maßnahmenpaket, für welches Fördermittel im Rahmen
der städtebaulichen Sonderkonditionen im Zeitraum von 2018-2021 beantragt
werden.
Der
Vorsitzende erläuterte
die Sitzungsvorlage der Kämmereiabteilung vom 18. Juli 2018, auf
welche hingewiesen wird. Nachdem der Stadtrat bereits in seiner Sitzung vom
19. Juni 2018 vorab informiert wurde, erfolge nun der Beschluss über
das städtebauliche Maßnahmenpaket. Die Verwaltung müsse, ohne die einzelnen
Maßnahmen konkret geplant zu haben, bereits jetzt Mittel beantragen, damit das
Land und der Bund Bedarfe ermitteln können. Dies stelle die Verwaltung vor
gewisse Herausforderungen. Die in der Vorlage genannten Maßnahmen werde man nun
voranmelden, um bei Bedarf Mittel generieren und die Budgetplanung realisieren
zu können.
Ratsmitglied
Lerch lobte zunächst
die Verwaltungsarbeit. Durch die Vorabplanung könnten unverhoffte Chancen
wahrgenommen werden, die bei fehlender Voranmeldung nicht ergriffen werden
können. Er gab aber auch an, dass es besser wäre, über eine bessere
Finanzausstattung zu verfügen, um nicht immer auf Fördermaßnahmen angewiesen zu
sein.
Ratsmitglied
Demmerle erklärte,
dass die Beantragung von weiteren Fördermitteln sinnvoll und notwendig ist. Die
SPD-Fraktion empfindet es sehr positiv, dass die Maßnahme “soziale Stadt” als
Bedarfsoption angemeldet wird. Sie stimmen der Vorlage zu.
Ratsmitglied
Hartmann
verdeutlichte, dass lediglich die Maßnahme “soziale Stadt” in ihrem Sinne ist.
Deshalb lehnen sie die Verwaltungsvorlage ab.
Ratsmitglied Freiermuth erklärte, dass durch Fördermittel die geplante und sinnvolle Innenstadtentwicklung verwirklicht werden kann.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat mehrheitlich mit 12 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen den nachfolgenden Beschlussvorschlag.