Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

Nach der erfolgten Vorabinformation in der Stadtratssitzung vom 19. Juni 2018 beschließt der Stadtrat das als Anlage beigefügte städtebauliche Maßnahmenpaket, für welches Fördermittel im Rahmen der städtebaulichen Sonderkonditionen im Zeitraum von 2018-2021 beantragt werden.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Kämmereiabteilung vom 18. Juli 2018, auf welche hingewiesen wird. Nachdem der Stadtrat bereits in seiner Sitzung vom 19. Juni 2018 vorab informiert wurde, erfolge nun der Beschluss über das städtebauliche Maßnahmenpaket. Die Verwaltung müsse, ohne die einzelnen Maßnahmen konkret geplant zu haben, bereits jetzt Mittel beantragen, damit das Land und der Bund Bedarfe ermitteln können. Dies stelle die Verwaltung vor gewisse Herausforderungen. Die in der Vorlage genannten Maßnahmen werde man nun voranmelden, um bei Bedarf Mittel generieren und die Budgetplanung realisieren zu können.

 

Ratsmitglied Lerch lobte zunächst die Verwaltungsarbeit. Durch die Vorabplanung könnten unverhoffte Chancen wahrgenommen werden, die bei fehlender Voranmeldung nicht ergriffen werden können. Er gab aber auch an, dass es besser wäre, über eine bessere Finanzausstattung zu verfügen, um nicht immer auf Fördermaßnahmen angewiesen zu sein.

 

Ratsmitglied Demmerle erklärte, dass die Beantragung von weiteren Fördermitteln sinnvoll und notwendig ist. Die SPD-Fraktion empfindet es sehr positiv, dass die Maßnahme “soziale Stadt” als Bedarfsoption angemeldet wird. Sie stimmen der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Hartmann verdeutlichte, dass lediglich die Maßnahme “soziale Stadt” in ihrem Sinne ist. Deshalb lehnen sie die Verwaltungsvorlage ab.

 

Ratsmitglied Freiermuth erklärte, dass durch Fördermittel die geplante und sinnvolle Innenstadtentwicklung verwirklicht werden kann.  


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat mehrheitlich mit 12 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen den nachfolgenden Beschlussvorschlag.