Der Vorsitzende
verlas den
Beschlussvorschlag:
1. Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Mörzheim
(Flurstücke 561/6, 561/7, 561/8, 561/9, 561/11, 561/12, 561/13, 561/14, 561/15,
561/16, 561/18, 561/19, 561/20, 561/21, 561/22, 561/23, 561/24, 561/25, 561/26,
561/27, 561/28, 561/29, 561/30, 561/31, 561/32, 561/33, 561/34, 561/35, 561/36,
561/37, 561/50, 561/51, 561/52, 561/53, 561/54, 561/55, 561/57, 561/58, 561/59,
561/63, 561/64, 561/65, sowie teilweise die Flurstücke 561/10, 561/17, 561/38,
561/66, 561/72, 576/3) wird der Bebauungsplan „MH3,
Im Frohnacker – 1. Teiländerung“ aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss
ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan
„MH3, Im Frohnacker – 1.Teiländerung“ inkl. aller erforderlichen Unterlagen zu
erarbeiten und die Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Herr Freiermuth lobte die schnelle Abwicklung des Stadtbauamtes.
Der Ortsbeirat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.