Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat erteilt die Zustimmung zum Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz über die Übertragung der Aufgaben der örtlichen Betreuungsbehörde von dem Landkreis Südliche Weinstraße auf die Stadt Landau in der Pfalz entsprechend dem beigefügten Entwurf.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Organisationsabteilung vom 31. Juli 2018, auf welche hingewiesen wird. Er machte deutlich, dass die Verwaltung stetig bestrebt ist, ihre Arbeit effizient zu organisieren. Durch diese Vereinbarung würde man die eigenen Kräfte und Kompetenzen mit denen der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße bündeln. Dadurch entstünden Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger. Er erklärte, dass die Initiative für diese Vereinbarung von Herrn Landrat Seefeldt ergriffen wurde. Im Sinne der kommunalen Zusammenarbeit habe man diese aufgenommen und die Einrichtung der Betreuungsbehörde bei der Stadtverwaltung (Sozialamt), die auch über die räumliche Kapazität verfüge, geplant.

 

Ratsmitglied Dr. Migl fragte nach, ob ebenfalls geprüft wurde, die Betreuungsbehörde bei der Kreisverwaltung anzusiedeln.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass dies aufgrund seinen vorherigen Erläuterungen kein Thema war.