Sitzung: 14.08.2018 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 130/057/2018
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat erteilt die Zustimmung zum Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz über die Übertragung der Aufgaben der örtlichen Betreuungsbehörde von dem Landkreis Südliche Weinstraße auf die Stadt Landau in der Pfalz entsprechend dem beigefügten Entwurf.
Der
Vorsitzende erläuterte
die Sitzungsvorlage der Organisationsabteilung vom 31. Juli 2018, auf
welche hingewiesen wird. Er machte deutlich, dass die Verwaltung stetig
bestrebt ist, ihre Arbeit effizient zu organisieren. Durch diese Vereinbarung
würde man die eigenen Kräfte und Kompetenzen mit denen der Kreisverwaltung
Südliche Weinstraße bündeln. Dadurch entstünden Vorteile für die Bürgerinnen
und Bürger. Er erklärte, dass die Initiative für diese Vereinbarung von Herrn
Landrat Seefeldt ergriffen wurde. Im Sinne der kommunalen Zusammenarbeit habe
man diese aufgenommen und die Einrichtung der Betreuungsbehörde bei der
Stadtverwaltung (Sozialamt), die auch über die räumliche Kapazität verfüge,
geplant.
Ratsmitglied
Dr. Migl fragte nach,
ob ebenfalls geprüft wurde, die Betreuungsbehörde bei der Kreisverwaltung
anzusiedeln.
Der Vorsitzende erwiderte, dass dies aufgrund seinen vorherigen Erläuterungen kein Thema war.