Ortsbeiratsmitglied Klein trug die Anfrage der FWG-Ortsbeiratsfraktion (s. Vorlage 1021/004/2018) vor und erläuterte diese.

 

Herr Bernhard, Leiter der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastuktur, informierte die Anwesenden darüber, dass die Umsetzung des Entwicklungsgebietes “Am Bittenweg” noch offen ist. Die Abfragen zur Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer werden derzeit noch durchgeführt. Es kann aber noch kein Gesamtbild hierzu abgegeben werden, da noch Einzelgespräche geführt werden müssen. Wie lange die Abfrage noch andauert ist offen.

 

Ortsbeiratsmitglied Klein warf hier ein, dass eine auswärtige Person die Auskunft erhielt, dass wegen einem nicht verkaufsbereiten Eigentümer die Erschließung des Gebietes nicht umgesetzt würde. Solche Auskünfte sollten nicht gegeben werden.

 

Herr Bernhard informierte weiter, dass der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau AöR (EWL) ein Konzept bzgl. zur Entwässerung des Entwicklungsgebietes “Am Bittenweg” und von Außenflächen erarbeitet hat. Die Ableitung von Wasser aus Flurdrainagen darf nicht mehr über den Mischwasserkanal erfolgen. Das Wasser soll gem. diesem Konzept in den Ranschbach eingeleitet werden. Diese Information erhielt Herr Bernhard erst am heutigen Nachmittag.

 

Bisher wurde davon ausgegangen, dass die Bohrung für die Einleitung des Oberflächenwassers in den Ranschbach nur für die Entwicklungsfläche “Am Bittenweg” erfolge. Die Kosten für die Flurentwässerung können den Grundstückseigentümern der Entwicklungsfläche nicht belastet werden, kommentierte Ortsbeiratsmitglied Klein die vorgehende Information.

 

Eine Einleitung des Oberflächenwassers des Entwicklungsgebietes in bestehende Regenrückhaltebecken ist mitunter aus rechtlichen Gründen nicht möglich, informierte Herr Bernhard weiter. Die Kosten für die Entwässerung müssen erst noch aufgestellt werden.

 

Herr Bernhard betonte, dass er bzgl. des Zeitfensters nichts sagen könne. Frau Weis, Projektgruppe “Landau baut Zukunft”, ist diesbezüglich die direkte Ansprechpartnerin, wies Herr Bernhard den Ortsbeirat hin.

 

Der Vorsitzende informierte die Anwesenden über ein Schreiben des Ortsvorstehers Kißel an Oberbürgermeister Hirsch und Bürgermeister Dr. Ingenthron, in dem er bittet, soweit im Zuge von Baulandentwicklungen Flächen der Gemarkung Arzheim erworben, veräußert und/oder getauscht werden, den Ortsbeirat Arzheim entsprechend § 10 Abs. 2 Nr. 9 der Hauptsatzung zu beteiligen, da diese Grundstücksangelegenheiten für den Stadtteil Arzheim von besonderer Bedeutung sind. Mitunter sind Arzheimer Winzer in den vorgesehenen Entwicklungsgebieten von Landverlust betroffen. Die Sicher- und Bereitstellung von geeigneten Weinbergsflächen für betroffene Arzheimer Winzer hat für uns Vorrang.

 

Gem. Ortsbeiratsmitglied Heidrich sollte man sich Gedanken darüber machen die ganze Fläche “Am Bittenweg” zu berücksichtigen. So könnten anstelle von ca. 30 sogar ca. 60 Bauplätze entstehen. Die Entwässerungskosten würden hierdurch anteilsmäßig geringer. Ablehnende Personen könnten nochmals angesprochen werden. Evtl. sei ein Flächentausch möglich.

 

 

Es folgte ein mitunter sehr reger Informations- und Meinungsaustausch.

 

Es wurde darin die Befürchtung geäußert, dass die Entwicklung von Bauland in anderen Stadtteilen Arzheim vorgezogen werden könnte. Es sollte auf einen Zeitplan gedrängt werden.

 

Auch wurde die Art und Weise des Umgangs mit Bürgern von einem Teil des Ortsbeirates kritisiert. Durch u. a. flachsige Aussagen entstände eine gewisse Unruhe, Unsicherheit. Die Kommunikation innerhalb der betroffenen Verwaltungsbereiche sollte verbessert werden, so dass zumindest einheitliche Informationen nach außen gegeben werden.

Herr Bernhard informierte hierzu, dass sich die betroffenen Verwaltungsbereiche wöchentlich besprechen. Es sei vieles im Fluss. Er werde die genannten Punkte mitnehmen.

Weiter wurde die Frage eingebracht, warum der Ortsbeirat hier nicht mit auf den Weg genommen wird. Anfragen von Bürgern würden an die Ortsbeiratsmitglieder gestellt.

 

Es entstehe der Eindruck, dass die Entwicklung eher rückwärts statt vorwärts gehe. Die Festlegung eines Zeitplanes sowie die Realisierung in einem festen Zeitfenster müsse machbar sein.

 

Herr Bernhard ist nicht federführend. Ihm ist der Rücklauf zu den Verkaufsanfragen nicht bekannt. Erst wenn sicher ist, dass das Baugebiet auch umgesetzt wird, kann es ein genauer Zeitplan geben, betonte Herr Bernhard.

 

Ortsbeiratsmitglied Klein schlug vor, Frau Weis, Projektgruppe “Landau baut Zukunft”, zur nächsten Ortsbeiratssitzung einzuladen. Offene Fragen können so direkt an sie gestellt werden. Der Vorschlag wurde vom Ortsbeirat positiv angenommen.

 

Zumindest ein Eigentümer, welcher nicht verkaufsbereit ist, sei schon länger bekannt. Mit ihm müsste schon jetzt weiterführend kommuniziert werden. Ortsbeiratsmitglied Heidrich bat Herrn Bernhard dies an die Projektgruppe weiterzugeben.

 

Letzteres und dass noch weiterer Informationsbedarf bestehe wird Herr Bernhard mit in die Verwaltung nehmen.