Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der LBM als zuständige Landesbehörde wird aufgefordert, bei der Planung der Umgeheungsregelung während des Ausbaus der B 10 zwischen Landau-Nord und Godramstein die Stadt Landau frühzeitig einzubeziehen. Hierbei sind folgende Aspekte bei der Umgehungsregelung zu beachten:

 

1.   Der Verkehr ist großräumig umzuleiten, was für LkW’s aus Richtung Osten ab Pirmasens beginnen sollte.

2.   Die Umleitungsbeschilderung sind frühzeitig und deutlich erkennbar anzubringen.

3.   Das LkW-Durchfahrtsverbot ist für 24 Stunden pro Tag auszusprechen.

4.   Die Verkehrskontrollen sind durch eine fest installierte Überwachungsstation, sowoe zusätzlich durch mobile Kontrollen der Polizei wirksam vorzunehmen.

5.   Die Verhängung von Bußgeldern ist bei Zuwiderhandlungen consequent umzusetzen.

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 1. August 2018, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Lerch begründete den Antrag. Der vierspurige Teilausbau der B 10 bis Godramstein sei nicht mehr zu verhindern. Man müsse mit einer Bauzeit von 4 Jahren rechnen. Auch ohne Vollsperrung werde dies zu einer hohen Verkehrsbelastung in den Ortsdurchfahrten, aber auch in der Innenstadt führen. Er wäre daher erforderlich, die Stadt bei den geplanten Umleitungsegelungen einzubinden.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass es hierüber auch schon Gespräche mit dem neuen Leiter des LBM gegeben habe. Es sei zugesichert, dass e simmer grundsätzlich einen zweispurigen Verkehr geben werde. Eine weitere Frage sei der Transitverkehr.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: