Sitzung: 28.08.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 101/433/2018
Der LBM als zuständige Landesbehörde wird
aufgefordert, bei der Planung der Umgeheungsregelung während des Ausbaus der B
10 zwischen Landau-Nord und Godramstein die Stadt Landau frühzeitig
einzubeziehen. Hierbei sind folgende Aspekte bei der Umgehungsregelung zu
beachten:
1.
Der Verkehr ist großräumig umzuleiten, was
für LkW’s aus Richtung Osten ab Pirmasens beginnen sollte.
2.
Die Umleitungsbeschilderung sind frühzeitig
und deutlich erkennbar anzubringen.
3.
Das LkW-Durchfahrtsverbot ist für 24 Stunden
pro Tag auszusprechen.
4.
Die Verkehrskontrollen sind durch eine fest
installierte Überwachungsstation, sowoe zusätzlich durch mobile Kontrollen der
Polizei wirksam vorzunehmen.
5.
Die Verhängung von Bußgeldern ist bei
Zuwiderhandlungen consequent umzusetzen.
Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der
CDU-Stadtratsfraktion vom 1. August 2018, der dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt ist.
Ratsmitglied
Lerch begründete den Antrag.
Der vierspurige Teilausbau der B 10 bis Godramstein sei nicht mehr zu
verhindern. Man müsse mit einer Bauzeit von 4 Jahren rechnen. Auch ohne
Vollsperrung werde dies zu einer hohen Verkehrsbelastung in den
Ortsdurchfahrten, aber auch in der Innenstadt führen. Er wäre daher
erforderlich, die Stadt bei den geplanten Umleitungsegelungen einzubinden.
Der Vorsitzende erklärte, dass es hierüber auch schon Gespräche mit dem neuen Leiter des LBM gegeben habe. Es sei zugesichert, dass e simmer grundsätzlich einen zweispurigen Verkehr geben werde. Eine weitere Frage sei der Transitverkehr.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: