Sitzung: 30.08.2018 Verwaltungsrat Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 860/387/2018
Beschluss:
Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig:
b.
Von
dem unter a genannten Grundsatz
werden Ausnahmen für die Kernstadt und überwiegend mit Mehrfamilienhäuser
bebauten Arealen zugelassen, siehe Anlage 1. Hier erfolgt die Erfassung
weiterhin mittels gelber Säcke. Vor Ablauf der jeweiligen
Abstimmungsvereinbarungen wird geprüft, ob die Ausnahmen verlängert werden.
c.
Der
EWL wird beauftragt mit dem Vertreter der Dualen Systeme eine entsprechende
Abstimmungsvereinbarung abzuschließen. Wenn keine Einigkeit Zustand kommt, hat
der EWL gemäß § 22 Absatz 2 des Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen
Getrennterfassung von Wertstoffen (VerpackG) einen schriftlichen Verwaltungsakt
zur Umsetzung des kommunalen Willens zu erlassen.
Der
Vorsitzende führt in
die Sitzungsvorlage ein.
Herr Eck führt aus, dass sich alle Ortsteile für die Einführung der gelben Tonne entschieden hätten. Dadurch wird sich frühestenszum 1. Januar 2020 in Landau die Abfuhr der Leichtverpackungen verändern. Außer im Innenstadtbereich soll diese verbindlich eingeführt werden.