Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig:

 

a.    Für das gesamte Gebiet der Stadt Landau in der Pfalz wird grundsätzlich eine gelbe Tonne für die Sammlung von Leichtverpackungen den Dualen Systemen vorgeschrieben.

 

b.    Von dem unter a genannten Grundsatz werden Ausnahmen für die Kernstadt und überwiegend mit Mehrfamilienhäuser bebauten Arealen zugelassen, siehe Anlage 1. Hier erfolgt die Erfassung weiterhin mittels gelber Säcke. Vor Ablauf der jeweiligen Abstimmungsvereinbarungen wird geprüft, ob die Ausnahmen verlängert werden.

 

c.    Der EWL wird beauftragt mit dem Vertreter der Dualen Systeme eine entsprechende Abstimmungsvereinbarung abzuschließen. Wenn keine Einigkeit Zustand kommt, hat der EWL gemäß § 22 Absatz 2 des Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von Wertstoffen (VerpackG) einen schriftlichen Verwaltungsakt zur Umsetzung des kommunalen Willens zu erlassen.

 

 

 


Der Vorsitzende führt in die Sitzungsvorlage ein.

 

Herr Eck führt aus, dass sich alle Ortsteile für die Einführung der gelben Tonne entschieden hätten. Dadurch wird sich frühestenszum 1. Januar 2020 in Landau die Abfuhr der Leichtverpackungen verändern. Außer im Innenstadtbereich soll diese verbindlich eingeführt werden.