Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig die Einführung der Sperrabfallsammlung im Holsystem in der Stadt Landau gemäß den nachfolgenden Ausführungen:

 

a)    in Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsrats am 24. Mai 2018 erfolgt die Abholung zweimal jährlich, die beide gebührenfrei sind,

b)   zusätzlich sind Grundstückseigentümer berechtigt, bis zu zweimal Sperrabfall auf dem Wertstoffhof gebührenfrei anzuliefern,

c)    Abholort des Sperrabfalls ist an der jeweiligen Grundstücksgrenze,

d)   jede Abholung wird auf 5 m³ begrenzt; das maximale Gewicht von Einzelstücken wird auf max. 50 kg und einer max. Abmessung von 2 m festgelegt,

e)    sperrige gefährliche Abfälle werden von der Sperrabfallsammlung im Holsystem ausgenommen,

f)    die Abfuhr hat innerhalb der nächsten vier Wochen nach Meldungseingang zu erfolgen,

g)   das beauftragte Unternehmen hat die Kommunikationswege Telefon, E-Mail, Telefax und Website vorzuhalten,

h)   zusätzliche Abholungen können gegen eine zusätzliche Gebühr erfolgen,

i)     gegen eine Sondergebühr kann ein schnellerer Abholtermin vereinbart werden,

j)     Sperrabfallanlieferungen am Wertstoffhof aus anderen Herkunftsbereichen als Privathaushalte sind zukünftig gebührenpflichtig.

 

 


Der Vorsitzende führt in die Sitzungsvorlage ein.

 

Herr Risser erinnert nochmals an die vorangegangenen Sitzungsvorlagen sowie die am 24. Mai 2018 gefassten Beschlüsse.

 

Zwischenzeitlich wurde mit den umliegenden Abfallwirtschaftsbetrieben Kontakt aufgenommen, um deren Erfahrungen bei der Umsetzung der Sperrabfallsammlungen abzufragen.

 

Dabei wurden weitere Vorschläge zur Einführung einer Sperrabfallsammlung arbeitetet.

 

Durch die weiteren Vorschläge kann die zukünftige Sperrabfallsammlung wirtschaftlicher erfolgen.