Sitzung: 30.08.2018 Verwaltungsrat Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 860/388/2018
Beschluss:
Der
Verwaltungsrat beschließt einstimmig die Einführung der Sperrabfallsammlung im
Holsystem in der Stadt Landau gemäß den nachfolgenden Ausführungen:
a)
in Abänderung des
Beschlusses des Verwaltungsrats am 24. Mai 2018 erfolgt die Abholung zweimal
jährlich, die beide gebührenfrei sind,
b)
zusätzlich sind
Grundstückseigentümer berechtigt, bis zu zweimal Sperrabfall auf dem
Wertstoffhof gebührenfrei anzuliefern,
c)
Abholort des
Sperrabfalls ist an der jeweiligen Grundstücksgrenze,
d)
jede Abholung
wird auf 5 m³ begrenzt; das maximale Gewicht von Einzelstücken wird auf max. 50
kg und einer max. Abmessung von 2 m festgelegt,
e)
sperrige
gefährliche Abfälle werden von der Sperrabfallsammlung im Holsystem
ausgenommen,
f)
die Abfuhr hat
innerhalb der nächsten vier Wochen nach Meldungseingang zu erfolgen,
g)
das beauftragte
Unternehmen hat die Kommunikationswege Telefon, E-Mail, Telefax und Website
vorzuhalten,
h)
zusätzliche
Abholungen können gegen eine zusätzliche Gebühr erfolgen,
i)
gegen eine
Sondergebühr kann ein schnellerer Abholtermin vereinbart werden,
j)
Sperrabfallanlieferungen
am Wertstoffhof aus anderen Herkunftsbereichen als Privathaushalte sind
zukünftig gebührenpflichtig.
Der
Vorsitzende führt in
die Sitzungsvorlage ein.
Herr
Risser erinnert
nochmals an die vorangegangenen Sitzungsvorlagen sowie die am 24. Mai 2018
gefassten Beschlüsse.
Zwischenzeitlich
wurde mit den umliegenden Abfallwirtschaftsbetrieben Kontakt aufgenommen, um
deren Erfahrungen bei der Umsetzung der Sperrabfallsammlungen abzufragen.
Dabei
wurden weitere Vorschläge zur Einführung einer Sperrabfallsammlung arbeitetet.
Durch die weiteren Vorschläge kann die zukünftige Sperrabfallsammlung wirtschaftlicher erfolgen.