Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

1.         Den in der Begründung formulierten Ausschreibungsbedingungen- und -kriterien des zweistufigen Konzeptvergabeverfahrens zur Vergabe der Grundstücke des Baufelds 15 (Anlage 1) an Baugemeinschaften wird zugestimmt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt die zweistufige Ausschreibung für das Baufeld 15 anhand der in der Begründung genannten Vergabekriterien vorzubereiten, zu veröffentlichen, durchzuführen und nach Abschluss der jeweiligen Verfahrensschritte (Ankernutzerausschreibung/ Anliegerausschreibung) die Vorschläge zur Vergabe von Absichtserklärungen mit Veräußerungsverzicht (Grundstücksoption) den Gremien zum Beschluss vorzulegen.

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 16.08.2018 auf, auf welche verwiesen wird, und bezeichnete das Baufeld 15 als „Filetgrundstück“, das für drei Baugemeinschaften Platz biete und es hierzu ein „lebendiges Interesse“ gebe.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch fragte, ob die Sozialquote von 25 Prozent bei der Vergabe der Grundstücke berücksichtigt werde und ob diese überhaupt realisierbar sei. Herr Kamplade erklärte, dass die Vergabekriterien noch festzulegen seien. Bei Baugemeinschaften wurde bisher von einer Quote für den sozialen Wohnungsbau abgesehen. Kerngedanke des Baugemeinschaftsprozesses in Landau ist die gemeinsame Quartiersentwicklung durch Selbstnutzer. Dies sieht geförderten Mietwohnungsbau nicht vor. Man müsse auch aufpassen, Baugemeinschaften nicht mit Aufgaben zu überladen. Der Prozess an sich sei bereits sehr komplex.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth könne sich vorstellen, dass es hinsichtlich der Umlage von Kosten zu Problemen kommen werde. Herr Kamplade erläuterte daraufhin, dass die Kostenverteilung zuvor festgelegt werde und der in Vorleistung tretende Vorhabenträger dann mit den Mitnutzern abrechnen könne. Herrn Kamplade war bewusst, dass Vorleistungen des Ankernutzers ein gewisses Risiko mit sich bringen.

Herr Freiermuth hatte zudem eine Frage zu den Fördergeldern, welche vom Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt wurden. Herr Kamplade erklärte, dass es sich bei den ExWoSt-Fördermitteln um Gelder für den moderierten Prozess der gemeinschaftlichen Quartiersentwicklung handele. Frau Schmidt-Sercander ergänzte Herrn Kamplade und gab einen Rückblick ins Jahr 2012 und betonte, dass von 2015 bis 2017 die Fördergelder aus dem ExWoSt-Programm flossen. Die Höhe der bewilligten Fördergelder müsste Frau Schmidt-Sercander allerdings noch ermitteln.

Für den Einbezug von Baugemeinschaften erhalte Landau bundesweite Aufmerksamkeit im Hinblick auf die Frage „wie kann eine gemeinschaftliche Quartiersentwicklung entstehen?“, so Frau Schmidt-Sercander.

 

Ausschussmitglied Frau Maroc wies auf den schonenden Umgang mit Ressourcen hin und hielt die Vergabe an drei Nutzer daher besser als an einen, weshalb sie auch letztlich ihre Zustimmung zur Beschlussvorlage mitteilte.

 

Ausschussmitglied Frau Dr. Migl war davon überzeugt, dass die Vergabe an Baugemeinschaften ihren Reiz hätte. Sie hoffe daher auf die Erteilung von weiteren Zuschüssen, da ansonsten die Entwicklung bzw. die Bauvorhaben zu teuer werden würden. Weiterhin hoffe sie darauf, dass die Ankernutzung - trotz des Risikos der Vorleistung - auch wahrgenommen werde. Zu guter Letzt äußerte Frau Dr. Migl ihre Zustimmung zur Beschlussvorlage.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold betonte, dass die Vorgehensweise die Zustimmung seiner Stadtratsfraktion erhalte und er beispielsweise die gemeinsame Tiefgarage für gut empfinde.


Der Bauausschuss empfahl im Anschluss dem Hauptausschuss sowie dem Stadtrat einstimmig den nachgenannten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.