Sitzung: 04.09.2018 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 610/521/2018
1.
Den in der Begründung formulierten
Ausschreibungsbedingungen- und -kriterien des zweistufigen
Konzeptvergabeverfahrens zur Vergabe der Grundstücke des Baufelds 15 (Anlage 1)
an Baugemeinschaften wird zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt die zweistufige
Ausschreibung für das Baufeld 15 anhand der in der Begründung genannten
Vergabekriterien vorzubereiten, zu veröffentlichen, durchzuführen und nach
Abschluss der jeweiligen Verfahrensschritte (Ankernutzerausschreibung/
Anliegerausschreibung) die Vorschläge zur Vergabe von Absichtserklärungen mit
Veräußerungsverzicht (Grundstücksoption) den Gremien zum Beschluss vorzulegen.
Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung
Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 16.08.2018 auf, auf welche verwiesen
wird, und bezeichnete das Baufeld 15 als „Filetgrundstück“, das für drei
Baugemeinschaften Platz biete und es hierzu ein „lebendiges Interesse“ gebe.
Ausschussmitglied Herr Lerch fragte, ob die
Sozialquote von 25 Prozent bei der Vergabe der Grundstücke berücksichtigt werde
und ob diese überhaupt realisierbar sei. Herr Kamplade erklärte, dass die
Vergabekriterien noch festzulegen seien. Bei Baugemeinschaften wurde bisher von
einer Quote für den sozialen Wohnungsbau abgesehen. Kerngedanke des
Baugemeinschaftsprozesses in Landau ist die gemeinsame Quartiersentwicklung
durch Selbstnutzer. Dies sieht geförderten Mietwohnungsbau nicht vor. Man müsse
auch aufpassen, Baugemeinschaften nicht mit Aufgaben zu überladen. Der Prozess
an sich sei bereits sehr komplex.
Ausschussmitglied Herr Freiermuth könne sich
vorstellen, dass es hinsichtlich der Umlage von Kosten zu Problemen kommen werde.
Herr Kamplade erläuterte daraufhin, dass die Kostenverteilung zuvor festgelegt
werde und der in Vorleistung tretende Vorhabenträger dann mit den Mitnutzern
abrechnen könne. Herrn Kamplade war bewusst, dass Vorleistungen des
Ankernutzers ein gewisses Risiko mit sich bringen.
Herr Freiermuth hatte zudem eine Frage zu den
Fördergeldern, welche vom Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt wurden.
Herr Kamplade erklärte, dass es sich bei den ExWoSt-Fördermitteln um Gelder für
den moderierten Prozess der gemeinschaftlichen Quartiersentwicklung handele.
Frau Schmidt-Sercander ergänzte Herrn Kamplade und gab einen Rückblick ins Jahr
2012 und betonte, dass von 2015 bis 2017 die Fördergelder aus dem
ExWoSt-Programm flossen. Die Höhe der bewilligten Fördergelder müsste Frau
Schmidt-Sercander allerdings noch ermitteln.
Für den Einbezug von Baugemeinschaften erhalte Landau
bundesweite Aufmerksamkeit im Hinblick auf die Frage „wie kann eine
gemeinschaftliche Quartiersentwicklung entstehen?“, so Frau Schmidt-Sercander.
Ausschussmitglied Frau Maroc wies auf den
schonenden Umgang mit Ressourcen hin und hielt die Vergabe an drei Nutzer daher
besser als an einen, weshalb sie auch letztlich ihre Zustimmung zur
Beschlussvorlage mitteilte.
Ausschussmitglied Frau Dr. Migl war davon
überzeugt, dass die Vergabe an Baugemeinschaften ihren Reiz hätte. Sie hoffe
daher auf die Erteilung von weiteren Zuschüssen, da ansonsten die Entwicklung
bzw. die Bauvorhaben zu teuer werden würden. Weiterhin hoffe sie darauf, dass
die Ankernutzung - trotz des Risikos der Vorleistung - auch wahrgenommen werde.
Zu guter Letzt äußerte Frau Dr. Migl ihre Zustimmung zur Beschlussvorlage.
Ausschussmitglied Herr Eisold betonte, dass die Vorgehensweise die Zustimmung seiner Stadtratsfraktion erhalte und er beispielsweise die gemeinsame Tiefgarage für gut empfinde.
Der Bauausschuss empfahl im Anschluss dem Hauptausschuss sowie dem Stadtrat einstimmig den nachgenannten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.