Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 1

1.         Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau, nördlich der Reiterstraße zwischen Königstraße und Weißquartierstraße wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „A15, Reitschulgasse“ aufgestellt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „A15, Reitschulgasse“ ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Der Vorsitzende führte in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 15.08.2018, auf welche verwiesen wird, ein und wies auf den thematischen Zusammenhang zu TOP 7 „Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans „A 15, Reitschulgasse“ der Stadt Landau in der Pfalz“ hin. Grund für die Aufstellung eines Bebauungsplanes sei ein eingereichter Entwurf, der als nicht sensibel erachtet werde. Die Planung sehe ein Projekt mit gewerblicher Nutzung vor, das in Widerspruch zur Altstadtumgebung stehe. Mittels einer Veränderungssperre (hier TOP 7) könne der eingereichte Entwurf abgelehnt bzw. in eine sinnvollere Dimension gelenkt werden. Die Stadt Landau sei zwar nicht Eigentümerin des dort befindlichen Gebäudes aber ihr gehöre eine dahinterliegende Baulücke, die ebenfalls im Fokus sei und momentan als Parkplatz genutzt werde. Herr Kamplade erhielt für weitere Erläuterungen das Wort.

 

Herr Kamplade berichtete, dass sich in dem Geltungsbereich private und städtische Grundstücke befänden, welche zurzeit überwiegend als Parkplätze genutzt werden. Bereits vor etwa zehn Jahren habe es eine Anfrage des Landes Rheinland-Pfalz gegeben, das dort den Bau eines Justizgebäudes in Erwägung gezogen hatte. Die nun vorliegende Bauvoranfrage des Antragstellers sehe einen fünfgeschossigen Bau vor, der zwar nicht zur kleinteiligen Altstadtstruktur passe, aber nach § 34 BauGB genehmigungsfähig wäre. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes könne hier noch gegengesteuert werden. Die Veränderungssperre müsste ggf. auch nicht angewendet werden, sofern sich der Bauherr beispielsweise zu einem späteren Zeitpunkt einsichtig zeige.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch fragte, warum das angefragte Bauvorhaben niedriger als die Umgebungsbebauung sein sollte – gerade im Hinblick auf die gewünschte Nachverdichtung? Herr Kamplade erklärte, dass es sich zunächst um eine Zielrichtung handele, welche eine Vermittlung zwischen hohen und niedrigen Gebäuden vorsehe. Ein Hochpunkt sei durchaus möglich. Herr Lerch regte an, mit dem Investor ein Arrangement einzugehen.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold würde ein „schönes Gebäude“ befürworten und keinen „Klotz“.

 

Ausschussmitglied Herr Kolain hielt eine Veränderungssperre für sinnvoll. Das Nachverdichtungspotential sollte optimal und verträglich gestaltet werden. Details müssten dann noch besprochen werden, auch hinsichtlich des Baumbestandes, der verloren gehe.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth merkte an, dass eine Tiefgarage an der besagten Stelle nicht in Betracht komme, so dass weitere (öffentliche) Parkplätze verloren gehen werden. Zudem solle versucht werden, das Grün zu erhalten. Der Vorsitzende betonte, dass der nahe liegende Weißquartierplatz die wegfallenden Parkplätze der Reitschulgasse kompensieren könnte.

 

Ausschussmitglied Frau Dr. Migl äußerte sich kritisch. Grundsätzlich befürworte sie Bebauungspläne, da mit ihnen etwas geordnet werde. Allerdings sei sie gegen die Bebauung der Grünschneise und dem gut angenommenen Parkplatz. Nachverdichtung sollte nicht um jeden Preis stattfinden.


Der Bauausschuss empfahl im Anschluss dem Hauptausschuss sowie dem Stadtrat mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, den nachgenannten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.