Sitzung: 04.09.2018 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 610/522/2018
1.
Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung
Landau, nördlich der Reiterstraße zwischen Königstraße und Weißquartierstraße
wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „A15, Reitschulgasse“
aufgestellt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die
Aufstellung des Bebauungsplanes „A15, Reitschulgasse“ ortsüblich bekannt zu
machen.
Der Vorsitzende führte in die Sitzungsvorlage der
Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 15.08.2018, auf welche
verwiesen wird, ein und wies auf den thematischen Zusammenhang zu TOP 7
„Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans „A 15,
Reitschulgasse“ der Stadt Landau in der Pfalz“ hin. Grund für die Aufstellung
eines Bebauungsplanes sei ein eingereichter Entwurf, der als nicht sensibel
erachtet werde. Die Planung sehe ein Projekt mit gewerblicher Nutzung vor, das
in Widerspruch zur Altstadtumgebung stehe. Mittels einer Veränderungssperre
(hier TOP 7) könne der eingereichte Entwurf abgelehnt bzw. in eine sinnvollere
Dimension gelenkt werden. Die Stadt Landau sei zwar nicht Eigentümerin des dort
befindlichen Gebäudes aber ihr gehöre eine dahinterliegende Baulücke, die
ebenfalls im Fokus sei und momentan als Parkplatz genutzt werde. Herr Kamplade
erhielt für weitere Erläuterungen das Wort.
Herr Kamplade berichtete, dass sich in dem
Geltungsbereich private und städtische Grundstücke befänden, welche zurzeit
überwiegend als Parkplätze genutzt werden. Bereits vor etwa zehn Jahren habe es
eine Anfrage des Landes Rheinland-Pfalz gegeben, das dort den Bau eines
Justizgebäudes in Erwägung gezogen hatte. Die nun vorliegende Bauvoranfrage des
Antragstellers sehe einen fünfgeschossigen Bau vor, der zwar nicht zur
kleinteiligen Altstadtstruktur passe, aber nach § 34 BauGB genehmigungsfähig
wäre. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes könne hier noch
gegengesteuert werden. Die Veränderungssperre müsste ggf. auch nicht angewendet
werden, sofern sich der Bauherr beispielsweise zu einem späteren Zeitpunkt
einsichtig zeige.
Ausschussmitglied Herr Lerch fragte, warum
das angefragte Bauvorhaben niedriger als die Umgebungsbebauung sein sollte –
gerade im Hinblick auf die gewünschte Nachverdichtung? Herr Kamplade erklärte,
dass es sich zunächst um eine Zielrichtung handele, welche eine Vermittlung
zwischen hohen und niedrigen Gebäuden vorsehe. Ein Hochpunkt sei durchaus
möglich. Herr Lerch regte an, mit dem Investor ein Arrangement einzugehen.
Ausschussmitglied Herr Eisold würde ein
„schönes Gebäude“ befürworten und keinen „Klotz“.
Ausschussmitglied Herr Kolain hielt eine
Veränderungssperre für sinnvoll. Das Nachverdichtungspotential sollte optimal
und verträglich gestaltet werden. Details müssten dann noch besprochen werden,
auch hinsichtlich des Baumbestandes, der verloren gehe.
Ausschussmitglied Herr Freiermuth merkte an,
dass eine Tiefgarage an der besagten Stelle nicht in Betracht komme, so dass
weitere (öffentliche) Parkplätze verloren gehen werden. Zudem solle versucht
werden, das Grün zu erhalten. Der Vorsitzende betonte, dass der nahe liegende
Weißquartierplatz die wegfallenden Parkplätze der Reitschulgasse kompensieren
könnte.
Ausschussmitglied Frau Dr. Migl äußerte sich kritisch. Grundsätzlich befürworte sie Bebauungspläne, da mit ihnen etwas geordnet werde. Allerdings sei sie gegen die Bebauung der Grünschneise und dem gut angenommenen Parkplatz. Nachverdichtung sollte nicht um jeden Preis stattfinden.
Der Bauausschuss empfahl im Anschluss dem Hauptausschuss sowie dem Stadtrat mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, den nachgenannten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.