Sitzung: 04.09.2018 Bauausschuss
Der Vorsitzende rief den Tagesordnungspunkt samt den
beiden Unterpunkten 8.1 und 8.2 auf und übergab das Wort an die
Ausschussmitglieder.
Ausschussmitglied Herr Kolain wollte wissen,
wie mit den Anfragen aus den Dörfern umgegangen werde. Bisher haben sich nur
Arzheim und Nußdorf um die Ausweisung von Sanierungsgebieten beworben. Der
Vorsitzende antwortete, dass die Kapazitäten endlich seien und eine Ausweisung
„step by step“ erfolgen müsse. Herr Kamplade ergänzte den Vorsitzenden und
teilte mit, dass Interesse in den Dörfern vorhanden sei aber keine konkreten
Anträge vorliegen würden. Er erwähnte allerdings auch, dass den Ortsvorstehern
in Gesprächen vermittelt wurden, dass momentan keine weiteren Sanierungsgebiete
ausgewiesen werden können. Im Rahmen der „Kommune der Zukunft“ werden zudem
Potentiale der einzelnen Stadtdörfer erarbeitet, so dass letztlich jedes
Stadtdorf eine Entwicklung bzw. eine Verbesserung der Ist-Situation machen
könne. Herr Kamplade bat deshalb darum, Geduld zu wahren. Mit der Zeit könnten
die Untersuchungsgebiete auch zügiger bearbeitet werden, da Erfahrungswerte
vorliegen und sich viele Orte ähneln. So habe beispielsweise Arzheim drei Jahre
warten müssen, um in den Genuss eines Sanierungsgebietes zu kommen. Für das
nächste Sanierungsgebiet könne man dann mit einer Dauer von 1,5 Jahren für die
Vorbereitenden Untersuchungen rechnen.
Ausschussmitglied Herr Eisold begrüßte die
Informationsvorlage (vgl. TOP 8.2) und hielt eine schrittweise Ausweisung von
weiteren Sanierungsgebieten, so wie von der Verwaltung vorgeschlagen, für
sinnvoll.
Ausschussmitglied Herr Eichhorn berichtete aus
Nußdorfer Sicht, dass sich die Ausweisung eines Sanierungsgebietes gelohnt
habe. Von etwa 250 Grundstücken habe es einen einzigen Widerspruch gegeben, der
seines Wissens auch wieder zurückgenommen wurde. Kritisch wurde anfangs auch
das Vorkaufsrecht, welches die Stadt eintragen konnte, gesehen. Dieses
Vorkaufsrecht hätte aber nur dann Sinn gemacht, wenn eine Fläche für
öffentliche Einrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten oder
Spielplätze benötigt worden wäre. Dies wäre unter anderem in dem engen
Nußdorfer Dorfkern nicht umsetzbar gewesen, weshalb das Thema „Vorkaufsrecht“
nicht zur Debatte stand und ausgeübt werden musste.
Ausschussmitglied Herr Lerch erinnerte an
die Diskussionen zum Sanierungsgebiet in Arzheim und bat darum, auch die
anderen Stadtdörfer in den Fokus zu nehmen. Er bedauerte daher, dass die
Kapazitäten der Verwaltung momentan keine weiteren Gebiete und deren
Vorbereitende Untersuchungen abdecken können. Grundsätzlich sei es an der Zeit
sich an Themen wie der Innerortsgestaltung (z.B. die Neuauflage der
Gestaltungssatzung) und der Entwicklung der innerörtlichen Struktur zu wagen.
Langfristig sollte die Vitalisierung von Ortskernen
angestrebt werden, damit diese attraktiv bleiben - auch im Hinblick auf den
Wohnungsmarkt der Kernstadt. In den Landkreisgemeinden sei in den vergangenen
20 Jahren einfach mehr passiert. Ihm war wichtig, dass in der städtischen
Politik verstärkt ein Augenmerk auf die Dorfentwicklung gelegt werde. Wichtig
sei nun auch, die Ressourcen und zeitlichen Abfolgen zu ermitteln.
Der Vorsitzende nahm Bezug auf Herrn Lerchs Wortmeldung
und verwies auf die aktuellen Projekte „Kommune der Zukunft“, „Initiative
Landau baut Zukunft“ und „Neuauflage der Gestaltungssatzung“, welche bereits
die Stadtdörfer im Fokus hätten. Auf vielfältige Weise werden die Stadtdörfer
einbezogen.
Herr Lerch betonte daraufhin, dass er hier keineswegs
Kritik an der Arbeit der Stadtverwaltung üben wolle. Ihm war letztlich wichtig,
die Ortskerne aktiv zu gestalten und nicht „nur“ Neubaugebiete auszuweisen. In
diesem Zusammenhang verwies Herr Lerch auch auf die Landkreisgemeinden, die
selbst aktiv werden würden, in dem sie selbst Grundstücke aufkaufen und somit
eine Art „Flurbereinigung“ durchführen könnten.
Herr Kamplade dankte Herrn Lerch, dass er die
Ortskerne ins „Bewusstsein“ hole. Herr Kamplade erinnerte daran, als vor
etlichen Jahren mit der Baulandstrategie begonnen wurde. Der damals theoretisch
behandelte „Wertsteigerungsausgleich“ könne nun greifen und die ersten Mittel
könnten generiert werden. Ziel könnte beispielsweise sein, durch den kommunalen
Zwischenerwerb (Stichwort: „Grundstücksfonds“) zusammenhängende Flächen
innerorts (und nicht nur außerorts) zu entwickeln.
Ausschussmitglied Frau Dr. Migl äußerte sich
positiv zu dem schrittweisen Vorgehen. Dies sei nachvollziehbar.
Ausschussmitglied Herr Freiermuth merkte an,
dass ältere Gebäude oft von älteren Eigentümern bewohnt werden. Ein Abriss
dieser älteren Gebäude sei nicht ganz einfach, weshalb oftmals junge Familien
lieber einen Neubau errichten.