Der Vorsitzende rief den Tagesordnungspunkt samt den beiden Unterpunkten 8.1 und 8.2 auf und übergab das Wort an die Ausschussmitglieder.

 

Ausschussmitglied Herr Kolain wollte wissen, wie mit den Anfragen aus den Dörfern umgegangen werde. Bisher haben sich nur Arzheim und Nußdorf um die Ausweisung von Sanierungsgebieten beworben. Der Vorsitzende antwortete, dass die Kapazitäten endlich seien und eine Ausweisung „step by step“ erfolgen müsse. Herr Kamplade ergänzte den Vorsitzenden und teilte mit, dass Interesse in den Dörfern vorhanden sei aber keine konkreten Anträge vorliegen würden. Er erwähnte allerdings auch, dass den Ortsvorstehern in Gesprächen vermittelt wurden, dass momentan keine weiteren Sanierungsgebiete ausgewiesen werden können. Im Rahmen der „Kommune der Zukunft“ werden zudem Potentiale der einzelnen Stadtdörfer erarbeitet, so dass letztlich jedes Stadtdorf eine Entwicklung bzw. eine Verbesserung der Ist-Situation machen könne. Herr Kamplade bat deshalb darum, Geduld zu wahren. Mit der Zeit könnten die Untersuchungsgebiete auch zügiger bearbeitet werden, da Erfahrungswerte vorliegen und sich viele Orte ähneln. So habe beispielsweise Arzheim drei Jahre warten müssen, um in den Genuss eines Sanierungsgebietes zu kommen. Für das nächste Sanierungsgebiet könne man dann mit einer Dauer von 1,5 Jahren für die Vorbereitenden Untersuchungen rechnen.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold begrüßte die Informationsvorlage (vgl. TOP 8.2) und hielt eine schrittweise Ausweisung von weiteren Sanierungsgebieten, so wie von der Verwaltung vorgeschlagen, für sinnvoll.

 

Ausschussmitglied Herr Eichhorn berichtete aus Nußdorfer Sicht, dass sich die Ausweisung eines Sanierungsgebietes gelohnt habe. Von etwa 250 Grundstücken habe es einen einzigen Widerspruch gegeben, der seines Wissens auch wieder zurückgenommen wurde. Kritisch wurde anfangs auch das Vorkaufsrecht, welches die Stadt eintragen konnte, gesehen. Dieses Vorkaufsrecht hätte aber nur dann Sinn gemacht, wenn eine Fläche für öffentliche Einrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten oder Spielplätze benötigt worden wäre. Dies wäre unter anderem in dem engen Nußdorfer Dorfkern nicht umsetzbar gewesen, weshalb das Thema „Vorkaufsrecht“ nicht zur Debatte stand und ausgeübt werden musste.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch erinnerte an die Diskussionen zum Sanierungsgebiet in Arzheim und bat darum, auch die anderen Stadtdörfer in den Fokus zu nehmen. Er bedauerte daher, dass die Kapazitäten der Verwaltung momentan keine weiteren Gebiete und deren Vorbereitende Untersuchungen abdecken können. Grundsätzlich sei es an der Zeit sich an Themen wie der Innerortsgestaltung (z.B. die Neuauflage der Gestaltungssatzung) und der Entwicklung der innerörtlichen Struktur zu wagen.

Langfristig sollte die Vitalisierung von Ortskernen angestrebt werden, damit diese attraktiv bleiben - auch im Hinblick auf den Wohnungsmarkt der Kernstadt. In den Landkreisgemeinden sei in den vergangenen 20 Jahren einfach mehr passiert. Ihm war wichtig, dass in der städtischen Politik verstärkt ein Augenmerk auf die Dorfentwicklung gelegt werde. Wichtig sei nun auch, die Ressourcen und zeitlichen Abfolgen zu ermitteln.

Der Vorsitzende nahm Bezug auf Herrn Lerchs Wortmeldung und verwies auf die aktuellen Projekte „Kommune der Zukunft“, „Initiative Landau baut Zukunft“ und „Neuauflage der Gestaltungssatzung“, welche bereits die Stadtdörfer im Fokus hätten. Auf vielfältige Weise werden die Stadtdörfer einbezogen.

Herr Lerch betonte daraufhin, dass er hier keineswegs Kritik an der Arbeit der Stadtverwaltung üben wolle. Ihm war letztlich wichtig, die Ortskerne aktiv zu gestalten und nicht „nur“ Neubaugebiete auszuweisen. In diesem Zusammenhang verwies Herr Lerch auch auf die Landkreisgemeinden, die selbst aktiv werden würden, in dem sie selbst Grundstücke aufkaufen und somit eine Art „Flurbereinigung“ durchführen könnten.

Herr Kamplade dankte Herrn Lerch, dass er die Ortskerne ins „Bewusstsein“ hole. Herr Kamplade erinnerte daran, als vor etlichen Jahren mit der Baulandstrategie begonnen wurde. Der damals theoretisch behandelte „Wertsteigerungsausgleich“ könne nun greifen und die ersten Mittel könnten generiert werden. Ziel könnte beispielsweise sein, durch den kommunalen Zwischenerwerb (Stichwort: „Grundstücksfonds“) zusammenhängende Flächen innerorts (und nicht nur außerorts) zu entwickeln.

 

Ausschussmitglied Frau Dr. Migl äußerte sich positiv zu dem schrittweisen Vorgehen. Dies sei nachvollziehbar.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth merkte an, dass ältere Gebäude oft von älteren Eigentümern bewohnt werden. Ein Abriss dieser älteren Gebäude sei nicht ganz einfach, weshalb oftmals junge Familien lieber einen Neubau errichten.