Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ortsbeirat stimmt für die Rücknahme der Randzone im Bereich des Weidwiesenweges.

 


Der Vorsitzende ging kurz auf den Sachstand ein.

 

Der Ortsbeirat beschloss, dass zwei Bauentwicklungsgebiete (westlich des Friedhofes und im Bereich der Kapelle, Richtung Walsheim) in den Flächennutzungsplan 2030 (FNP) aufgenommen werden sollen, so der Vorsitzende. Im jetzigen Änderungsentwurf ist jedoch nur ein künftiges Baugebiet berücksichtigt. Gem. dem Gesamtportfolio vom Projekt „Landau baut Zukunft“ haben wir jedoch einen höheren Bedarf. Die benötigten Wohneinheiten sollen teils im Stadtgebiet, teils in den Ortsteilen entstehen. Demnach müssten 50 bis 60 Wohneinheiten pro Ortsteil geschaffen werden, um das Wohnungsdefizit auszugleichen. Mit der eingezeichneten Fläche können in Nußdorf lediglich ca. 25 Wohneinheiten geschaffen werden. Der Ortsbeirat entschied sich bereits damals für eine sukzessive Entwicklung des Ortsteils. Es sollte kein zu großes Baugebiet geschaffen werden, um so keinen „Ort im Ort“ zu erhalten. 2025 bestehe nach Ansicht des Vorsitzenden noch Potential zur Baulandentwicklung.

 

 

Herr Roland Schneider, Projekt „Landau baut Zukunft“, informierte, dass der FNP gerade neu aufgestellt wird. Dabei geht es darum, wie Landau in den nächsten Jahren aussehen soll. Der FNP stellt dar, wie die Flächen künftig genutzt werden können. Es bestehe aber aufgrund dieses Planes noch kein Baurecht. Dieses ist erst noch zu schaffen.

 

Nach den derzeitigen Planungen aufgrund des Prioritätenbeschlusses des Stadtrates soll Nußdorf ab 2021 bei der Umsetzung von Bauentwicklungsland zum Zug kommen. Die Anzahl der umsetzbaren Wohneinheiten (WE) in den Stadtteilen variiert. Teils sind es weniger, teils mehr WE als die angestrebte Anzahl.

 

Gem. Herrn Schneider können wir nicht frei entscheiden, wo wir Flächen entwickeln möchten. So zeigt der Regionalplan, welcher derzeit ebenfalls überarbeitet wird, hier Grenzen auf. Es gibt eine Berechnungsmethode zur Flächenbedarfsermittlung. Landau als Wohnstandort werden überproportional Flächen zugesprochen. Die derzeit im Plan eingezeichneten Flächen entsprechen dem aktuellen Kontingent. Wenn sich in sieben bis acht Jahren ein höherer Bedarf abzeichnet, kann ggf. eine Fortführung gemacht werden.

 

Herr Schneider ging kurz auf den Verfahrensablauf ein. Es fanden bereits zwei Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung statt.

 

Die Entwicklung von Flächen wird auch von den „Grünzügen“ begrenzt. Evtl. kann im Bereich des Boschweges der Grüngürtel verschoben und so eine künftige Entwicklung ermöglicht werden.

 

Eine Entwicklung im Süden Nußdorfs wird zudem durch die dortigen Aussiedlerhöfe eingeschränkt.

 

Eine Entwicklung im Nordwesten könne gedanklich aufgenommen werden, das dieser Bereich noch innerhalb des Grüngürtels liegt.

 

 

Zum Einwand von Ortsbeiratsmitglied Bauer, dass Winzern Anbauflächen genommen wird und hierdurch Landau den Titel „größte Weinbautreibende Gemeinde“ verlieren könnte, wies der Vorsitzende darauf hin, dass auch aus diesem Grund in Nußdorf ein Sanierungsgebiet gebildet wurde, was schonend auf den Flächenverbrauch wirken sollte.

 

 

Aktuell ist das zweite Gebiet (Richtung Walsheim) nicht im Entwurf des FNP enthalten und wird vmtl. nicht umsetzbar sein, so der Vorsitzende weiter. Grundsätzlich werde die Entwicklung von Innenflächen vor der Entwicklung von Außenflächen verfolgt, daher wurde auch ein Sanierungsgebiet geschaffen. Gibt es Alternativen, welche ggf. noch entwickelt werden können, wurde Herr Schneider gefragt.

 

Bei der Entwicklung von Flächen entstehen Konflikte mit der Natur und der Landwirtschaft. Es werde versucht allen gerecht zu werden und Eingriffe verträglich zu machen, so Herr Schneider. Er werde den Gedanken der Entwicklung der Gärten im Weidwiesenweg und Flächen im Bereich des Boschweges in die Verwaltung mitnehmen. Er gab jedoch zu bedenken, dass alle Eigentümer mit dem Verkauf der betroffenen Grundstücke an die Stadt Landau in der Pfalz einverstanden sein müssen. Je nach Lage des Einzelgrundstücks könnte evtl. auch nur eine Teilfläche entwickelt werden. Ein erster Schritt ist die Veränderung des Grünzuges im Westen.

 

 

Die Entwicklung der Flächen im Bereich Weidwiesenweg, Boschweg und westlich des Friedhofes sollten berücksichtigt werden.

 

 

U. a. über das Ankaufsmodell fand noch ein Informationsaustausch statt.


Der Ortsbeirat beschloss einstimmig: