Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 15

 

 


Der Vorsitzende rief die Informationsvorlage der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur vom 16.08.2018 auf, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und betonte, dass die Entwicklung im Bereich des Marienrings gut sei. Der Einbau des lärmmindernden Asphalts war richtig und sinnvoll. Er übergab sodann das Wort an die Ausschussmitglieder.

 

Ausschussmitglied Frau Dr. Migl hielt die Ergebnisse für eindrucksvoll. Da allerdings die Grenzwerte noch nicht erreicht wurden, fragte Frau Dr. Migl, welche weiteren Maßnahmen geplant seien. Herr Kamplade nahm Bezug auf Frau Dr. Migls Wortmeldung und erwähnte, dass es zum einen Möglichkeiten hinsichtlich des passiven Lärmschutzes, wie beispielsweise dem Einbau von Schallschutzfenstern, gebe und zum anderen eine Optimierung des Verkehrsflusses (Stichworte „grüne Welle“ u. „Echtzeitschaltungen“). Herr Kamplade betonte zudem, dass im Bereich des Marienrings der Kfz-Verkehr Vorrang habe, aber durch Geschwindigkeitsreduzierungen die Lärmbelastung weiter gesenkt werden könnte.

 

Ausschussmitglied Herr Eichhorn nahm Bezug auf die Lebensdauer des „Flüsterasphalts“, welche bei ca. 8 Jahren nur liege. Gebe es Hinweise darauf, dass die Dezibel-Werte aufgrund der Abnutzung des Asphalts mit der Zeit wieder steigen könnten? Herr Moayyedi erklärte in diesem Zusammenhang, dass „Flüsterasphalt“ auf Autobahnen und nicht in der Stadt verwendet werde. Im Bereich des Marienrings wurde ein sogenannter „lower“-Asphalt verbaut. Herr Kamplade erklärte hierzu, dass Langzeiterfahrungen für „lower“-Asphalt fehlen würden.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch wies auf die signifikante Ausbreitung der E-Autos hin und dass hierdurch die Lärmbelastung möglicherweise zurückgehen könnte. Herr Kamplade könne sich dies zwar hinsichtlich der Motorengeräusche vorstellen. Allerdings seien die „Rollgeräusche“ ab einer Geschwindigkeit von 30-40 km/h entscheidend.

 

 


Da sich keine weiteren Wortmeldungen abzeichneten, erklärte der Vorsitzende die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen.