Sitzung: 28.08.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 101/435/2018
Der Antrag der Bündnis 90/Die
Grünen-Stadtratsfraktion, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine
Vergaberichtlinie zur Beschaffung jeglicher Art von Verbrauchs- und
Gebrauchsartikeln zu verfassen, wird in die Haushaltsberatungen 2019 verwiesen.
Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der Bündnis 90/Die
Grünen-Stadtratsfraktion vom 20. August 2018, der dieser Niederschrift als
Anlage beigefügt ist.
Ratsmitglied
Follenius-Büssow begründete
den Antrag. Fair Trade sei vor allem eine Sache der inneren Haltung. Diese
innere Haltung müsse sich in konkrete Handlungen umsetzen. Kommunen hätten eine
immense Einkaufskraft. Die Umstellung auf fair gehandelten Kaffee in der
Verwaltung sei ein wichtiger, dürfe aber nicht der einzige Beitrag zu Fair
Trade bleiben. In Teilbereichen sei die Verwaltung bei einigen Dingen schon auf
einem nachhaltigem Weg. Anscheinend gebe es aber keine einheitliche Regelung.
Daher sei eine nachhaltige und verbindliche Vergaberichtlinie erforderlich. Die
Verwaltung sollte daher auf der Grundlage ihrer rechtlichen Möglichkeiten eine
Vergaberichtlinie erarbeiten und dem Stadtrat zur Abstimmung vorlegen.
Der Vorsitzende betonte, dass nachhaltige Beschaffung bereits Thema in der Verwaltung sei. Eine solche Richtlionie aber sei für die Verwaltung mit einem sehr hohen organisatorischen, personellen und finanziellen Aufwand verbunden. Von daher sei der Antrag haushaltsrelevant und sollte daher in die Haushaltsberatungen 2019 verwiesen werden. Bis zu den Haushaltsberatungen könne man dann auch eine erste Übersicht vorliegen, was rechtlich bereits möglich und evtl. schon umgesetzt sei.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: