Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben unter Abweichung von § 5 Abs. 2 der Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zum Schutze der Landauer Altstadt (Altstadtsatzung) hinsichtlich der Unterschreitung der Mindestdachneigung von 45° zu.

 


Nach einigen einleitenden Worten des Vorsitzenden hinsichtlich der geringeren Dachneigung des Bauvorhabens, vgl. Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 17.07.2018, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, beschloss der Bauausschuss einstimmig den nachgenannten Beschlussvorschlag.