Ein Einwohner sprach die Vergnügungssteuer an, die seiner Meinung nach zusammen mit der Umsatzsteuer eine Doppelbesteuerung darstelle.

 

Herr Messemer erläuterte, dass es höchstrichterlich entschieden sei, dass dies zulässig ist.

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass es Vorgabe der Aufsichtsbehörde sei, die Steursätze an die anderen Städte anzugleichen. Dabei habe man die Gaststätten entgegen der Erwartung der ADD von der Erhöhung ausgenommen.

 

Ein weiterer Einwohner fragte, wann und wie die Parkseite an der Martin-Luther-Straße bei der Festhalle besser ausgeleuchtet werde. Dann habe er eine Anregung für eine Kurzzeitparkregelung in Innenstadtnähe eingebracht. Hier würde erg erne wissen, ob dies aufgenommen worden sei.

 

Der Vorsitzende erläuterte zu den angesprochenen Punkten.

 

Ein weiterer Einwohner griff nochmals das Thema Vergnügungssteuer auf und fragte, was passiere, wenn sich die Stadt über die Vorgabe der ADD hinwegsetzen würde.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass die ADD dann als Folge den Haushalt nicht genehmigen würde.

 

Der Einwohner wollte dann wissen, wann und wo die Beiträge zum Ideenwettbewerb “Marke Landau” veröffentlicht werden.

 

Der Vorsitzende teilte mit, dass im Januar im Rahmen einer öffentlichen Mitgleiderversammlung des Vereins Stadtmarketing die Preisverleihung erfolgen werde.