Sitzung: 11.12.2018 Stadtrat
Ein Einwohner sprach die Vergnügungssteuer an, die seiner
Meinung nach zusammen mit der Umsatzsteuer eine Doppelbesteuerung darstelle.
Herr Messemer erläuterte, dass es höchstrichterlich
entschieden sei, dass dies zulässig ist.
Der Vorsitzende ergänzte, dass es Vorgabe der
Aufsichtsbehörde sei, die Steursätze an die anderen Städte anzugleichen. Dabei
habe man die Gaststätten entgegen der Erwartung der ADD von der Erhöhung
ausgenommen.
Ein weiterer
Einwohner fragte, wann und
wie die Parkseite an der Martin-Luther-Straße bei der Festhalle besser
ausgeleuchtet werde. Dann habe er eine Anregung für eine Kurzzeitparkregelung
in Innenstadtnähe eingebracht. Hier würde erg erne wissen, ob dies aufgenommen
worden sei.
Der Vorsitzende erläuterte zu den angesprochenen Punkten.
Ein weiterer
Einwohner griff nochmals das
Thema Vergnügungssteuer auf und fragte, was passiere, wenn sich die Stadt über
die Vorgabe der ADD hinwegsetzen würde.
Der Vorsitzende entgegnete, dass die ADD dann als Folge den
Haushalt nicht genehmigen würde.
Der Einwohner wollte dann wissen, wann und wo die Beiträge
zum Ideenwettbewerb “Marke Landau” veröffentlicht werden.
Der Vorsitzende teilte mit, dass im Januar im Rahmen einer öffentlichen Mitgleiderversammlung des Vereins Stadtmarketing die Preisverleihung erfolgen werde.