Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt

 

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2015 sowie

 

  1. die Entlastung des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2015.

 

 


Der Vorsitzende übergab erneut das Wort Herrn Schlösser, der den Jahresabschluss 2015 und die durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgte Prüfung des Jahresabschlusses zusammenfassend darstellte.

 

Im Anschluss daran bat die Leiterin des Hauptamtes, Frau Baumstark, die ebenfalls an der Sitzung teilnahm, den Vorsitzenden um Wort.

Sie problematisierte nochmals die Form der Übermittlung der Jahresabschlüsse. Dabei verwies sie auf den in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 22.02.2017 gefassten Beschluss, dass zukünftig pro Partei jeweils ein Ordner in Papierform -mit Ausnahme der Bündnis 90/Die Grünen sowie der FWG, für die die Übersendung in elektronischer Form genügte- bereitgestellt werden sollte. Hinsichtlich der Jahresabschlüsse 2014 und 2015 waren daraufhin lediglich zwei Ordner in der Verwaltung abgeholt worden. Da die Erstellung der Ordner mit erheblichen Zeitaufwand verbunden ist, stellte sie die Form der Übersendung nochmals zur Diskussion.

Der Ausschuss einigte sich daraufhin einstimmig darauf, dass nur noch für den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter je ein Exemplar in Papierform durch die Verwaltung bereitgestellt wird.

 

Vor der Beschlussempfehlung wurde eine Zwischenfrage aus der Mitte des Ausschusses bezüglich der Art und Weise der Bewertung der Tiere des Zoos gestellt. Herr Hans erklärte, dass Tiere, die unter Artenschutz stehen, keinen Marktwert besitzen und somit in der Bilanz lediglich mit einem Erinnerungswert von einem Euro erscheinen. Die Tiere, die einen Marktwert besitzen, wie z.B. Meerschweinchen oder Ziegen, erscheinen in der Bilanz mit einem entsprechenden Wertansatz. Eine Ausbuchung erfolgt bei Verkauf oder Tod der Tiere.

 

Herr Schlösser teilte dem Ausschuss sodann mit, dass die Rechnungsprüfung insgesamt zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Jahresabschluss 2015 ein den damaligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage darstellt. Er schlug dem Ausschuss daher vor, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2015 zu empfehlen.

 

Der Ausschuss schloss sich den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes hinsichtlich der Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss 2015 an und empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit 10 Ja-Stimmen den nachfolgenden Beschlussvorschlag.