Sitzung: 11.09.2018 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 680/180/2018
Mit der Lieferung und Ausführung von Montageleistungen von zwei Lichtsignalanlagen mit Priorisierung von Rettungsfahrzeugen während der Bauzeit für den Abriss und Neubau der nördlichen Horstbrücke in Landau in der Pfalz wird die Firma SWARCO Traffics GmbH, Gaggenau, zu den Preisen ihres Angebotes vom 03.08.2018 und 06.09.2018 in Höhe von 75.629,32 EUR einschließlich Mehrwertsteuer beauftragt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Stadtbauamtes vom 10. September 2018, die dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt ist.
Ratsmitglied
Hartmann erklärte, dass die
Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion der Sitzungsvorlage zustimmen werde. Es
sei aber unsäglich, dass die Horstbrücke jetzt für den Radverkehr gesperrt sei.
Die Straßenbreite sei breit genug, es müsse hier eine andere Lösung geben. Er
fordere die Verwaltung auf, eine andere Lösung zu finden. Es sei nicht
vermittelbar, dass für den Autoverkehr zwei Fahrspuren vorhanden seien,
Radfahrer aber absteigen müssten.
Herr Kamplade entgegnete, dass dies eher eine
straßenverkehrsrechtliche als eine bautechnische Frage sei. Das
Straßenverkehrsrecht sehe angesichts der zur Verfügung stehenden Breite keine
Möglichkeit, eine Fahrradspur einzurichten. Die Konsequenz wäre, eine Autospur
zu sperren. Dies allerdings sei angesichts der Verkehrssituation dort nicht
ernsthaft weiter diskutierbar.
Der Vorsitzende unterstrich, dass an dieser Stelle alle
zurückstecken müssen.
Ratsmitglied
Freiermuth appellierte, den
Sicherheitsaspekt gerade an dieser Stelle sehr ernst zu nehmen.
Ratsmitglied
Hartmann war der Meinung,
dass dort nur Radfahrer zurückstecken müssten. Für den Autoverkehr sei es etwas
erschwert, aber keine Einschränkung. Dies finde er problematisch.
Ratsmitglied Wagner
hielt es für nicht nachvollziehbar, dass nur Radfahrer genötigt werden.
Ratsmitglied Eichhorn unterstrich, dass genau diese Fragen im Bauausschuss ausführlich diskutiert worden seien.
Durch die Hauptsatzung ermächtigt beschloss der Hauptausschuss einstimmig: