Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Mit der Lieferung und Ausführung von Montageleistungen von zwei Lichtsignalanlagen mit Priorisierung von Rettungsfahrzeugen während der Bauzeit für den Abriss und Neubau der nördlichen Horstbrücke in Landau in der Pfalz wird die Firma SWARCO Traffics GmbH, Gaggenau, zu den Preisen ihres Angebotes vom 03.08.2018 und 06.09.2018 in Höhe von 75.629,32 EUR einschließlich Mehrwertsteuer beauftragt.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 10. September 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Hartmann erklärte, dass die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion der Sitzungsvorlage zustimmen werde. Es sei aber unsäglich, dass die Horstbrücke jetzt für den Radverkehr gesperrt sei. Die Straßenbreite sei breit genug, es müsse hier eine andere Lösung geben. Er fordere die Verwaltung auf, eine andere Lösung zu finden. Es sei nicht vermittelbar, dass für den Autoverkehr zwei Fahrspuren vorhanden seien, Radfahrer aber absteigen müssten.

 

Herr Kamplade entgegnete, dass dies eher eine straßenverkehrsrechtliche als eine bautechnische Frage sei. Das Straßenverkehrsrecht sehe angesichts der zur Verfügung stehenden Breite keine Möglichkeit, eine Fahrradspur einzurichten. Die Konsequenz wäre, eine Autospur zu sperren. Dies allerdings sei angesichts der Verkehrssituation dort nicht ernsthaft weiter diskutierbar.

 

Der Vorsitzende unterstrich, dass an dieser Stelle alle zurückstecken müssen.

 

Ratsmitglied Freiermuth appellierte, den Sicherheitsaspekt gerade an dieser Stelle sehr ernst zu nehmen.

 

Ratsmitglied Hartmann war der Meinung, dass dort nur Radfahrer zurückstecken müssten. Für den Autoverkehr sei es etwas erschwert, aber keine Einschränkung. Dies finde er problematisch.

 

Ratsmitglied Wagner hielt es für nicht nachvollziehbar, dass nur Radfahrer genötigt werden.

 

Ratsmitglied Eichhorn unterstrich, dass genau diese Fragen im Bauausschuss ausführlich diskutiert worden seien.      


Durch die Hauptsatzung ermächtigt beschloss der Hauptausschuss einstimmig: