Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt den dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Entwurf zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung als Satzung.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung vom 5. September 2018, auf die hingewiesen wird. Er erklärte weiterhin, dass er in der letzten Woche ein Gespräch mit den betroffenen Gastronomen geführt hat. Diese haben zum Ausdruck gebracht, dass diese Steuererhöhung einen Einnahmeverlust für sie darstellt. Diesem Aspekt sei man sich bewusst, weshalb auch nur der Steuersatz in Spielhallen auf 20% angehoben werden soll.

 

Seitens der Ausschussmitglieder bestand kein weiterer Erläuterungsbedarf.   


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit 16 Ja-Stimmen den nachfolgenden Beschlussvorschlag.