Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Es wird zugestimmt, dass den ausgewählten Bewerberinnen bzw. Bewerbern, für deren Einstellung der Hauptausschuss bzw. der Stadtrat nach § 47 Abs. 2 GemO zustimmen muss, in der Zeitspanne zwischen 26. September 2018 bis 30. Oktober 2018 zeitnah eine Einstellungszusage erteilt werden kann.

 

Der Hauptausschuss wird in seiner nächsten Sitzung am 30. Oktober 2018 über die Personalauswahl informiert.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Personalabteilung vom 24. September 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: