Sitzung: 25.09.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 110/079/2018
Es wird zugestimmt,
dass den ausgewählten Bewerberinnen bzw. Bewerbern, für deren Einstellung der
Hauptausschuss bzw. der Stadtrat nach § 47 Abs. 2 GemO zustimmen muss, in der
Zeitspanne zwischen 26. September 2018 bis 30. Oktober 2018 zeitnah eine Einstellungszusage
erteilt werden kann.
Der Hauptausschuss
wird in seiner nächsten Sitzung am 30. Oktober 2018 über die Personalauswahl
informiert.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Personalabteilung vom 24. September 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: