Sitzung: 23.10.2018 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 610/529/2018
1.
Die
Vermarktung und Vergabe der Baufelder im „Wohnpark Am Ebenberg“ erfolgt
zukünftig als Konzeptvergabe mit Festpreisen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die künftigen Ausschreibungen mit rein fachlichen
Kriterien – baufeldbezogen – vorzubereiten und durchzuführen. Das
Ausschreibungsexposé sowie die von der Jury formulierten Bewertungsvorschläge
werden den Gremien weiterhin zum Beschluss vorgelegt.
Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und
Stadtentwicklung vom 11.10.2018 auf, auf welche verwiesen wird, und erwähnte,
dass die Auswahlverfahren zu Grundstücksveräußerungen in der Vergangenheit
schon häufig diskutiert wurden. Insgesamt führten diese Diskussionen stets zur
Weiterentwicklung der bewährten und guten Auswahlverfahren. Es habe sich zudem
bewährt, externen Sachverstand in den Prozess einzubinden. Auslöser der nun zur
Beschlussfassung vorgelegten Grundsatzentscheidung sei die Vergabe der
„Panzerhalle“ und des östlich benachbarten Baufeldes im Jahr 2017 gewesen. Die
überzeugendsten Konzepte erhielten auf Grund eines niedrigeren Kaufpreisgebotes
jeweils keinen Zuschlag. Durch reine Konzeptvergaben mit Festpreisen wäre dies
zukünftig ausgeschlossen. Die Festpreise würden etwas über den Bodenrichtwerten
bzw. Verkehrswerten festgelegt werden.
Ausschussmitglied Herr Eichhorn ließ anklingen, dass bisher die Bewertung bzw. die Gewichtung des
Kaufpreises eine „große Unbekannte“ gewesen sei. Für ihn war es ein „ungutes
Gefühl“ wenn alle Bewertungen feststanden und dann durch die Öffnung der
Kuverts alle Bemühungen zunichtegemacht wurden. Herr Prof. Wachten, der die
Auswahlverfahren fachlich begleitete und die Auswertungen darstellte, sei
ebenfalls mit den Ergebnissen nicht zufrieden gewesen, so Herr Eichhorn. Die
nun vorgeschlagene Lösung bezeichnete Herr Eichhorn als „ausgleichend“. Ein
Festpreis sei als Momentaufnahme zu betrachten und der Verkehrswert der
Grundstücke werde – auch im Interesse der Aufsichtsbehörde – durch die Festpreise erreicht. Die Stadt
selbst wisse bei Festpreisen allerdings nicht, ob sie höhere Preise hätte
erzielen können.
Ausschussmitglied Herr Maier konnte nachvollziehen, dass eine fachliche Bewertung durch den Aspekt
„Geld“ übertroffen werde. Da die städtebaulichen Aspekte im Vordergrund stehen
sollten, hielt er die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise für gut.
Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler erinnerte daran, dass der vorherige Weg rechtens war. Er hielt es für
sinnvoll, zukünftig mit Festpreisen zu arbeiten. Herr Lichtenthäler könnte sich
außerdem vorstellen, dass weitere Kriterien in Zukunft festgeschrieben werden.
Zu guter Letzt äußerte Herr Lichtenthäler seine Zustimmung zur
Beschlussvorlage und fragte, ob aufgezeigt werden könne, welche Grundstücke
noch zu veräußern seien.
Ausschussmitglied Herr Freiermuth betonte, dass man durch die Vergangenheit eines Besseren belehrt wurde.
Geld bedeute nicht alles, aber es sei auch nicht schlecht, wenn die Stadt
Einnahmen erzielen könnte. Herr Freiermuth äußerte dennoch seine Zustimmung und
hielt fest, dass auch zu einem späteren Zeitpunkt stets die Auswahlkriterien
nachjustiert werden könnten.
Ausschussmitglied Herr Löffel sprach hinsichtlich des Einflusses der Kaufpreisgewichtung von einer
Bewegung „zwischen Feuer und Eis“. Das Baufeld 26d sei ein besonders extremes
Beispiel in Bezug auf die Kaufpreisgewichtung gewesen. Herr Löffel war davon
überzeugt, dass es bei einer linearen Betrachtung des Kaufpreisgebotes nicht zu
dieser nahezu exponentiellen Gewichtung gekommen wäre. Ihm war bewusst, dass
die Stadt, wie jedes Unternehmen auch, wirtschaftliche Interessen verfolge und
monetäre Aspekte nicht außer Acht lassen könne. In diesem Zusammenhang betonte
der Vorsitzende, dass Gelder für den Grundstücksverkauf nur einmal eingenommen
werden, ein Gebäude jedoch langfristig die Stadt prägen würde.
Herr Kamplade nahm Bezug auf Herrn Lichtenthälers Bitte und zeigte anhand
einer Karte die noch zu veräußernden Grundstücke. Insgesamt gehe es, je nachdem
ob alle Optionen gezogen werden, um bis zu sieben Baufelder.
Zu Herrn Löffels Anmerkung der linearen Betrachtung des Kaufpreisgebotes
erklärte Herr Kamplade, dass diese Betrachtung die bestehenden Probleme nicht
lösen würde. Momentan sei zu beobachten, dass grundsätzlich hohe
Grundstückspreise geboten werden. Eine Veräußerung der Grundstücke zum
Verkehrswert sei sogar mit einem Aufschlag denkbar, wodurch wiederum Einnahmen
für die Stadt zu generieren seien. Zudem habe die Verwaltung festgestellt, dass
oft Interessenten neben dem besten Konzept auch das beste Kaufpreisgebot
abgegeben hätten. Dies war auch in anderen Städten zu beobachten.
Seitens der Bauausschussmitglieder gab es keine weiteren Wortmeldungen.
Der Bauausschuss empfahl daraufhin dem Hauptausschuss sowie dem Stadtrat einstimmig den nachgenannten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.