Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

1.    Die Vermarktung und Vergabe der Baufelder im „Wohnpark Am Ebenberg“ erfolgt zukünftig als Konzeptvergabe mit Festpreisen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die künftigen Ausschreibungen mit rein fachlichen Kriterien – baufeldbezogen – vorzubereiten und durchzuführen. Das Ausschreibungsexposé sowie die von der Jury formulierten Bewertungsvorschläge werden den Gremien weiterhin zum Beschluss vorgelegt.

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 11.10.2018 auf, auf welche verwiesen wird, und erwähnte, dass die Auswahlverfahren zu Grundstücksveräußerungen in der Vergangenheit schon häufig diskutiert wurden. Insgesamt führten diese Diskussionen stets zur Weiterentwicklung der bewährten und guten Auswahlverfahren. Es habe sich zudem bewährt, externen Sachverstand in den Prozess einzubinden. Auslöser der nun zur Beschlussfassung vorgelegten Grundsatzentscheidung sei die Vergabe der „Panzerhalle“ und des östlich benachbarten Baufeldes im Jahr 2017 gewesen. Die überzeugendsten Konzepte erhielten auf Grund eines niedrigeren Kaufpreisgebotes jeweils keinen Zuschlag. Durch reine Konzeptvergaben mit Festpreisen wäre dies zukünftig ausgeschlossen. Die Festpreise würden etwas über den Bodenrichtwerten bzw. Verkehrswerten festgelegt werden.

 

Ausschussmitglied Herr Eichhorn ließ anklingen, dass bisher die Bewertung bzw. die Gewichtung des Kaufpreises eine „große Unbekannte“ gewesen sei. Für ihn war es ein „ungutes Gefühl“ wenn alle Bewertungen feststanden und dann durch die Öffnung der Kuverts alle Bemühungen zunichtegemacht wurden. Herr Prof. Wachten, der die Auswahlverfahren fachlich begleitete und die Auswertungen darstellte, sei ebenfalls mit den Ergebnissen nicht zufrieden gewesen, so Herr Eichhorn. Die nun vorgeschlagene Lösung bezeichnete Herr Eichhorn als „ausgleichend“. Ein Festpreis sei als Momentaufnahme zu betrachten und der Verkehrswert der Grundstücke werde – auch im Interesse der Aufsichtsbehörde –  durch die Festpreise erreicht. Die Stadt selbst wisse bei Festpreisen allerdings nicht, ob sie höhere Preise hätte erzielen können.

 

Ausschussmitglied Herr Maier konnte nachvollziehen, dass eine fachliche Bewertung durch den Aspekt „Geld“ übertroffen werde. Da die städtebaulichen Aspekte im Vordergrund stehen sollten, hielt er die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise für gut.

 

Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler erinnerte daran, dass der vorherige Weg rechtens war. Er hielt es für sinnvoll, zukünftig mit Festpreisen zu arbeiten. Herr Lichtenthäler könnte sich außerdem vorstellen, dass weitere Kriterien in Zukunft festgeschrieben werden.

Zu guter Letzt äußerte Herr Lichtenthäler seine Zustimmung zur Beschlussvorlage und fragte, ob aufgezeigt werden könne, welche Grundstücke noch zu veräußern seien.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth betonte, dass man durch die Vergangenheit eines Besseren belehrt wurde. Geld bedeute nicht alles, aber es sei auch nicht schlecht, wenn die Stadt Einnahmen erzielen könnte. Herr Freiermuth äußerte dennoch seine Zustimmung und hielt fest, dass auch zu einem späteren Zeitpunkt stets die Auswahlkriterien nachjustiert werden könnten.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel sprach hinsichtlich des Einflusses der Kaufpreisgewichtung von einer Bewegung „zwischen Feuer und Eis“. Das Baufeld 26d sei ein besonders extremes Beispiel in Bezug auf die Kaufpreisgewichtung gewesen. Herr Löffel war davon überzeugt, dass es bei einer linearen Betrachtung des Kaufpreisgebotes nicht zu dieser nahezu exponentiellen Gewichtung gekommen wäre. Ihm war bewusst, dass die Stadt, wie jedes Unternehmen auch, wirtschaftliche Interessen verfolge und monetäre Aspekte nicht außer Acht lassen könne. In diesem Zusammenhang betonte der Vorsitzende, dass Gelder für den Grundstücksverkauf nur einmal eingenommen werden, ein Gebäude jedoch langfristig die Stadt prägen würde.

 

Herr Kamplade nahm Bezug auf Herrn Lichtenthälers Bitte und zeigte anhand einer Karte die noch zu veräußernden Grundstücke. Insgesamt gehe es, je nachdem ob alle Optionen gezogen werden, um bis zu sieben Baufelder.

Zu Herrn Löffels Anmerkung der linearen Betrachtung des Kaufpreisgebotes erklärte Herr Kamplade, dass diese Betrachtung die bestehenden Probleme nicht lösen würde. Momentan sei zu beobachten, dass grundsätzlich hohe Grundstückspreise geboten werden. Eine Veräußerung der Grundstücke zum Verkehrswert sei sogar mit einem Aufschlag denkbar, wodurch wiederum Einnahmen für die Stadt zu generieren seien. Zudem habe die Verwaltung festgestellt, dass oft Interessenten neben dem besten Konzept auch das beste Kaufpreisgebot abgegeben hätten. Dies war auch in anderen Städten zu beobachten.

 

 

Seitens der Bauausschussmitglieder gab es keine weiteren Wortmeldungen.

 

 

Der Bauausschuss empfahl daraufhin dem Hauptausschuss sowie dem Stadtrat einstimmig den nachgenannten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.