1. Auf dem Stadtteilfriedhof Dammheim werden

a) am westlichen Ende des Belegfeldes C der 1. Bauabschnitt eines Feldes für Urnenwahlgrabstätten errichtet und

b) die ursprünglich für Erdbestattung vorgesehene Teilfläche westlich von Feld A zu einem Urnenhain umgestaltet.

 

2. Die neuen Gräber stehen ausschließlich für Dammheimer Einwohner und Bürger im Sinne von § 3 der Friedhofssatzung zur Verfügung.

 

3. Die für beide Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 35.000,-- € werden bei Produkt 5.5.3.0.0096304 freigegeben.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungvorlage der Ordnungsabteilung vom 13.9.2018 die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Der Umweltausschus beschloss daraufhin einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschalg