Sitzung: 30.10.2018 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 860/400/2018
Beschlussvorschlag:
Feststellung des Jahresabschlusses und
Ergebnisverwendung
I. Der Verwaltungsrat stellt gem. § 7 Abs. 2 Ziffer f der Satzung des
Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau den geprüften Jahresabschluss des
Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau, Anstalt des öffentlichen Rechts
zum 31.12.2017 wie folgt fest: Summe der
Aktivseite und Passivseite der Bilanz mit 92.777.411,58 € und
den Jahresgewinn mit 898.614,50 €, der sich aus den Abschlussergebnissen der
Betriebszweige
Abwasserbeseitigung mit 834.030,90
€
Abfallentsorgung mit 264.263,11
€
Bauhof mit -131.834,48
€
Straßenreinigung mit -74.372,35
€
Service 6.527,32
€
zusammensetzt und beschließt die Verwendung der
Abschlussergebnisse wie folgt:
Der Jahresgewinn der
Betriebszweige Abwasserbeseitigung und Service wird der allgemeinen Rücklage
zugeführt. Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Abfallentsorgung wird dem
Gewinnvortragskonto zugewiesen Der Jahresverlust der Betriebszweige Bauhof und
Straßenreinigung wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
II. Der Rat der Stadt Landau stimmt dem Beschluss des Verwaltungsrates gem. §
7 Abs. 2 der Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau über die
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses
und der Ergebnisverwendung zu.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes vom 8. Oktober 2018, auf die hingewiesen wird. Es bestand kein weiterer Erläuterungsbedarf.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit 16 Ja-Stimmen den nachfolgenden Beschlussvorschlag.