Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschlag:

Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung

 

 I.       Der Verwaltungsrat stellt gem. § 7 Abs. 2 Ziffer f der Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau den geprüften Jahresabschluss des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau, Anstalt des öffentlichen Rechts zum 31.12.2017 wie folgt fest:  Summe der Aktivseite und Passivseite der Bilanz mit 92.777.411,58    und den Jahresgewinn mit 898.614,50 €, der sich aus den Abschlussergebnissen der Betriebszweige

 

Abwasserbeseitigung mit                                                        834.030,90 €

Abfallentsorgung mit                                                               264.263,11 €

Bauhof mit                                                                               -131.834,48 €

Straßenreinigung mit                                                               -74.372,35 €

Service                                                                                            6.527,32 €

 

zusammensetzt und beschließt die Verwendung der Abschlussergebnisse wie folgt:

 

Der Jahresgewinn der Betriebszweige Abwasserbeseitigung und Service wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Abfallentsorgung wird dem Gewinnvortragskonto zugewiesen Der Jahresverlust der Betriebszweige Bauhof und Straßenreinigung wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.

 

II.    Der Rat der Stadt Landau stimmt dem Beschluss des Verwaltungsrates gem. § 7 Abs. 2 der Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau über die Feststellung des geprüften        Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung zu.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes vom 8. Oktober 2018, auf die hingewiesen wird. Es bestand kein weiterer Erläuterungsbedarf.


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit 16 Ja-Stimmen den nachfolgenden Beschlussvorschlag.