Sitzung: 18.10.2018 Verwaltungsrat Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 860/400/2018
Der
Verwaltungsrat stellt gem. § 7 Abs. 2 Ziffer f der Satzung des Entsorgungs- und
Wirtschaftsbetriebs Landau den geprüften Jahresabschluss des Entsorgungs- und
Wirtschaftsbetriebes Landau, Anstalt des öffentlichen Rechts zum 31.12.2017 wie
folgt einstimmig fest: Summe der
Aktivseite und Passivseite der Bilanz mit 92.777.411,58 € und
den Jahresgewinn mit 898.614,50 €, der sich aus den Abschlussergebnissen der
Betriebszweige
Abwasserbeseitigung
mit 834.030,90
€
Abfallentsorgung
mit 264.263,11
€
Bauhof mit -131.834,48
€
Straßenreinigung
mit -74.372,35
€
Service 6.527,32
€
zusammensetzt und beschließt die Verwendung der
Abschlussergebnisse wie folgt:
Der Jahresgewinn der Betriebszweige
Abwasserbeseitigung und Service wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Der
Jahresgewinn des Betriebszweiges Abfallentsorgung wird dem Gewinnvortragskonto
zugewiesen Der Jahresverlust der Betriebszweige Bauhof und Straßenreinigung
wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
Der
Vorsitzende begrüßt
Herrn Laehn von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann und
Partner AG.
Herr Laehn stellt den Jahresabschluss dem
Verwaltungsrat vor. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Abwasserbeseitigung:
834.030,90 EUR
Abfallentsorgung:
264.263,11 EUR
Bauhof: - 131.834,48 EUR
Straßenreinigung: -
74.372,35 EUR
Service: 6.527,32 EUR.
Das
konsolidierte Abschlussergebnis für das Wirtschaftsjahr 2017 liegt bei -898
TEUR und somit 1.035 TEUR über dem Vorjahresergebnis. Dies hauptsächlich
verursacht durch höhere Erträge im Bereich der Abwasserbeseitigung sowie der
Abfallbeseitigung.
Herr Laehn stellt in seinem Bericht die gute
Eigenkapitalausstattung von rund 73 % heraus.
Bei der
Prüfung des Jahresabschlusses wurden keine Verstöße festgestellt, so dass der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk testiert werden kann.
Auf
Nachfrage von Herrn Doll bzgl. Der Problematik des § 2 b
Umsatzsteuergesetz antwortet Herr Laehn, dass erst einmal das Gesetz
geändert wurde und bis zum Jahre 2021 Zeit bleibt, die ggf. notwendigen
Regelungen vorzunehmen.
Aufgrund
einiger Nachfragen zu dem hohen Krankenstand im Bauhof führt Herr Pfersdorf
aus, dass die Ursache nicht zu analysieren sei. Derzeit ist die Krankenquote
jedoch rückläufig. In der Vergangenheit wurden bereits eine Vielzahl von
Maßnahmen durchgeführt, um die Krankenquote zu senken. Auch wurden jüngere
Mitarbeiter/innen eingestellt.
Der
Vorsitzende dankt den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs
Landau für die im Jahre 2017 geleistete Arbeit.
Dem
Dank schließen sich die anwesenden Verwaltungsratsmitglieder an.
Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig: