Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1

Auf Grund einer gemeinsamen Initiative der Universität Koblenz-Landau und der Stadt Landau soll die Zugangstreppe zum Campus Landau den Namen

 

„Geschwister-Scholl-Treppe“

 

 erhalten.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes, Abteilung Vermessung und Geoinformation, vom 17. Oktober 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er ergänzte, dass die Universitätsleitung der Verwaltung den Vorschlag unterbreitet hat, die Zugangstreppe zur Universität nach den Geschwistern Scholl zu benennen. Im Anbetracht des diesjährigen 75. Todestages der Geschwister Scholl begrüße die Verwaltung diesen Vorschlag sehr.

 

Ratsmitglied Hartmann äußerte seine persönliche Meinung, nicht die seiner Fraktion. Er könne der Sitzungsvorlage nicht zustimmen, da bei der Entscheidungsfindung weder die Studierenden selbst, noch der Senat der Universität miteinbezogen wurde. Es sei eine reine Entscheidung des Präsidiums. Weiterhin sei die Treppe unter den Studierenden enorm unbeliebt. Man sollte deshalb die Benennung nicht ohne Not durchführen, weshalb er beantragt, die Beschlussfassung zu verschieben. Er gab weiter an, dass er sich eine Vorbesprechung im Ältestenrat gewünscht hätte. Mit der Benennung dieser Treppe werde man den Verdiensten der Geschwister Scholl nicht gerecht. Man sollte abwarten und dann gegebenenfalls eine Straße oder einen Platz nach den Geschwistern benennen.

 

Der Vorsitzende gab zu bedenken, dass die Beliebt – oder Unbeliebtheit eine extrem subjektive Einschätzung darstelle. Man war sich mit dem Präsidium der Universität einig, dass in diesem besonderen Jahr eine Ehrung auf dem Areal des Campus erfolgen soll. Über interne Abstimmungen innerhalb der Universität habe die Verwaltung keine Kenntnis. Die Idee mit der Treppenbenennung war jedoch ansprechend. Deshalb empfehle er, den Beschlussvorschlag wie vorgelegt anzunehmen.

 

Ratsmitglied Dr. Altstötter-Gleich erklärte, dass sie als Mitarbeiterin der Universität diese Treppe fast täglich nutze. Für sie persönlich bietet das Begehen einer Treppe eine gute Möglichkeit, um über die Benennung der Treppe nachzudenken. Sie fände es bedauerlich, wenn man diese Chance nicht wahrnehmen würde. Die Geschwister Scholl waren doch sehr verbunden mit dem universitären Handeln.

 

Der Vorsitzende ergänzte hierzu, dass momentan sogar darüber nachgedacht wird, auf den Treppenstufen Zitate anzubringen. Dies würde den meditativen Gedanken weiter unterstützen.

 

Ratsmitglied Lerch erklärte, dass seine Fraktion aufgrund des Lebenslaufes der Geschwister Scholl eine Benennung der Treppe auf dem Universitätscampus befürwortet. Könnte künftig innerhalb der Stadt nochmals eine geeignete Straße oder ein Platz nach den Geschwistern Scholl benannt werden, würden sie dies ebenfalls unterstützen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl war der Meinung, dass man die Namensgebung heute auf den Weg bringen sollte. Man könnte damit ein wichtiges Zeichen setzen. Die Interna der Universität betreffen nicht die Verwaltung.

 

Ratsmitglied Freiermuth erklärte, dass man mit der Benennung den historischen Hintergrund würdigen würde. Er stimme deshalb der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Hott ergänzte, dass die Treppe die Universität zur Stadt hin öffne. Er befürwortet die Namensgebung.

 

Ratsmitglied Dr. Bals regte an, zusätzlich eine Hinweistafel zu den Geschwistern Scholl an der Treppe zu platzieren.

 

Ratsmitglied Maroc sprach für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deren Zustimmung zur Sitzungsvorlage aus. Sie schlug vor, zur Gestaltung der Treppe die Kunstabteilung der Universität hinzuzuziehen.

 

Nach den Wortmeldungen machte Ratsmitglied Hartmann deutlich, dass er seinen Vertagungsantrag aufrechterhalten möchte.

 

Der Vorsitzende bat deshalb um Abstimmung über den Vertagungsantrag.

 

Der Vertagungsantrag wurde mehrheitlich mit 2 Ja-Stimmen und 14- Gegenstimmen durch den Hauptausschuss abgelehnt.


Durch die Hauptsatzung ermächtigt, stimmt der Hauptausschuss einstimmig mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zu.