1. Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Landau in der Pfalz zur Sicherstellung der Holzvermarktung ab dem 1.Januar 2019 die nach dem Gesamtkonzept der Lenungsgruppe, bestehend aus Vertretern des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz sowie dem Waldbesitzerverband für Rheinland-Pfalz, vorgeschlagene neue kommunale Holzvermarktungsorganisation „Kommunale Holzvermarktung Pfalz GmbH“ mit dem Sitz in Maikammer gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der Holzvermarktungsregion errichtet und sich als Gesellschafter daran beteiligt (Grundsatzbeschluss)

 

2.  Die Verwaltung wird damit beauftragt, alle zur Gründung erforderlichen Schritte gem. § 92 GemO und die Vorlage der notwendigen Unterlagen an die ADD zu veranlassen; dazu gehört insbesondere die Ausarbeitung der dafür erforderlichen Analyse und des Entwurfs für den Gesellschaftervertrag auf Grundlage der vorliegenden Entwürfe in der bereits gebildeten Arbeitsgruppe und in Abstimmung mit den übrigen Arbeitsgruppen für die anderen vier kommunalen Holzvermarktungsgesellschaften sowie mit dem Gemeinde- und Städtebund.

 

3.  Die einheitliche Stammeinlage i.H.v. 3.000,00 € je Gesellschafter ist im
Haushalt 2019 auf dem PK 6260.11192 zu veranschlagen. Die Mittel werden durch den Stadtrat vor Genehmigung des Haushaltes 2019 zur Auszahlung freigegeben

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Liegenschaftsabteilung vom 17.10.2018 auf die hingewiesen wird.

 

Ergänzende Hinweise wurden von Frau Weis gegeben.

 

Herr Sögding als Mitglied aus der Bürgerschaft fragte nach der Formulierung in der Sitzungsvorlage „ Veränderungen im Revierdienst werden angestrebt“.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass diese Veränderungen noch nicht absehbar sind und dahingehend noch Gespräche geführt werden müssen. Frau Abel vom Forstamt gab hierzu ergänzende Informationen.

 

Nach kurzer Diskussion waren die Mitglieder sich einig, dass diese Formulierung aus der Sitzungsvorlage gestrichen werden solle, was bedeutet, dass im letzten Absatz auf Seite 3 der Sitzungsvorlage der letzte Halbsatz gestrichen wird, so dass es lediglich noch heißt : Der Revierdienst verbleibt beim Forstamt Haardt, das für die Waldbewirtschaftung und Holzbereitstellung zuständig ist.

 

Ratsmitglied Doll wollte die Gründe dafür wissen, die gegen eine Verpachtung des Waldes sprechen.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass man bei einer Verpachtung kostenmäßig schlechter abschneiden würde. Des Weiteren seien dann die Einflussmöglichkeiten im Allgemeinen und auf den Zustand des Waldes im Besonderen, sehr eingeschränkt

 

Im Anschluss daran beschloss das Gremium einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag