Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschlag:

1.      Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Landau in der Pfalz zur Sicherstellung der Holzvermarktung ab dem 1. Januar 2019 die nach dem Gesamtkonzept der Lenkungsgruppe, bestehend aus Vertretern des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz sowie dem Waldbesitzerverband für Rheinland-Pfalz, vorgeschlagene neue kommunale Holzvermarktungsorganisation „Kommunale Holzvermarktung Pfalz GmbH“ mit dem Sitz in Maikammer gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der Holzvermarktungsregion errichtet und sich als Gesellschafter daran beteiligt (Grundsatzbeschluss).

 

2.      Die Verwaltung wird damit beauftragt, alle zur Gründung erforderlichen Schritte gemäß § 92 GemO und die Vorlage der notwendigen Unterlagen an die ADD zu veranlassen; dazu gehört insbesondere die Ausarbeitung der dafür erforderlichen Analyse und des Entwurfs für den Gesellschaftervertrag auf Grundlage der vorliegenden Entwürfe in der bereits gebildeten Arbeitsgruppe und in Abstimmung mit den übrigen Arbeitsgruppen für die anderen vier kommunalen Holzvermarktungsgesellschaften sowie mit dem Gemeinde- und Städtebund.

 

3.        Die einheitliche Stammeinlage i.H.v. 3.000,00 € je Gesellschafter ist im
Haushalt 2019 auf dem PK 6260.11192 zu veranschlagen. Die Mittel werden durch den Stadtrat vor Genehmigung des Haushaltes 2019 zur Auszahlung freigegeben.
 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Liegenschaftsabteilung vom 16. Oktober 2018, auf die hingewiesen wird. Durch die bestehende EU-Situation wird es künftig nicht mehr möglich sein, die Holzvermarktung in der bestehenden Form durchzuführen. Es müssten nun kommunale Holzvermarktungs-GmbHs gegründet werden. In der letzten Sitzung des Umweltausschusses sei diskutiert worden, ob das gesamte Waldgebiet an einen externen „Betreiber“ verpachtet werden oder der Eintritt in die „Kommunale Holzvermarktung Pfalz GmbH“ erfolgen soll. Aufgrund der kommunalen Solidarität, die allen Beteiligten Vorteile bringen wird, empfiehlt die Verwaltung die Beteiligung an der zum 1. Januar 2019 neu gegründeten vorgenannten GmbH.

 

Es bestand kein weiterer Erläuterungsbedarf. 


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit 16 Ja-Stimmen den nachfolgenden Beschlussvorschlag.