Sitzung: 30.10.2018 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 200/294/2018
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat stimmt der Zuschussvereinbarung zwischen der Stadt Landau in der Pfalz
und der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH, betreffend das Freibad am
Prießnitzweg, zu.
Der
Vorsitzende war gemäß § 22 Gemeindeordnung befangen und hat an der Beratung und
Abstimmung nicht teilgenommen,
Bürgermeister
Dr. Ingenthron übernahm den Vorsitz.
Der
Vorsitzende erläuterte
die Sitzungsvorlage der Finanzverwaltung/Wirtschaftsförderung vom
23. Oktober 2018, auf die hingewiesen wird.
Ratsmitglied
Hartmann stellte den
Antrag, zum Ausgleich der Inflationsrate der kommenden Jahre die Vorlage
entsprechend zu erweitern. Ansonsten müsste jedes Jahr über einen
entsprechenden Ausgleich neu beschlossen werden.
Ratsmitglied
Maier erklärte, dass
diese Ergänzung wohl nochmals mit der Stadtholding abgestimmt werden müsste.
Ratsmitglied
Lerch erklärte, dass
der Aufnahme einer Inflationsrate zugestimmt werden kann, solange dies
unproblematisch umgesetzt werden könnte.
Herr
Messemer äußerte
Bedenken hinsichtlich der durch die Aufsichtsbehörde erlassenen Richtlinie zum
Teilhaushalt 15 “freiwillige Leistungen”. In diesem wurde der begrenzte
Zuschussbetrag ohne Inflationsrate bewilligt. Es sehe keine Notwendigkeit, nun
solch eine Klausel einzuarbeiten. Auf etwaige Änderungen könnte man im
Einzelfall entsprechend reagieren.
Ratsmitglied
Dr. Migl gab an, dass
die Vorlage so belassen werden und im Bedarfsfall reagiert werden soll.
Ratsmitglied
Hott erklärte, dass im
Bereich der freiwilligen Leistungen Sorgfalt geboten ist. Am Ende müssten zum
Ausgleich die Eintrittspreise erhöht werden, was man auch nicht wolle.
Ratsmitglied
Hartmann erklärte,
dass er seinen Antrag zurückziehe. Er gab jedoch zu bedenken, dass es je nach
Wetterlage sehr gute, aber auch schlechte Jahre für das Schwimmbad geben kann.
Er fragte weiterhin nach, ob der Zuschussbeitrag in Höhe von 300.000 € zur
Neueröffnung des Freibades festgelegt und seitdem nicht mehr erhöht wurde.
Herr Messemer bestätigte dies. Auf Grund von Abschreibungen und Unterhaltungskosten bestünde durchaus irgendwann die Notwendigkeit hier nachzusteuern. Sollte durch schlechte Witterungsverhältnisse einmal ein höheres Defizit bestehen, müsste auch entsprechend reagiert werden.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit 16 Ja-Stimmen den nachfolgenden Beschlussvorschlag.