Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat stimmt der Zuschussvereinbarung zwischen der Stadt Landau in der Pfalz und der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH, betreffend das Freibad am Prießnitzweg, zu.

 

 


Der Vorsitzende war gemäß § 22 Gemeindeordnung befangen und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen,

 

Bürgermeister Dr. Ingenthron übernahm den Vorsitz.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Finanzverwaltung/Wirtschaftsförderung vom 23. Oktober 2018, auf die hingewiesen wird.

 

Ratsmitglied Hartmann stellte den Antrag, zum Ausgleich der Inflationsrate der kommenden Jahre die Vorlage entsprechend zu erweitern. Ansonsten müsste jedes Jahr über einen entsprechenden Ausgleich neu beschlossen werden.

 

Ratsmitglied Maier erklärte, dass diese Ergänzung wohl nochmals mit der Stadtholding abgestimmt werden müsste.

 

Ratsmitglied Lerch erklärte, dass der Aufnahme einer Inflationsrate zugestimmt werden kann, solange dies unproblematisch umgesetzt werden könnte.

 

Herr Messemer äußerte Bedenken hinsichtlich der durch die Aufsichtsbehörde erlassenen Richtlinie zum Teilhaushalt 15 “freiwillige Leistungen”. In diesem wurde der begrenzte Zuschussbetrag ohne Inflationsrate bewilligt. Es sehe keine Notwendigkeit, nun solch eine Klausel einzuarbeiten. Auf etwaige Änderungen könnte man im Einzelfall entsprechend reagieren.

 

Ratsmitglied Dr. Migl gab an, dass die Vorlage so belassen werden und im Bedarfsfall reagiert werden soll.

 

Ratsmitglied Hott erklärte, dass im Bereich der freiwilligen Leistungen Sorgfalt geboten ist. Am Ende müssten zum Ausgleich die Eintrittspreise erhöht werden, was man auch nicht wolle.

 

Ratsmitglied Hartmann erklärte, dass er seinen Antrag zurückziehe. Er gab jedoch zu bedenken, dass es je nach Wetterlage sehr gute, aber auch schlechte Jahre für das Schwimmbad geben kann. Er fragte weiterhin nach, ob der Zuschussbeitrag in Höhe von 300.000 € zur Neueröffnung des Freibades festgelegt und seitdem nicht mehr erhöht wurde.

 

Herr Messemer bestätigte dies. Auf Grund von Abschreibungen und Unterhaltungskosten bestünde durchaus irgendwann die Notwendigkeit hier nachzusteuern. Sollte durch schlechte Witterungsverhältnisse einmal ein höheres Defizit bestehen, müsste auch entsprechend reagiert werden. 


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit 16 Ja-Stimmen den nachfolgenden Beschlussvorschlag.