Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ortsbeiratsmitglied Klein trug den Antrag der FWG-Ortsbeiratsfraktion vor.

 

Irmgard Weis und Roland Schneider, Initiative “Landau baut Zukunft”, informierten über den Sachstand.

 

Es wurden etliche Gespräche und Telefonate geführt, wodurch es möglich war einige Grundstückseigentümer zu überzeugen ihre Fläche an die Stadt zu verkaufen, andere Eigentümer haben bis dato noch keine Verkaufsbereitschaft. Der überwiegende Teil der Eigentümer ist verkaufsbereit. Dies entspricht ca. 60 – 70 % der Fläche. Allerdings ist noch keine zusammenhängende Fläche gegeben, welche bebaut werden könnte.

Um zumindest eine Teilfläche für ca. 10 Wohneinheiten umsetzen zu können, müssten zwei Grundstückseigentümer bereit sein ihr dortiges Land an die Stadt zu verkaufen oder es zu tauschen.

 

Aus einem regen Informations- und Meinungsaustausch ergab sich u. a., dass sich bis zum Ende des Jahres entscheiden wird, ob die Fläche “Am Bittenweg”, ggf. auch nur eine Teilfläche, entwickelt werden kann oder ob das Vorhaben für die nächsten Jahre “gestorben” ist. Es soll ein letztes Schreiben bis 17.12.18 an die betreffenden Eigentümer gesandt werden, in dem nochmals alle Fakten und Möglichkeiten explizit dargestellt werden (z. B. Umlegung und doch spätere Bebauung möglich). Sollten diese nicht für den Verkauf an die Stadt oder einen Tausch der betreffenden Grundstücke überzeugt werden, so werden wohl andere Ortsteile anstelle von Arzheim zum Zuge kommen.

 

Sollte keine Entwicklung der Fläche “Am Bittenweg” als Bauland möglich sein, so kann der Ortsteil Arzheim auch nicht die Wertsteigerungspauschale von ca. 300.000 € für seine Innenentwicklung erhalten. Wird kein Bauland in Arzheim entwickelt, habe dies auch existentielle Folgen auf den Fortbestand z. B. des örtlichen Kindergartens, der Grundschule Arzheim, der Jugendfeuer, Messdiener, Lätare. Die Schulentwicklungszahlen zeigen eine negative Entwicklung für die Zukunft. Dem müsse entgegengewirkt werden. Jeder Grundstückseigentümer, der nicht zum Verkauf oder der Umlegung seines Grundstückes bereit sei, müsse sich dem bewusst sein.

 

Die Stadt hat ein Vorkaufsrecht. Bei Geltendmachung des Vorkaufsrechtes tritt die Stadt in den Vertrag ein und muss den im Vertrag vorgesehenen Preis bezahlen. Grundstücksverkäufe, auch zu überhöhten Preisen oder Spekulationspreisen, sind möglich.

 

Am 22.11.2018 findet das Gespräch zwischen dem Oberbürgermeister Hirsch und dem Ortsbeirat Arzheim statt. In diesem kann der Ortsbeirat eine weitergehende Einbringung des Stadtvorstandes zu Gunsten der Verkaufsbereitschaft ansprechen.

 

Neben dem Gebiet “Am Bittenweg” sind noch andere Flächen in Erwägung gezogen worden, deren Entwicklung jedoch aus naturschutzrechtlichen Gründen (z. B. Arbotstraße) nicht möglich war oder auch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder aus Gründen der Straßenplanung.

Auch der Regionalplan zeigte Grenzen auf. Ggf. ist eine Änderung des Regionalplanes und Anpassung des Flächennutzungsplanes zu verfolgen, um doch eine potentielle Fläche entwickeln zu können. Hierzu müsse die Entwicklung der Fläche planerisch funktionieren und Verkaufsbereitschaft der Eigentümer bestehen. Es müsste ein paralleles Vorgehen erfolgen.

Es sollte ein Plan B angestrebt und Alternativflächen geprüft werden.

 

Bezüglich der Kosten für die Entwässerung der Entwicklungsfläche “Am Bittenweg” wurden auch Gespräche mit dem Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau AöR (EWL) geführt. Es gäbe verschiedene Varianten, die teils günstiger, teils aber auch teurer ausfallen können. Es gibt noch keine genauen Zahlen, nur grobe Kostenschätzungen. Auf den Ankaufspreis habe dies keine wirklich relevante Auswirkung.

 

In wie fern eine Nichtentwicklung der Fläche “Am Bittenweg” eine Änderung des Flächennutzungsplanes nach sich ziehen sollte, blieb letztlich offen. Ein entsprechender Beschluss müsste ggf. durch den Stadtrat erfolgen.

 

Als Schlusswort wies der Vorsitzende daraufhin, dass jeder Eigentümer für sich eine Entscheidung treffen muss. Der Ortsbeirat hat sich dafür eingesetzt, dass das Baugebiet schon im ersten Entwicklungsabschnitt zum Zuge kommt, zumal Arzheim bereits seit 1993 ein Bauerwartungsland hat.