Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ortsbeiratsmitglied Klein trug den Antrag der FWG-Ortsbeiratsfraktion vor.

 

Irmgard Weis und Roland Schneider, Initiative “Landau baut Zukunft” erläuterten dem Ortsbeirat die Berechnung der Werterhöhungspauschale.

 

Die Werterhöhungspauschale bzw. Wertsteigerungsausgleich beträgt 15 % des künftigen Verkaufspreises. Die Pauschale dient zur Hälfte der Deckung des Haushaltsdefizites und zur anderen Hälfte der Innenentwicklung der Ortsteile.

 

In Bezug auf die Verteilung des Anteils zur Innenentwicklung der Ortsteile wurde informiert, dass gem. dem ersten Vorschlag der Verwaltung, dieser Anteil der Solidargemeinschaft, bestehend aus allen Ortsteilen, zukommen sollte. Dies wurde dahingehend geändert, dass dieser Anteil vorzugsweise dem jeweiligen Ortsteil zukommen soll aus dem er hervorgegangen ist. Wenn jedoch im betreffenden Ort kein Bedarf besteht, so sind die Mittel auch in anderen Ortsteilen verwendbar. Evtl. könnten die Gelder auch für die Leuchtturmprojekte eingesetzt werden. Hierzu besteht jedoch noch kein Stadtratsbeschluss.

 

Der örtliche Anteil ist zweckgebunden für die Innenentwicklung und könnte daher auch z. B. für Fassadenarbeiten eingesetzt werden. Eine Privatförderung ist erlaubt. Die Finanzierung von Maßnahmen mit Folgekosten, z. B. die Errichtung eines Brunnens mit diesen Mitteln, muss im Einzelfall geklärt werden.

 

Der angebotene Ankaufspreis von 52 €/qm ist weit höher als der derzeitige Verkehrswert von landwirtschaftlichen Grundstücken, wurde auf die Feststellung erwidert, dass der Wertausgleich den Ankaufspreis minimiert, da er sich auf die Nettobaulandfläche bezieht.