Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

dem Oberbürgermeister zu empfehlen, in der Gesellschafterversammlung, den Wirtschaftsplan 2019 für die Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH mit folgenden Ansätzen festzulegen:

 

1.   Erfolgsplan                                                          T€                   T€

 

Summe der Erträge

 

      - Betriebserträge                                            3.266

      - Aufl. SoPo’s                                                      98

      - sonstiger Ertrag (Zuschuss GML)                         100

- sonstiger Ertrag (Ausgleichszahlung gemäß

  § 3 des öffentlichen Betrauungsaktes vom 16.11.2015) 299                      

- sonstiger Ertrag (ZZV)                                                0

      - Ergebnisübernahme                                             1               3.764

 

Summe der Aufwendungen

 

      - Betriebsaufwand                                          6.573

      - Finanzaufwand                                                    0               6.573

 

Gesamtergebnis 2019                                                T€              -2.809

 

 

2.   Vermögensplan 2019

 

      Summe der Einnahmen                                                          3.569

      Summe der Ausgaben                                                            3.569

 

 

3.   Stellenübersicht

 

 

 

4.   Anlagen zum Wirtschaftsplan (§ 16 II EigVO RHP)

 

4.1 a)    Betriebsmittelkreditermächtigung

           Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.500 T€ festgelegt.

 

4.1 b)   Kreditbedarf

           entsprechend Vermögensplan 2019                  T€               2.939  ***

 

       *** rechnerischer Wert, ohne Zuflüsse aus Beteiligungen.

 

           Im Bedarfsfall ist eine entsprechende Kreditermächtigung durch den       Aufsichtsrat zu erteilen.

 

4.2       Finanzplan 2020 – 2024

 

 

5.   Beteiligung EnergieSüdwest AG

 

Im Bereich der Beteiligung ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass von Seiten der EnergieSüdwest AG noch keine Dividende in das Planergebnis eingeflossen ist. Vorsorglich sollte damit gerechnet werden, dass im Planungsjahr 2019 der Zufluss aus der Beteiligung an der EnergieSüdwest AG das durch die operativen Verluste generierte Defizit der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH nicht ausgleichen kann. Handelsrechtlich wird es durch eine Verrechnung mit den bisher aufgebauten Gewinnvorträgen weiterhin möglich sein, ein positives Bilanzergebnis auszuweisen.

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Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Stadtholding vom 12. November 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Zu den Aufgaben des neugewählten Stadtrates werde es gehören, die Struktur der Stadtholding weiterzudenken.

 

Ratsmitglied Volkhardt erinnerte daran, dass die Stadtholding immer al Heilsbringer für den städtischen Haushalt gepriesen worden sei. Nun habe sich der Wind gedreht. Man sei abhängig vom hart umkämpften Energiemarkt. Man müsse abwarten, ob das vorgestellte Konzept bis zum Jahr 2028 durchzuhalten sei. In jedem Fall werde man einen Plan B erarbeiten müssen, falls die Gewinnvorträge nicht ausreichen. Die FWG-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.       


Der Stadtrat beschloss einstimmig: