Sitzung: 11.12.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 810/012/2018
dem Oberbürgermeister zu empfehlen, in der
Gesellschafterversammlung, den Wirtschaftsplan 2019 für die Stadtholding Landau
in der Pfalz GmbH mit folgenden Ansätzen festzulegen:
1.
Erfolgsplan T€ T€
Summe
der Erträge
- Betriebserträge 3.266
- Aufl. SoPo’s 98
- sonstiger Ertrag (Zuschuss GML) 100
-
sonstiger Ertrag (Ausgleichszahlung gemäß
§ 3 des öffentlichen Betrauungsaktes vom
16.11.2015) 299
-
sonstiger Ertrag (ZZV) 0
- Ergebnisübernahme 1 3.764
Summe der Aufwendungen
- Betriebsaufwand 6.573
- Finanzaufwand 0 6.573
Gesamtergebnis 2019 T€ -2.809
2.
Vermögensplan 2019
Summe der Einnahmen 3.569
Summe der Ausgaben 3.569
3.
Stellenübersicht
4.
Anlagen zum Wirtschaftsplan (§ 16 II EigVO
RHP)
4.1 a) Betriebsmittelkreditermächtigung
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.500 T€ festgelegt.
4.1 b) Kreditbedarf
entsprechend Vermögensplan 2019 T€ 2.939 ***
*** rechnerischer Wert, ohne Zuflüsse aus
Beteiligungen.
Im
Bedarfsfall ist eine entsprechende Kreditermächtigung durch den Aufsichtsrat zu erteilen.
4.2 Finanzplan
2020 – 2024
5.
Beteiligung EnergieSüdwest AG
Im Bereich der Beteiligung ist
insbesondere darauf hinzuweisen, dass von Seiten der EnergieSüdwest AG noch
keine Dividende in das Planergebnis eingeflossen ist. Vorsorglich sollte damit
gerechnet werden, dass im Planungsjahr 2019 der Zufluss aus der Beteiligung an
der EnergieSüdwest AG das durch die operativen Verluste generierte Defizit der
Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH nicht ausgleichen kann. Handelsrechtlich
wird es durch eine Verrechnung mit den bisher aufgebauten Gewinnvorträgen
weiterhin möglich sein, ein positives Bilanzergebnis auszuweisen.
:
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der
Stadtholding vom 12. November 2018, die dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt ist. Zu den Aufgaben des neugewählten Stadtrates werde es gehören,
die Struktur der Stadtholding weiterzudenken.
Ratsmitglied Volkhardt erinnerte daran, dass die Stadtholding immer al Heilsbringer für den städtischen Haushalt gepriesen worden sei. Nun habe sich der Wind gedreht. Man sei abhängig vom hart umkämpften Energiemarkt. Man müsse abwarten, ob das vorgestellte Konzept bis zum Jahr 2028 durchzuhalten sei. In jedem Fall werde man einen Plan B erarbeiten müssen, falls die Gewinnvorträge nicht ausreichen. Die FWG-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: