Der Vorsitzende rief die Informationsvorlage zu TOP 4 auf, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er merkte an, dass auch dieses Projekt den Gremien bekannt ist, da sie es schon seit 2015 begleiten. Es gehe um die Bebauung des Grundstücks Ecke Waffenstraße / Reiterstraße. Herr Kamplade habe eine Präsentation vorbereitet, die er dem Ausschuss vorstellen möchte. Er erteilte Herrn Kamplade das Wort.

 

Herr Kamplade führte aus, dass das Vorhaben in vielerlei Hinsicht vorbildlich ist, unabhängig von der Gestalt des Gebäudes, das aus einem Wettbewerb in Form einer Mehrfachbeauftragung gemeinsam mit dem damaligen Eigentümer hervorging. Das Vorhaben ist ein klassisches Beispiel der Nachverdichtung und der Wohnraumschaffung (30 Wohnungen) in der Innenstadt. Darüber hinaus zeige das Vorhaben, dass Festung und Stadtentwicklung funktionieren können. Städtebaulich liegt das Grundstück an einer bedeutsamen Stelle zwischen Altstadt und gründerzeitlicher Ringstraßenbebauung. Für diesen Bereich liegt der rechtsverbindliche Bebauungsplan A 13 vor, der die Blockrandbebauung ermöglicht. Im Wesentlichen geht es um die Sanierung und Neubebauung entlang der der Südwestecke des Grundstücks sowie um die Aufstockung der Bestandsgebäude in der Mengelsgasse. Herr Kamplade erläuterte die Gestaltung des Neubaus unter vollständiger Einhaltung der Gestaltungssatzung. Erkennbar ist die klar gegliederte Lochfassade. Des Weiteren sieht der Bauantrag eine Tiefgarage vor, in der die überwiegende Anzahl der Stellplätze untergebracht werden kann, die noch fehlenden werden im Hof nachgewiesen.

Der Bauherr hat in Abstimmung mit der Verwaltung vor der Ausarbeitung des Bauantrages eine Sondage bzgl. der Festungsreste durchführen lassen. Tatsächlich wurde im Bereich der geplanten Einfahrt zur Tiefgarage ein gut erhaltener Festungsgang gefunden. Die Zufahrt zur Tiefgarage wurde entsprechend verlagert. Herr Kamplade erläuterte die geänderte Planung und in welcher Weise der Festungsgang erhalten wird.

 

Für das Grundstück besteht Baurecht, deshalb greift bei diesem Vorhaben die Quotierungsrichtlinie nicht. Bisher gibt es keine abschließende Aussage des Bauherrn ob auch ein Teil der Wohnungen als sozialer Wohnungsbau errichtet wird.

 

Abschließend präsentierte Herr Kamplade die modifizierte Ansicht des Neubaus des eingereichten Bauantrages. Hier ist die Gliederung der Fassade gut erkennbar. Die Bestandsgebäude der Mengelsgasse werden mit einem Mansarddach aufgestockt und die bestehenden Wohnungen in den Gebäuden saniert.

 

Der Vorsitzende bedankte sich für den Vortrag von Herrn Kamplade und merkte an, dass solche Präsentationen immer wieder gut und sinnvoll sind um Projekte vorzustellen. Das Vorhaben zeige, wie ein guter Lückenschluss aussehen kann. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes oder der Gestaltungssatzung ist nicht erforderlich, dies zeige, das modernes Bauen durchaus auch im Rahmen der Gestaltungssatzung möglich ist und gelingen kann.

 

Ausschussmitglied Lerch fragte nach, ob der Bauherr bereit sei sozialen Wohnungsbau herzustellen und wann der Baubeginn vorgesehen ist.

Herr Kamplade antwortete, dass der Appell an den Bauherrn bisher nicht gefruchtet habe. Die Grundrisse der Wohneinheiten spreche ebenso wenig dafür, dass hier sozialer Wohnungsbau entsteht.

Der Baubeginn soll unmittelbar nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgen. Es wird mit einer Bauzeit von 1,5 Jahren gerechnet, sodass das Vorhaben im Jahr 2020 bezugsfertig sein könnte.

 

Ausschussmitglied Hartmann begrüßte das Projekt, das zeige was man sich unter Nachverdichtung in der Innenentwicklung vorstelle.

 

Ausschussmitglied Maier lobte das Projekt, das für ihn eine sensible Lage hat. Hier werde eine ansprechende Bebauung zur Nachverdichtung entstehen. Dieses Projekt sei für ihn ein kleiner Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarktes, auch wenn dort kein sozialer Wohnungsbau entstehe.

 

Ausschussmitglied Eichhorn bewertete das Vorhaben als Leuchtturmprojekt, das sich gut in die Umgebung einfügt. Er fragte nach, ob die bestehende Mauer an der Süd- und Westseite des Grundstücks erhalten bleibe und integriert wird.

 

Herr Kamplade erläuterte, dass die Mauer und der Schornstein nicht denkmalgeschützt sind. Dies habe die Verwaltung prüfen lassen. Nach Aussage des Bauherrn wird der Schornstein saniert und erhalten bleiben, die Mauer müsse aber weichen.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gab bedankte sich der Vorsitzende. Der Ausschuss nahm die Vorlage zur Kenntnis.