Der Vorsitzende rief die
Informationsvorlage zu TOP 4 auf, welche dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt ist. Er merkte an, dass auch dieses Projekt den Gremien bekannt ist,
da sie es schon seit 2015 begleiten. Es gehe um die Bebauung des Grundstücks
Ecke Waffenstraße / Reiterstraße. Herr Kamplade habe eine Präsentation
vorbereitet, die er dem Ausschuss vorstellen möchte. Er erteilte Herrn Kamplade
das Wort.
Herr Kamplade führte aus,
dass das Vorhaben in vielerlei Hinsicht vorbildlich ist, unabhängig von der
Gestalt des Gebäudes, das aus einem Wettbewerb in Form einer
Mehrfachbeauftragung gemeinsam mit dem damaligen Eigentümer hervorging. Das
Vorhaben ist ein klassisches Beispiel der Nachverdichtung und der
Wohnraumschaffung (30 Wohnungen) in der Innenstadt. Darüber hinaus zeige das
Vorhaben, dass Festung und Stadtentwicklung funktionieren können. Städtebaulich
liegt das Grundstück an einer bedeutsamen Stelle zwischen Altstadt und
gründerzeitlicher Ringstraßenbebauung. Für diesen Bereich liegt der
rechtsverbindliche Bebauungsplan A 13 vor, der die Blockrandbebauung
ermöglicht. Im Wesentlichen geht es um die Sanierung und Neubebauung entlang
der der Südwestecke des Grundstücks sowie um die Aufstockung der
Bestandsgebäude in der Mengelsgasse. Herr Kamplade erläuterte die Gestaltung
des Neubaus unter vollständiger Einhaltung der Gestaltungssatzung. Erkennbar
ist die klar gegliederte Lochfassade. Des Weiteren sieht der Bauantrag eine
Tiefgarage vor, in der die überwiegende Anzahl der Stellplätze untergebracht
werden kann, die noch fehlenden werden im Hof nachgewiesen.
Der Bauherr hat in Abstimmung mit der Verwaltung vor der Ausarbeitung des
Bauantrages eine Sondage bzgl. der Festungsreste durchführen lassen.
Tatsächlich wurde im Bereich der geplanten Einfahrt zur Tiefgarage ein gut
erhaltener Festungsgang gefunden. Die Zufahrt zur Tiefgarage wurde entsprechend
verlagert. Herr Kamplade erläuterte die geänderte Planung und in welcher Weise
der Festungsgang erhalten wird.
Für das Grundstück besteht Baurecht, deshalb greift bei diesem Vorhaben die
Quotierungsrichtlinie nicht. Bisher gibt es keine abschließende Aussage des
Bauherrn ob auch ein Teil der Wohnungen als sozialer Wohnungsbau errichtet
wird.
Abschließend präsentierte Herr Kamplade die modifizierte Ansicht des
Neubaus des eingereichten Bauantrages. Hier ist die Gliederung der Fassade gut
erkennbar. Die Bestandsgebäude der Mengelsgasse werden mit einem Mansarddach
aufgestockt und die bestehenden Wohnungen in den Gebäuden saniert.
Der Vorsitzende bedankte
sich für den Vortrag von Herrn Kamplade und merkte an, dass solche
Präsentationen immer wieder gut und sinnvoll sind um Projekte vorzustellen. Das
Vorhaben zeige, wie ein guter Lückenschluss aussehen kann. Eine Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes oder der Gestaltungssatzung ist nicht
erforderlich, dies zeige, das modernes Bauen durchaus auch im Rahmen der
Gestaltungssatzung möglich ist und gelingen kann.
Ausschussmitglied Lerch
fragte nach, ob der Bauherr bereit sei sozialen Wohnungsbau herzustellen und wann
der Baubeginn vorgesehen ist.
Herr Kamplade antwortete, dass der Appell an den Bauherrn bisher nicht
gefruchtet habe. Die Grundrisse der Wohneinheiten spreche ebenso wenig dafür,
dass hier sozialer Wohnungsbau entsteht.
Der Baubeginn soll unmittelbar nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgen.
Es wird mit einer Bauzeit von 1,5 Jahren gerechnet, sodass das Vorhaben im Jahr
2020 bezugsfertig sein könnte.
Ausschussmitglied Hartmann begrüßte das Projekt, das zeige was man sich unter Nachverdichtung in der
Innenentwicklung vorstelle.
Ausschussmitglied Maier
lobte das Projekt, das für ihn eine sensible Lage hat. Hier werde eine
ansprechende Bebauung zur Nachverdichtung entstehen. Dieses Projekt sei für ihn
ein kleiner Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarktes, auch wenn dort kein
sozialer Wohnungsbau entstehe.
Ausschussmitglied Eichhorn bewertete das Vorhaben als Leuchtturmprojekt, das sich gut in die Umgebung
einfügt. Er fragte nach, ob die bestehende Mauer an der Süd- und Westseite des
Grundstücks erhalten bleibe und integriert wird.
Herr Kamplade erläuterte,
dass die Mauer und der Schornstein nicht denkmalgeschützt sind. Dies habe die
Verwaltung prüfen lassen. Nach Aussage des Bauherrn wird der Schornstein
saniert und erhalten bleiben, die Mauer müsse aber weichen.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gab bedankte sich der Vorsitzende.
Der Ausschuss nahm die Vorlage zur Kenntnis.