Beschlussvorschlag:

Dem Bau einer Geh- und Radwegebrücke über die B 10 mit Ausbau der weiterführenden Wirtschaftswege im Bereich der Anschlussstelle B10/L516/L512/K13 wird zugestimmt.

 


Der Vorsitzende rief den Tagesordnungspunkt 5 auf. Er sei erfreut über die geplante Maßnahme, die dem Bauausschuss heute zur Abstimmung vorgelegt wurde. Die Verwaltung war positiv über die Planung des Landesbetrieb Mobilität (LBM) überrascht. Die Maßnahme hängt ursächlich mit dem Ausbau der B 10 zusammen und bedeutet einen Lückenschluss im regionalen Radwegenetz, den die Verwaltung sehr begrüßt. Die schwierige Situation für die Radfahrer aus Richtung Edesheim ist bekannt. Ab der Abfahrt zur B 10 ist die weitere Radwegeführung nicht mehr sicher. Dem soll durch den Neubau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die B 10 zwischen der L 516 und der L 512 abgeholfen werden. Dies ist ein beachtliches und nicht kostengünstiges Vorhaben. Für die Verwaltung entstehen keine Kosten, lediglich die Zustimmung der Stadt im Rahmen des laufenden planerischen Abstimmungsverfahrens ist erforderlich. Er erteilte Herrn Bernhard für weitere Ergänzungen das Wort.

 

Herr Bernhard erinnerte, dass die Planung der B 10 mittlerweile 20 Jahre alt ist. Der LBM habe sich u. a. deshalb entschieden einen Sicherheits-Audit über diesen Verkehrsweg zu legen. Die Anforderungen an die Straßen haben sich seither verändert und der Radverkehr hat an Bedeutung gewonnen. Dies hat der LBM erkannt und passt seine Planungen an die aktuellen Gegebenheiten an. Hierzu nennt er Beispiele. Der Radweg war ursprünglich parallel zur L 516 und L 512 geplant. Durch die Verkehrsbelastung dieser Straßen kann diese Planung nicht mehr weiterverfolgt werden. Vor diesem Hintergrund wurde die vorliegende Planung, die Radwegeverbindung auf einem bestehenden Wirtschaftsweg um den Verkehrsknoten, über das neue Brückenbauwerk und von dort über einen bestehenden Wirtschaftsweg an das vorhandene Radwegenetz der Stadt Landau, erarbeitet. Die Planung sieht eine 3 m breite Brücke (Stahlkonstruktion) vor, die Rampen haben eine Neigung von 7 % und damit sind sie so gut wie barrierefrei. Des Weiteren werden die bestehenden Wirtschaftswege, sofern nicht schon geschehen, mit einer Asphaltdecke versehen.

 

Ausschussmitglied Maier begrüßte die Maßnahme. Er informierte, dass es in der Vergangenheit schon öfter die Überlegung gab, einen Radweg entlang der K 13 in Richtung Dammheim anzulegen. Seiner Meinung nach könnte dieser an den Radweg aus Edesheim angeschlossen werden. Man solle beim LBM nachfragen, ob die Möglichkeit eines Radwegebaus bestünde.

 

Herr Bernhard merkte an, dass aufgrund der Klassifizierung der Straße ein Radwegebau an der K 13 eine städt. Maßnahme wäre. Hierzu ist ein Beschluss der städt. Gremien notwendig. Des Weiteren wäre zu prüfen, ob ein Bau direkt neben der Deponie möglich ist.

 

Ausschussmitglied Heuberger fragte nach, ob das Brückenbauwerk auch von landwirtschaftlichem Verkehr genutzt werden darf.

 

Herr Bernhard antwortete, dass das Brückenbauwerk nur für Fußgänger und Radfahrer freigegeben werden wird. Der landwirtschaftliche Verkehr muss das bestehende Wirtschaftswegenetz oder die Straßen befahren.

 

Ausschussmitglied Freiermuth sieht die Maßnahme als erfreuliche und sinnvolle Lösung an.

Ausschussmitglied Wagner schloss sich der Meinung von Ausschussmitglied Freiermuth an.

 

Ausschussmitglied Heidbreder begrüßte ebenso die vorgelegte Planung. Schließlich sei das Stichwort „Pendlerroute“ ein wichtiger Aspekt. Des Weiteren merkte sie an, dass es sich nur um eine einarmige Brücke handle, deshalb sei auf der Nordseite der Brücke ein 180 ° Wende notwendig, wenn man dort auch die Möglichkeit haben soll in westliche Richtung weiterzufahren. Deshalb möchte sie wissen, ob auf der Nordseite auch eine zweiarmige Lösung denkbar ist.

 

Herr Bernhard bezweifelte eine zweiarmige Lösung, da das Land nur Radwegeverbindungen an Landesstraßen finanziert.

 

Ausschussmitglied Hartmann regte an zu prüfen, ob der Wirtschaftsweg in Richtung Godramstein nicht asphaltiert werden könnte, um eine durchgängige Lösung für den Radverkehr herzustellen. Dies wäre doch Grund genug den LBM anzufragen, ob eine zweiarmige Abfahrt an der Nordseite der Brücke möglich wäre.

 

Der Vorsitzende merkte an, dass dies ein berechtigter Einwand ist und eine zweiarmige Lösung durchaus wünschenswert wäre. Sofern die Herstellung des zweiten Armes finanziell zu Lasten der Stadt gehen sollte, muss diese Investition eingebettet werden in die Priorisierung aller Projekte. Die Zielsetzung ist jedoch richtig.

 

Herr Bernhard ergänzte, dass eine Ergänzung eines zweiten Armes an der Brücke kein Problem darstellt, da es sich um eine Stahlkonstruktionsbrücke handelt.

 

Nach dem es keine weiteren Wortmeldungen gab, beschloss der Bauausschuss einstimmig folgenden Beschlussvorschlag.