Beschlussvorschlag:
Dem Bau einer Geh- und
Radwegebrücke über die B 10 mit Ausbau der weiterführenden Wirtschaftswege im
Bereich der Anschlussstelle B10/L516/L512/K13 wird zugestimmt.
Der Vorsitzende rief den
Tagesordnungspunkt 5 auf. Er sei erfreut über die geplante Maßnahme, die dem
Bauausschuss heute zur Abstimmung vorgelegt wurde. Die Verwaltung war positiv
über die Planung des Landesbetrieb Mobilität (LBM) überrascht. Die Maßnahme
hängt ursächlich mit dem Ausbau der B 10 zusammen und bedeutet einen
Lückenschluss im regionalen Radwegenetz, den die Verwaltung sehr begrüßt. Die
schwierige Situation für die Radfahrer aus Richtung Edesheim ist bekannt. Ab
der Abfahrt zur B 10 ist die weitere Radwegeführung nicht mehr sicher. Dem soll
durch den Neubau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die B 10 zwischen
der L 516 und der L 512 abgeholfen werden. Dies ist ein beachtliches und nicht
kostengünstiges Vorhaben. Für die Verwaltung entstehen keine Kosten, lediglich
die Zustimmung der Stadt im Rahmen des laufenden planerischen
Abstimmungsverfahrens ist erforderlich. Er erteilte Herrn Bernhard für weitere
Ergänzungen das Wort.
Herr Bernhard erinnerte,
dass die Planung der B 10 mittlerweile 20 Jahre alt ist. Der LBM habe sich u.
a. deshalb entschieden einen Sicherheits-Audit über diesen Verkehrsweg zu
legen. Die Anforderungen an die Straßen haben sich seither verändert und der
Radverkehr hat an Bedeutung gewonnen. Dies hat der LBM erkannt und passt seine
Planungen an die aktuellen Gegebenheiten an. Hierzu nennt er Beispiele. Der
Radweg war ursprünglich parallel zur L 516 und L 512 geplant. Durch die
Verkehrsbelastung dieser Straßen kann diese Planung nicht mehr weiterverfolgt
werden. Vor diesem Hintergrund wurde die vorliegende Planung, die
Radwegeverbindung auf einem bestehenden Wirtschaftsweg um den Verkehrsknoten,
über das neue Brückenbauwerk und von dort über einen bestehenden Wirtschaftsweg
an das vorhandene Radwegenetz der Stadt Landau, erarbeitet. Die Planung sieht
eine 3 m breite Brücke (Stahlkonstruktion) vor, die Rampen haben eine Neigung
von 7 % und damit sind sie so gut wie barrierefrei. Des Weiteren werden die
bestehenden Wirtschaftswege, sofern nicht schon geschehen, mit einer
Asphaltdecke versehen.
Ausschussmitglied Maier
begrüßte die Maßnahme. Er informierte, dass es in der Vergangenheit schon öfter
die Überlegung gab, einen Radweg entlang der K 13 in Richtung Dammheim
anzulegen. Seiner Meinung nach könnte dieser an den Radweg aus Edesheim angeschlossen
werden. Man solle beim LBM nachfragen, ob die Möglichkeit eines Radwegebaus
bestünde.
Herr Bernhard merkte an,
dass aufgrund der Klassifizierung der Straße ein Radwegebau an der K 13 eine
städt. Maßnahme wäre. Hierzu ist ein Beschluss der städt. Gremien notwendig.
Des Weiteren wäre zu prüfen, ob ein Bau direkt neben der Deponie möglich ist.
Ausschussmitglied Heuberger fragte nach, ob das Brückenbauwerk auch von landwirtschaftlichem Verkehr
genutzt werden darf.
Herr Bernhard antwortete,
dass das Brückenbauwerk nur für Fußgänger und Radfahrer freigegeben werden
wird. Der landwirtschaftliche Verkehr muss das bestehende Wirtschaftswegenetz
oder die Straßen befahren.
Ausschussmitglied Freiermuth sieht die Maßnahme als erfreuliche und sinnvolle Lösung an.
Ausschussmitglied Wagner
schloss sich der Meinung von Ausschussmitglied Freiermuth an.
Ausschussmitglied Heidbreder begrüßte ebenso die vorgelegte Planung. Schließlich sei das Stichwort
„Pendlerroute“ ein wichtiger Aspekt. Des Weiteren merkte sie an, dass es sich
nur um eine einarmige Brücke handle, deshalb sei auf der Nordseite der Brücke
ein 180 ° Wende notwendig, wenn man dort auch die Möglichkeit haben soll in
westliche Richtung weiterzufahren. Deshalb möchte sie wissen, ob auf der
Nordseite auch eine zweiarmige Lösung denkbar ist.
Herr Bernhard bezweifelte
eine zweiarmige Lösung, da das Land nur Radwegeverbindungen an Landesstraßen
finanziert.
Ausschussmitglied Hartmann regte an zu prüfen, ob der Wirtschaftsweg in Richtung Godramstein nicht
asphaltiert werden könnte, um eine durchgängige Lösung für den Radverkehr
herzustellen. Dies wäre doch Grund genug den LBM anzufragen, ob eine zweiarmige
Abfahrt an der Nordseite der Brücke möglich wäre.
Der Vorsitzende merkte an,
dass dies ein berechtigter Einwand ist und eine zweiarmige Lösung durchaus
wünschenswert wäre. Sofern die Herstellung des zweiten Armes finanziell zu
Lasten der Stadt gehen sollte, muss diese Investition eingebettet werden in die
Priorisierung aller Projekte. Die Zielsetzung ist jedoch richtig.
Herr Bernhard ergänzte,
dass eine Ergänzung eines zweiten Armes an der Brücke kein Problem darstellt,
da es sich um eine Stahlkonstruktionsbrücke handelt.
Nach dem es keine weiteren Wortmeldungen gab, beschloss der Bauausschuss einstimmig folgenden Beschlussvorschlag.