Sitzung: 29.01.2019 Bauausschuss
Der Vorsitzende rief den Tagesordnungspunkt samt
den drei Unterpunkten 3.1, 3.2 und 3.3 auf. Die Informationsvorlage der
Verwaltung (TOP 3.3) zeige die Sicht der Stadtspitze und gebe einen Ausblick in
die Zukunft, so wie es weitergehen könnte. Der Vorsitzende schlug dem Bauausschuss
vor, abzuwarten bis Erfahrungen gesammelt wurden und sich der Effekt auf dem
Wohnungsmarkt zeige. Die Informationsvorlage sage nicht Nein zu einer Erhöhung
der Quote, so der Vorsitzende. Es gehe nun allerdings in erster Linie darum,
Erkenntnisse zu bewerten und ein politisches Signal zu setzen. Schließlich sei
es legitim, eine höhere Quote für den sozialen Wohnungsbau zu fordern aber auch
einen Wirksamkeitsbericht abzuwarten.
Ausschussmitglied Herr Maier begrüßte, dass
die Stadtspitze die Anträge nicht völlig ablehne. Er betonte, dass der Antrag
seiner Stadtratsfraktion bewusst so gestellt wurde, denn der freie Markt helfe
nicht bei der Umsetzung der Ziele der Quotierungsrichtlinie, so dass die Stadt
in der Pflicht sei. Herrn Maiers Meinung nach solle die Vermarktungsrichtlinie
der Stadt 1/3 sozialer Wohnungsbau je Quartier als Ziel setzen.
Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler stimmte seinem
Vorredner zu und erinnerte an die Stadtratssitzung, bei der die Anträge
zunächst besprochen wurden. Der Oberbürgermeister habe seinen Unmut über die
Anträge kundgetan und appellierte an den Stadtrat, nicht immer wieder schnell
etwas Neues zu beschließen. Herrn Lichtenthälers Auffassung nach handele es
sich um eine moderate Erhöhung der Quotierungsrichtlinie und besonders das
Segment der Geringverdiener solle bei der Anwendung Beachtung finden. Eine
Schwarmstadt müsse sich den Realitäten stellen. In Aachen beispielsweise, so
Herr Lichtenthäler, gebe es eine Quote von 50 %. Herr Lichtenthäler erwähnte
abschließend, dass jetzt schon die Zeit reif sein könnte, um über die Anträge
zu entschieden.
Ausschussmitglied Herr Lerch regte an, in
die Vergangenheit zu blicken. In den letzten 20 Jahren wurde seitens der
Landesregierung der geförderte Wohnungsbau sträflich vernachlässigt. Herr Lerch
betonte, dass bereits vor 6 oder 7 Jahren ein Antrag von seiner
Stadtratsfraktion gestellt wurde, so dass bei der Vermarktung des Baufelds 10
im Wohnpark Am Ebenberg entsprechende Auflagen gemacht wurden. Es sei nun noch
viel zu früh, eine weitere Anpassung der seit 2017 gültigen
Quotierungsrichtlinie von 25 % zu beschließen. Ansonsten werde der Eindruck
vermittelt, dass kaum nachdem etwas beschlossen wurde, man sich wieder
übertreffen müsse.
Weiterhin nannte Herr Lerch Argumente, die gegen eine
weitere Erhöhung der Quote sprechen. So sei beispielsweise eine Clusterung
schwierig. Stadtteile kämen an ihre Belastungsgrenzen. Eine Durchmischung der
Bewohnerstrukturen solle stets möglich sein, was Herrn Lerchs Auffassung nach
im Wohnpark Am Ebenberg anfangs versäumt wurde.
Herrn Lerch war wichtig hervorzuheben, dass die Stadt
Landau mit der Verabschiedung einer Quotierungsrichtlinie von 25 % für den
sozialen Wohnungsbau weiter als andere Städte sei. Wie allerdings die Wirkung
sein werde, könne noch nicht evaluiert werden. Im Moment könne der Markt 30 %
sozialer Wohnungsbau aufnehmen. Wie werde dies allerdings in 20 Jahren
aussehen? Ein privater Investor müsse aus betriebswirtschaftlicher Sicht
handeln und die Quote auch akzeptieren.
Ausschussmitglied Herr Freiermuth betonte, dass
die Stadt Landau mit ihrer Quote im Mittelfeld der Städte läge, weshalb er den
„Überbietungswettbewerb“ hinterfragte. Herr Freiermuth warnte davor, vorschnell
zu handeln und somit die Entwicklung zu bremsen. Das größte Problem sei
außerdem die Schaffung von Bauplätzen.
Herr Freiermuth appellierte an den Bauausschuss, die
in 2017 beschlossene Quotierungsrichtlinie umzusetzen und dann, sofern
Erkenntnisse vorlägen, weiter zu diskutieren.
Ausschussmitglied Herr Eichhorn richtete seine
Wortmeldung an Herrn Maier und hinterfragte die Begründung der
SPD-Stadtratsfraktion. Wie könne die SPD argumentieren, dass sich die Quote von
25 % bewährt hätte? Es gebe schließlich noch keine Erfahrungswerte. Sofern sich
die 25 %-Quote bewährt hätte, wieso könne diese dann nicht in dieser Höhe
fortbestehen?
Ausschussmitglied Herr Maier räumte ein,
dass die Formulierung nicht ideal gewesen sei. Er äußerte allerdings seinen
Ärger, indem er betonte, dass eine Quote von 33,3 % nicht zu hoch sei und die
Stadt den Menschen, die Wohnraum nachfragen und nur einen kleinen Geldbeutel
hätten, gerecht werden müsse.
Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler nahm Bezug auf
Herrn Lerchs Wortmeldung. Er erklärte, dass die 25 %-Quote gut sei. Dennoch sei
die Situation auf dem Wohnungsmarkt angespannt und da sei eine Quote in Höhe
von 33,3 % besser als 25 %. Die Förderbedingungen des Landes waren schlecht,
aber auch Landau habe jahrelang nichts dagegen unternommen. In diesem
Zusammenhang erinnerte Herr Lichtenthäler an den Verkauf der vielen städtischen
Wohnungen. Daher sei ein Vergleich zu den Städten Speyer und Neustadt an der
Weinstraße nicht angebracht. Diese Städte haben nach wie vor einen hohen Anteil
an städtischen Wohnungen und eine Wohnungsbaugesellschaft. Zu guter Letzt
betonte Herr Lichtenthäler, dass unbedingt das Segment der Geringverdiener
berücksichtigt werden sollte, da diese Haushalte dringend Unterstützung
benötigen.
Ausschussmitglied Herr Freiermuth erwähnte, dass
auch eine Quote von 100 % nichts bringen würde, so lange es keine passenden
Bauplätze gebe. Er könne daher nicht nachvollziehen, weshalb sich die Grünen
immer gegen Flächenerweiterungen aussprechen würden.
Ausschussmitglied Herr Lerch merkte an,
eine gewisse Balance zu finden. Welche Rahmenbedingungen hätten sich so massiv
geändert, dass nun eine höhere Quote für den sozialen Wohnungsbau verabschiedet
werden soll?
Der Vorsitzende hielt fest, dass die
Förderkulisse des Landes zwischenzeitlich attraktiver wurde. Dies zeige auch
die steigende Zahl der Mietwohnungen, welche in Landau errichtet wurden und
werden.
Herr Kamplade nahm Bezug auf die geführte Diskussion und betonte,
dass es nicht einfach sei, in dieser teilweise sehr emotional geführten Debatte
fachliche Aspekte einzubringen. Es handele sich um eine Wertungsfrage. Wie
stark lasse man sich von attraktiven Förderbedingungen und der angespannten
Bauplatzsituation leiten? Viele Bauherren erklärten sich bereit, Hürden zu
nehmen. So sei beispielsweise der Investor bzw. Eigentümer des Kaufhofareals
bereit, eine erhebliche Anzahl geförderter Wohneinheiten zu errichten. In den
ersten Gesprächen ging dieser von 25 % aus. Das Miteinander könne schwieriger
werden, wenn es dann plötzlich hieße, er sei zu einer Quote von 33,3 % verpflichtet.
Je häufiger Gegebenheiten verändert werden, desto abschreckender wirke dies auf
Bauherren und Investoren. Herr Kamplade sprach sich daher dafür aus,
Kontinuität zu wahren und die Wirkung der Quotierungsrichtlinie von 2017
abzuwarten.
Weiterhin gab Herr Kamplade den Hinweis, dass es eine
neue Initiative des Landes gebe. Mittels Kooperationsvereinbarungen können
Kommunen, die eine Quotierung für den sozialen Wohnungsbau verabschiedet haben,
mit neuen Fördermitteln für z.B. Gutachten und Vorbereitende Untersuchungen
rechnen. Die Quote hierfür müsse bei mindestens 25 % liegen – ein weiteres
Indiz, dass man mit den Richtlinien in Landau nicht falsch liege.
Der Vorsitzende zeigte sich erfreut über die
Bewegung in der Diskussion. Von der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sei
ein deutlicher Akzent zur Differenzierung der beiden Förderwege gesetzt worden.
Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler ging auf Herrn
Kamplades Beispiel hinsichtlich des Kaufhofareals ein. Er könne sich
vorstellen, dass der Bauherr kein Problem mit einer Quote von 33,3 % hätte.
Abschließend erklärten die antragstellenden
Stadtratsfraktionen, dass die Anträge besprochen wurden. Die SPD werde ggf. eine
weitere Ausführung an die Verwaltung senden, um diese im Stadtrat zu behandeln,
so Herr Maier. Auch die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen werde
eine erneute Antragsstellung prüfen, so Herr Lichtenthäler.
Da sich keine weiteren Wortmeldungen abzeichneten,
erklärte der Vorsitzende die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen.