Der Vorsitzende rief den Tagesordnungspunkt samt den drei Unterpunkten 3.1, 3.2 und 3.3 auf. Die Informationsvorlage der Verwaltung (TOP 3.3) zeige die Sicht der Stadtspitze und gebe einen Ausblick in die Zukunft, so wie es weitergehen könnte. Der Vorsitzende schlug dem Bauausschuss vor, abzuwarten bis Erfahrungen gesammelt wurden und sich der Effekt auf dem Wohnungsmarkt zeige. Die Informationsvorlage sage nicht Nein zu einer Erhöhung der Quote, so der Vorsitzende. Es gehe nun allerdings in erster Linie darum, Erkenntnisse zu bewerten und ein politisches Signal zu setzen. Schließlich sei es legitim, eine höhere Quote für den sozialen Wohnungsbau zu fordern aber auch einen Wirksamkeitsbericht abzuwarten.

 

Ausschussmitglied Herr Maier begrüßte, dass die Stadtspitze die Anträge nicht völlig ablehne. Er betonte, dass der Antrag seiner Stadtratsfraktion bewusst so gestellt wurde, denn der freie Markt helfe nicht bei der Umsetzung der Ziele der Quotierungsrichtlinie, so dass die Stadt in der Pflicht sei. Herrn Maiers Meinung nach solle die Vermarktungsrichtlinie der Stadt 1/3 sozialer Wohnungsbau je Quartier als Ziel setzen.

 

Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler stimmte seinem Vorredner zu und erinnerte an die Stadtratssitzung, bei der die Anträge zunächst besprochen wurden. Der Oberbürgermeister habe seinen Unmut über die Anträge kundgetan und appellierte an den Stadtrat, nicht immer wieder schnell etwas Neues zu beschließen. Herrn Lichtenthälers Auffassung nach handele es sich um eine moderate Erhöhung der Quotierungsrichtlinie und besonders das Segment der Geringverdiener solle bei der Anwendung Beachtung finden. Eine Schwarmstadt müsse sich den Realitäten stellen. In Aachen beispielsweise, so Herr Lichtenthäler, gebe es eine Quote von 50 %. Herr Lichtenthäler erwähnte abschließend, dass jetzt schon die Zeit reif sein könnte, um über die Anträge zu entschieden.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch regte an, in die Vergangenheit zu blicken. In den letzten 20 Jahren wurde seitens der Landesregierung der geförderte Wohnungsbau sträflich vernachlässigt. Herr Lerch betonte, dass bereits vor 6 oder 7 Jahren ein Antrag von seiner Stadtratsfraktion gestellt wurde, so dass bei der Vermarktung des Baufelds 10 im Wohnpark Am Ebenberg entsprechende Auflagen gemacht wurden. Es sei nun noch viel zu früh, eine weitere Anpassung der seit 2017 gültigen Quotierungsrichtlinie von 25 % zu beschließen. Ansonsten werde der Eindruck vermittelt, dass kaum nachdem etwas beschlossen wurde, man sich wieder übertreffen müsse.

Weiterhin nannte Herr Lerch Argumente, die gegen eine weitere Erhöhung der Quote sprechen. So sei beispielsweise eine Clusterung schwierig. Stadtteile kämen an ihre Belastungsgrenzen. Eine Durchmischung der Bewohnerstrukturen solle stets möglich sein, was Herrn Lerchs Auffassung nach im Wohnpark Am Ebenberg anfangs versäumt wurde.

Herrn Lerch war wichtig hervorzuheben, dass die Stadt Landau mit der Verabschiedung einer Quotierungsrichtlinie von 25 % für den sozialen Wohnungsbau weiter als andere Städte sei. Wie allerdings die Wirkung sein werde, könne noch nicht evaluiert werden. Im Moment könne der Markt 30 % sozialer Wohnungsbau aufnehmen. Wie werde dies allerdings in 20 Jahren aussehen? Ein privater Investor müsse aus betriebswirtschaftlicher Sicht handeln und die Quote auch akzeptieren.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth betonte, dass die Stadt Landau mit ihrer Quote im Mittelfeld der Städte läge, weshalb er den „Überbietungswettbewerb“ hinterfragte. Herr Freiermuth warnte davor, vorschnell zu handeln und somit die Entwicklung zu bremsen. Das größte Problem sei außerdem die Schaffung von Bauplätzen.

Herr Freiermuth appellierte an den Bauausschuss, die in 2017 beschlossene Quotierungsrichtlinie umzusetzen und dann, sofern Erkenntnisse vorlägen, weiter zu diskutieren.

 

Ausschussmitglied Herr Eichhorn richtete seine Wortmeldung an Herrn Maier und hinterfragte die Begründung der SPD-Stadtratsfraktion. Wie könne die SPD argumentieren, dass sich die Quote von 25 % bewährt hätte? Es gebe schließlich noch keine Erfahrungswerte. Sofern sich die 25 %-Quote bewährt hätte, wieso könne diese dann nicht in dieser Höhe fortbestehen?

 

Ausschussmitglied Herr Maier räumte ein, dass die Formulierung nicht ideal gewesen sei. Er äußerte allerdings seinen Ärger, indem er betonte, dass eine Quote von 33,3 % nicht zu hoch sei und die Stadt den Menschen, die Wohnraum nachfragen und nur einen kleinen Geldbeutel hätten, gerecht werden müsse.

 

Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler nahm Bezug auf Herrn Lerchs Wortmeldung. Er erklärte, dass die 25 %-Quote gut sei. Dennoch sei die Situation auf dem Wohnungsmarkt angespannt und da sei eine Quote in Höhe von 33,3 % besser als 25 %. Die Förderbedingungen des Landes waren schlecht, aber auch Landau habe jahrelang nichts dagegen unternommen. In diesem Zusammenhang erinnerte Herr Lichtenthäler an den Verkauf der vielen städtischen Wohnungen. Daher sei ein Vergleich zu den Städten Speyer und Neustadt an der Weinstraße nicht angebracht. Diese Städte haben nach wie vor einen hohen Anteil an städtischen Wohnungen und eine Wohnungsbaugesellschaft. Zu guter Letzt betonte Herr Lichtenthäler, dass unbedingt das Segment der Geringverdiener berücksichtigt werden sollte, da diese Haushalte dringend Unterstützung benötigen.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth erwähnte, dass auch eine Quote von 100 % nichts bringen würde, so lange es keine passenden Bauplätze gebe. Er könne daher nicht nachvollziehen, weshalb sich die Grünen immer gegen Flächenerweiterungen aussprechen würden.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch merkte an, eine gewisse Balance zu finden. Welche Rahmenbedingungen hätten sich so massiv geändert, dass nun eine höhere Quote für den sozialen Wohnungsbau verabschiedet werden soll?

 

Der Vorsitzende hielt fest, dass die Förderkulisse des Landes zwischenzeitlich attraktiver wurde. Dies zeige auch die steigende Zahl der Mietwohnungen, welche in Landau errichtet wurden und werden.

 

Herr Kamplade nahm Bezug auf die geführte Diskussion und betonte, dass es nicht einfach sei, in dieser teilweise sehr emotional geführten Debatte fachliche Aspekte einzubringen. Es handele sich um eine Wertungsfrage. Wie stark lasse man sich von attraktiven Förderbedingungen und der angespannten Bauplatzsituation leiten? Viele Bauherren erklärten sich bereit, Hürden zu nehmen. So sei beispielsweise der Investor bzw. Eigentümer des Kaufhofareals bereit, eine erhebliche Anzahl geförderter Wohneinheiten zu errichten. In den ersten Gesprächen ging dieser von 25 % aus. Das Miteinander könne schwieriger werden, wenn es dann plötzlich hieße, er sei zu einer Quote von 33,3 % verpflichtet. Je häufiger Gegebenheiten verändert werden, desto abschreckender wirke dies auf Bauherren und Investoren. Herr Kamplade sprach sich daher dafür aus, Kontinuität zu wahren und die Wirkung der Quotierungsrichtlinie von 2017 abzuwarten.

Weiterhin gab Herr Kamplade den Hinweis, dass es eine neue Initiative des Landes gebe. Mittels Kooperationsvereinbarungen können Kommunen, die eine Quotierung für den sozialen Wohnungsbau verabschiedet haben, mit neuen Fördermitteln für z.B. Gutachten und Vorbereitende Untersuchungen rechnen. Die Quote hierfür müsse bei mindestens 25 % liegen – ein weiteres Indiz, dass man mit den Richtlinien in Landau nicht falsch liege.

 

Der Vorsitzende zeigte sich erfreut über die Bewegung in der Diskussion. Von der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sei ein deutlicher Akzent zur Differenzierung der beiden Förderwege gesetzt worden.

 

Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler ging auf Herrn Kamplades Beispiel hinsichtlich des Kaufhofareals ein. Er könne sich vorstellen, dass der Bauherr kein Problem mit einer Quote von 33,3 % hätte.

 

 

Abschließend erklärten die antragstellenden Stadtratsfraktionen, dass die Anträge besprochen wurden. Die SPD werde ggf. eine weitere Ausführung an die Verwaltung senden, um diese im Stadtrat zu behandeln, so Herr Maier. Auch die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen werde eine erneute Antragsstellung prüfen, so Herr Lichtenthäler.

 


Da sich keine weiteren Wortmeldungen abzeichneten, erklärte der Vorsitzende die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen.