Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss stimmt dem Vorhaben unter Befreiung gemäß § 34 Abs. 3a Baugesetzbuch hinsichtlich des Rücksprungs von der faktischen Baulinie sowie unter Abweichung von

  • §5 Abs.1 (Baufluchten),
  • §6 Abs.1 (Firstrichtung und Dachform),
  • §6 Abs. 5 (Dacheindeckung),
  • §7Abs. 2 (Fassadenmaterialien),
  • §7 Abs. 5 (Schaufensterachsen und -teilungen)

der Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zum Schutze der Ortskerne der Stadtteile der Stadt Landau in der Pfalz zu.

 


In der Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 03.12.2018, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, gehe es um die Erteilung von diversen Abweichungen, die verträglich seien, so der Vorsitzende – gerade im Hinblick auf die vorangegangenen Diskussionen und das besondere Wettbewerbsverfahren, das vom Bauherrn finanziert wurde und zur Aufwertung Nußdorfs beitrage.

 

Ausschussmitglied Herr Eichhorn sprach als Nußdorfer seinen Dank der Verwaltung aus, denn sie habe einen langen Atem und eine hohe Kompromissbereitschaft gezeigt. Ihm sei kein solch vergleichbares Projekt in seiner Ratstätigkeit bekannt. Abschließend lobte Herr Eichhorn auch, dass der Bauherr einen hohen Betrag an die vier beauftragten Architekten aus eigener Tasche finanzierte. Endlich gebe es eine Chance auf einen Gaststättenbetrieb in Nußdorf und die verkehrliche Situation werde sich entspannen, was Herrn Eichhorn besonders freue.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold fand auch, dass der abgehaltene private Architektenwettbewerb und der nun eingereichte Bauantrag für ein „tolles Projekt“ sprachen, obwohl es zum Teil zu Abweichungen der Ortsteilsatzung kommen werde. Er dankte an dieser Stelle der Verwaltung.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel fragte nach dem Sachstand zur Neuauflegung der Ortsteilgestaltungssatzung. Gebe es einen zeitlichen Fahrplan?

Herr Kamplade antwortete, dass es bereits einen sehr konkreten zeitlichen Fahrplan gebe. Im Haushalt für das Jahr 2019 wurden Finanzmittel hierfür eingestellt. Die Ortsbildanalysen durch Gutachten würden etwa 20.000 EUR beanspruchen. Ende 2019 könne der Bauausschuss damit rechnen, eine Vorlage mit den Analyseergebnissen vorgelegt zu bekommen.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth erwähnte, dass der Wettbewerbssieger zu recht gewonnen hätte. Auch der neue Pächter der Gaststätte habe einen guten Ruf und sei als Gewinn für Nußdorf anzusehen.

 

Seitens der Bauausschussmitglieder gab es keinen weiteren Klärungsbedarf, so dass der Bauausschuss einstimmig dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zustimmte.