Sitzung: 18.12.2018 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 630/361/2018
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss stimmt dem Vorhaben unter Befreiung gemäß § 34 Abs. 3a Baugesetzbuch hinsichtlich des Rücksprungs von der faktischen Baulinie sowie unter Abweichung von
- §5 Abs.1 (Baufluchten),
- §6 Abs.1 (Firstrichtung und Dachform),
- §6 Abs. 5 (Dacheindeckung),
- §7Abs. 2 (Fassadenmaterialien),
- §7 Abs. 5 (Schaufensterachsen und -teilungen)
der Satzung über die äußere
Gestaltung baulicher Anlagen zum Schutze der Ortskerne der Stadtteile der Stadt
Landau in der Pfalz zu.
In der Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 03.12.2018, welche der
Niederschrift als Anlage beigefügt ist, gehe es um die Erteilung von diversen
Abweichungen, die verträglich seien, so der Vorsitzende – gerade im
Hinblick auf die vorangegangenen Diskussionen und das besondere
Wettbewerbsverfahren, das vom Bauherrn finanziert wurde und zur Aufwertung
Nußdorfs beitrage.
Ausschussmitglied Herr Eichhorn sprach als Nußdorfer seinen Dank der Verwaltung aus, denn sie habe einen
langen Atem und eine hohe Kompromissbereitschaft gezeigt. Ihm sei kein solch
vergleichbares Projekt in seiner Ratstätigkeit bekannt. Abschließend lobte Herr
Eichhorn auch, dass der Bauherr einen hohen Betrag an die vier beauftragten Architekten
aus eigener Tasche finanzierte. Endlich gebe es eine Chance auf einen
Gaststättenbetrieb in Nußdorf und die verkehrliche Situation werde sich
entspannen, was Herrn Eichhorn besonders freue.
Ausschussmitglied Herr Eisold fand auch, dass der abgehaltene private Architektenwettbewerb und der nun
eingereichte Bauantrag für ein „tolles Projekt“ sprachen, obwohl es zum Teil zu
Abweichungen der Ortsteilsatzung kommen werde. Er dankte an dieser Stelle der
Verwaltung.
Ausschussmitglied Herr Löffel fragte nach dem Sachstand zur Neuauflegung der Ortsteilgestaltungssatzung.
Gebe es einen zeitlichen Fahrplan?
Herr Kamplade antwortete,
dass es bereits einen sehr konkreten zeitlichen Fahrplan gebe. Im Haushalt für
das Jahr 2019 wurden Finanzmittel hierfür eingestellt. Die Ortsbildanalysen
durch Gutachten würden etwa 20.000 EUR beanspruchen. Ende 2019 könne der
Bauausschuss damit rechnen, eine Vorlage mit den Analyseergebnissen vorgelegt
zu bekommen.
Ausschussmitglied Herr Freiermuth erwähnte, dass der Wettbewerbssieger zu recht gewonnen hätte. Auch der
neue Pächter der Gaststätte habe einen guten Ruf und sei als Gewinn für Nußdorf
anzusehen.
Seitens der Bauausschussmitglieder gab es keinen weiteren Klärungsbedarf, so dass der Bauausschuss einstimmig dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zustimmte.