Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 23. November 2018, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Lerch begründete den Antrag. Es gebe äußerst kritische Stimmen zu dem Gesetzentwurf des Landes gerade hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen für die Kommunen. Die Intention der CDU-Fraktion sei, dass hier von Seiten des Jugendamtes der Rat über die Auswirkungen des Gesetzes für Landau informiert wird. Man begrüße auch den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion hierzu eine Resolution zu verfassen. Die CDU habe noch Ergänzungen zum Resolutionsentwurf. Er würde es begrüßen, eine breite Mehrheit für diese Resolution zu bekommen.

 

Herr Eisenstein gab dann für das Jugendamt den gewünschten Bericht. Die Stadt Landau stehe insgesamt sehr gut da. Auch durch die Beschlüsse des Stadtrates habe man in den letzten Jahren eine kontinuierliche Entwicklung gehabt. Es gebe eine sehr gute Betreuungssituation in Landau mit unterschiedlichen Trägern und unterschiedlichen Angeboten. Man sei quantitativ, aber auch qualitativ gut aufgestellt. So habe Landau mit 7,5 die zweitbeste Kind/Erzieher-Relation in der Pfalz. Das Land orientiere sich aber eher an einer Relation von 11,0. Alle Stellen die man habe seien bisher vom Land mitfinanziert worden. Der Gesetzentwurf des Landes sehe nun wesentliche Änderungen vor. Eine Änderung sei der Rechtsanspruch auf 7 Stunden Betreuung mit Mittagessen. Dies sei grundsätzlich begrüßenswert, man müsse aber sehen, dass hierzu im Moment die finanziellen, räumlichen und personellen Kapazitäten fehlen. Weiter werde die Finanzierung des Landes von bisher Gruppen auf künftig belegte Plätze umgestellt. Künftig werde es nur noch drei Altersgruppen geben, die u2, die ü2 und die ü6-Kinder. Eine Bevorratung von Plätzen werde künftig nicht mehr möglich sein, es dürfe nur noch maximal 8 % freie Plätze im Jahresdurchschnitt geben. Dies bringe für die Träger eine große finanzielle Unsicherheit und habe unmittelbare Auswirkungen auf das Personal. Wenn das Land derzeit noch 2,750 Fachkraftstellen mitfinanziere, seien dies künftig nur noch 2,288 Fachkraftstellen bei gleicher Gruppengröße. Dies bedeute, dass nach derzeitigem Angebot das Land 230 Stellen dauerhaft bezuschusst. Derzeit habe man aber 268 Stellen, die auch vom Land bezuschusst werden. Somit gebe es für 38,12 Stellen keinen gesicherten Landeszuschuss. Hinzu kämen noch 13,6 geförderte Stellen aus dem Sozialraumbudget und 11,4 Vollzeitstellen aus dem Entwicklungsbudget. Somit blieben 13,08 Vollzeitstellen, die nicht finanziert seien. Diese künftigen Budgets hätten den Nachteil, dass sie nicht dynamisiert, sondern festgeschrieben seien. Dadurch würden die Budgets jährlich immer mehr abschmelzen. Es sei eine wesentliche Verschlechterung, da das Risiko bei der Stadt bleibe und sich die Mitfinanzierung des Landes jährlich verringere. Zur Folge habe dies, dass man Öffnungszeiten verkürzen oder Personal abbauen müsse.

 

Ratsmitglied Maier bat um Auskunft, wie die Krippenplätze heute berechnet werden.

 

Herr Eisenstein erläuterte, dass derzeit tatsächlich nur 70 Plätze von 1-jährigen belegt werden. Das Land gehe von 150 Krippenplätzen aus, im Alter von 0-3 Jahren. Dies sei eine falsche Annahme gewesen, die man dem Land aber habe deutlich machen können.

 

Ratsmitglied Schwarzmüller wollte wissen, warum nicht alle 150 Plätze belegt seien.

 

Herr Eisenstein erklärte, dass dies daran liege, dass man gerade für jüngere Kinder erst noch ausbauen müsse.

 

Ratsmitglied Thiel sagte, dass er die Ministerin so verstanden habe, dass die 8 % nicht tagesaktuell, sondern über das ganze Jahr und nicht für eine Einrichtung, sondern über den ganzen Jugendamtsbezirk zu sehen seien.

 

Herr Eisenstein bestätigte, dass es nicht tagesaktuell, aber monatsgenau abgerechnet werde. Die 8 % müssten auch auf alle Einrichtungen verteilt werden. Dies werde zur Platzverknappung führen.

 

Ratsmitglied Lerch bat um Erläuterung, was noch an zusätzlichen Aufgaben dazu komme und wie diese finanziert werden.

 

Herr Eisenstein erläuterte, dass bisher ca. 7 % Personalkosten, also etwa 1,1 Millionen Euro von den Trägern übernommen worden seien. Gesetzlich sei dies künftig nicht mehr festgelegt, so das man abwarten müsse, wie sich dies entwickle.

 

Ratsmitglied Burgdörfer sah eine große Verunsicherung des Personals.

 

Herr Eisenstein war der Meinung, dass dies ein wichtiger Punkt sei. Es werde vermehrt zu befristeten Verträgen kommen, weil das System insgesamt wackliger werde. Als Kommune habe man hier keine Möglichkeit zu steuern.