Beschlussvorschlag:

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C 37, Lebensmittelmarkt Wieslauterstraße 55“ vom April 2018 entsprechend den in der als Anlage 6 beigefügten Synopse vom 6. Dezember 2018 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C 37, Lebensmittelmarkt Wieslauterstraße 55“ vom April 2018 entsprechend den in der als Anlage 7 beigefügten Synopse vom 6. Dezember 2018 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.         Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C 37, Lebensmittelmarkt Wieslauterstraße 55“ wird in der Fassung vom Dezember 2018 zur erneuten Offenlage beschlossen. Die Begründung und der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans werden gebilligt (Anlagen 1-4).

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „C 37, Lebensmittelmarkt Wieslauterstraße 55“ in der Fassung vom Dezember 2018 nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

 


In der Einführung durch den Vorsitzenden in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 11.12.2018, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, kam zum Ausdruck, dass die Höhe der Versiegelung bei dem Bauprojekt eine Herausforderung gewesen sei, die nun zu einer guten Lösung führte. So sei dem Verhandlungsgeschick des Herrn Schneider zu verdanken, dass jetzt eine Gründachnutzung des Vorhabenträgers vorgesehen sei. Die Errichtung eines begrünten Daches sei Vorbild für weitere Projekte und könne nachhaltig zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen.

 

Herr Kamplade wies darauf hin, dass sich in den Anlagen 5 und 7 jeweils eine kleine Änderung ergeben hätte. In der ausgedruckten Version, welche den Fraktionen vom Hauptamt im Vorfeld zur Verfügung gestellt werden, seien diese Änderungen noch nicht enthalten gewesen. Die digitalen Sitzungsunterlagen hingegen seien rechtzeitig aktualisiert worden.

 

Ausschussmitglied Herr Eichhorn hatte eine Frage zur Formulierung des Beschlusses Nr. 4, da anders als zu Beschluss Nr. 1 die explizite Nennung der Öffentlichkeitsbeteiligung fehlen würde. Herr Kamplade erklärte, dass die Formulierung „öffentlich auslegen“ eine Beteiligung der Öffentlichkeit impliziere.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold signalisierte seine Zustimmung zur Sitzungsvorlage, obwohl er sich ursprünglich eine Wohnbebauung auf dem Markt gewünscht habe. Die Begrünung des Daches hielt Herr Eisold für einen Weg in die richtige Richtung.

 

Ausschussmitglied Frau Heidbreder lobte die beabsichtigte Dachbegrünung und die etwa 20 Bäume, welche auf dem Parkplatzareal gepflanzt bzw. erhalten werden. Allerdings erinnerte Frau Heidbreder daran, dass die CO2-Ausstöße des Parkplatzsuchverkehrs an einem Tag so hoch sein werden, wie letztlich durch die Bäume kompensiert werden könnten. Beschämend fand Frau Heidbreder, dass die Polizei in einer Stellungnahme sich für größere Parkplätze für SUVs aussprach. Abschließend wollte Frau Heidbreder wissen, ob es Ladestationen für E-Autos sowie überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten geben werde und eine Flohmarktnutzung möglich sei.

Herr Schneider ging auf Frau Heidbreders Fragen ein und zeigte anhand einer Grafik, dass es überdachte Fahrradabstellplätze geben werde. Hinsichtlich der E-Ladesäulen werde er sich nochmals mit dem Vorhabenträger in Verbindung setzen. Des Weiteren sei eine Flohmarktnutzung sonntags grundsätzlich möglich, müsste jedoch vom Eigentümer freigegeben werden.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth zeigte sich erfreut, dass sich der Lebensmittelmarkt vergrößern könnte und es trotzdem mehr „Grün“ geben werde. Könnten ggf. Rasengittersteine für die Erstellung des Parkplatzes herangezogen werden?

Allgemein, so Herr Freiermuth, würden Autos größer werden, weshalb er den Vorschlag der Polizei für gut empfinde, größere Parkplätze herzustellen. Vielleicht könnte als Kompromiss eine Parkplatzbreite von 2,60 m dienen, anstatt der gesetzlichen Breite von 2,50 m und den von der Polizei vorgeschlagenen 3,00 m.

Herr Kamplade nahm Bezug auf Herrn Freiermuths Wortbeitrag und erklärte, dass der Vorhabenträger bereits Pflaster für die Parkplatzfläche verwenden werde, das eine wasserdurchlässige Struktur habe und eine höhere Versickerungsrate aufweise. Zudem betonte Herr Kamplade, dass der Vorhabenträger einige größere Parkplätze herstellen und es auch an sich mehr Parkplätze als gefordert geben werde.

 

Ausschussmitglied Herr Wagner hatte eine Frage zu den geplanten Personalräumen im Dachgeschoss, die er bei der Ursprungsplanung nicht wahrnahm. Herr Schneider erklärte, dass der Vorhabenträger ein Pultdach errichten möchte. Auch in der Ursprungsplanung waren Räumlichkeiten für die Belegschaft (hier Pausenräume) im Dachgeschoss vorgesehen.

 

Seitens der Bauausschussmitglieder gab es keinen weiteren Klärungsbedarf, so dass der Bauausschuss einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zustimmte.