Sitzung: 18.12.2018 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 610/539/2018
Beschlussvorschlag:
1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C 37, Lebensmittelmarkt Wieslauterstraße 55“ vom April 2018 entsprechend den in der als Anlage 6 beigefügten Synopse vom 6. Dezember 2018 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C 37, Lebensmittelmarkt Wieslauterstraße 55“ vom April 2018 entsprechend den in der als Anlage 7 beigefügten Synopse vom 6. Dezember 2018 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C 37, Lebensmittelmarkt Wieslauterstraße 55“ wird in der Fassung vom Dezember 2018 zur erneuten Offenlage beschlossen. Die Begründung und der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans werden gebilligt (Anlagen 1-4).
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „C 37, Lebensmittelmarkt Wieslauterstraße 55“ in der Fassung vom Dezember 2018 nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.
In der Einführung durch den Vorsitzenden in die Sitzungsvorlage der
Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 11.12.2018, welche der
Niederschrift als Anlage beigefügt ist, kam zum Ausdruck, dass die Höhe der
Versiegelung bei dem Bauprojekt eine Herausforderung gewesen sei, die nun zu einer
guten Lösung führte. So sei dem Verhandlungsgeschick des Herrn Schneider zu
verdanken, dass jetzt eine Gründachnutzung des Vorhabenträgers vorgesehen sei.
Die Errichtung eines begrünten Daches sei Vorbild für weitere Projekte und
könne nachhaltig zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen.
Herr Kamplade wies darauf
hin, dass sich in den Anlagen 5 und 7 jeweils eine kleine Änderung ergeben
hätte. In der ausgedruckten Version, welche den Fraktionen vom Hauptamt im
Vorfeld zur Verfügung gestellt werden, seien diese Änderungen noch nicht
enthalten gewesen. Die digitalen Sitzungsunterlagen hingegen seien rechtzeitig
aktualisiert worden.
Ausschussmitglied Herr Eichhorn hatte eine Frage zur Formulierung des Beschlusses Nr. 4, da anders als zu
Beschluss Nr. 1 die explizite Nennung der Öffentlichkeitsbeteiligung fehlen
würde. Herr Kamplade erklärte, dass die Formulierung „öffentlich
auslegen“ eine Beteiligung der Öffentlichkeit impliziere.
Ausschussmitglied Herr Eisold signalisierte seine Zustimmung zur Sitzungsvorlage, obwohl er sich
ursprünglich eine Wohnbebauung auf dem Markt gewünscht habe. Die Begrünung des
Daches hielt Herr Eisold für einen Weg in die richtige Richtung.
Ausschussmitglied Frau Heidbreder lobte die beabsichtigte Dachbegrünung und die etwa 20 Bäume, welche auf
dem Parkplatzareal gepflanzt bzw. erhalten werden. Allerdings erinnerte Frau
Heidbreder daran, dass die CO2-Ausstöße des Parkplatzsuchverkehrs an einem Tag
so hoch sein werden, wie letztlich durch die Bäume kompensiert werden könnten.
Beschämend fand Frau Heidbreder, dass die Polizei in einer Stellungnahme sich
für größere Parkplätze für SUVs aussprach. Abschließend wollte Frau Heidbreder
wissen, ob es Ladestationen für E-Autos sowie überdachte
Fahrradabstellmöglichkeiten geben werde und eine Flohmarktnutzung möglich sei.
Herr Schneider ging auf
Frau Heidbreders Fragen ein und zeigte anhand einer Grafik, dass es überdachte
Fahrradabstellplätze geben werde. Hinsichtlich der E-Ladesäulen werde er sich
nochmals mit dem Vorhabenträger in Verbindung setzen. Des Weiteren sei eine
Flohmarktnutzung sonntags grundsätzlich möglich, müsste jedoch vom Eigentümer
freigegeben werden.
Ausschussmitglied Herr Freiermuth zeigte sich erfreut, dass sich der Lebensmittelmarkt vergrößern könnte und
es trotzdem mehr „Grün“ geben werde. Könnten ggf. Rasengittersteine für die
Erstellung des Parkplatzes herangezogen werden?
Allgemein, so Herr Freiermuth, würden Autos größer werden, weshalb er den
Vorschlag der Polizei für gut empfinde, größere Parkplätze herzustellen.
Vielleicht könnte als Kompromiss eine Parkplatzbreite von 2,60 m dienen,
anstatt der gesetzlichen Breite von 2,50 m und den von der Polizei
vorgeschlagenen 3,00 m.
Herr Kamplade nahm Bezug
auf Herrn Freiermuths Wortbeitrag und erklärte, dass der Vorhabenträger bereits
Pflaster für die Parkplatzfläche verwenden werde, das eine wasserdurchlässige
Struktur habe und eine höhere Versickerungsrate aufweise. Zudem betonte Herr
Kamplade, dass der Vorhabenträger einige größere Parkplätze herstellen und es
auch an sich mehr Parkplätze als gefordert geben werde.
Ausschussmitglied Herr Wagner hatte eine Frage zu den geplanten Personalräumen im Dachgeschoss, die er
bei der Ursprungsplanung nicht wahrnahm. Herr Schneider erklärte, dass
der Vorhabenträger ein Pultdach errichten möchte. Auch in der Ursprungsplanung
waren Räumlichkeiten für die Belegschaft (hier Pausenräume) im Dachgeschoss
vorgesehen.
Seitens der Bauausschussmitglieder gab es keinen weiteren Klärungsbedarf, so dass der Bauausschuss einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zustimmte.