Beschluss: zur Kenntnis genommen

die Verwaltung zu beauftragen in Zusammenarbeit mit dem Beirat für ältere Menschen die Gefahrenpunkte zu besprechen und Optimierungsmöglichkeiten zu erarbeiten und umzusetzen. 

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag des Beirates für ältere Menschen vom 11. Dezember 2018, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Herr Schmitt, Vorsitzender des Beirates, begründete den Antrag. Die Gefahrensituationen in diesen Bereichen der Fußgängerzone seien kein subjektives Empfinden der Bürger, sondern sei tatsächlich vorhanden. Ursache der Gefahrenproblematik sei die nicht ausreichende Kennzeichnung.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass jeder um die Gefahrenkonflikte in der Fußgängerzone wisse. Sein Vorschlag wäre, dass Verwaltung und Beirat miteinander die Gefahrenpunkte besprechen und nach Optimierungsmöglichkeiten suchen.

 

Ratsmitglied Bakhtari stimmte für die CDU-Stadtratsfraktion dem Antrag ausdrücklich zu. Man bitte aber die Verwaltung ein befristetes Fahrverbot zwischen 9.00 Uhr und 20.00 Uhr zu prüfen. Damit wäre eine Nutzung der Fußgängerzone durch Radfahrer außerhalb der Geschäftsöffnungszeiten gewährleistet.

 

Ratsmitglied Schwarzmüller war ebenfalls der Meinung, dass die Beschilderung in der Fußgängerzone nicht ausreichend sei. Dennoch sei sie der Meinung, dass noch mehr Schilder nicht zielführend seien. Man müsste vielmehr häufiger Kontrollen machen.

 

Ratsmitglied Hartmann betonte, dass eine Sperrung der Fußgängerzone für Radfahrer zu den Ladenöffnungszeiten konsequent wäre. Man sollte im Bauausschuss darüber reden. Die lückenhafte Beschilderung müsse aber verbessert werden, in diesem Punkt habe der Beirat Recht.

 

Ratsmitglied Freiermuth unterstrich, dass es nichts nütze immer mehr Verbotsschilder aufzustellen, das Verbot müsse auch kontrolliert werden.

 

Ratsmitglied Wagner stimmte den Vorrednern im wesentlichen zu. Man könne beobachten, dass es immer wieder zu Konflikten in der Fußgängerzone komme. Hiersollte man auch durchaus noch mal appellieren, Unabhängig davon sei eine bessere Beschilderung in jedem Fall sinnvoll. Man müsse es aber auch durchsetzen, ansonsten sei ein Verbot sinnlos.      


Der Stadtrat beschloss einstimmig: