die Verwaltung zu beauftragen in
Zusammenarbeit mit dem Beirat für ältere Menschen die Gefahrenpunkte zu
besprechen und Optimierungsmöglichkeiten zu erarbeiten und umzusetzen.
Der Vorsitzende verwies auf den Antrag des Beirates für
ältere Menschen vom 11. Dezember 2018, der dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt ist.
Herr Schmitt, Vorsitzender des Beirates, begründete den
Antrag. Die Gefahrensituationen in diesen Bereichen der Fußgängerzone seien
kein subjektives Empfinden der Bürger, sondern sei tatsächlich vorhanden.
Ursache der Gefahrenproblematik sei die nicht ausreichende Kennzeichnung.
Der Vorsitzende erklärte, dass jeder um die
Gefahrenkonflikte in der Fußgängerzone wisse. Sein Vorschlag wäre, dass
Verwaltung und Beirat miteinander die Gefahrenpunkte besprechen und nach
Optimierungsmöglichkeiten suchen.
Ratsmitglied
Bakhtari stimmte für die
CDU-Stadtratsfraktion dem Antrag ausdrücklich zu. Man bitte aber die Verwaltung
ein befristetes Fahrverbot zwischen 9.00 Uhr und 20.00 Uhr zu prüfen. Damit
wäre eine Nutzung der Fußgängerzone durch Radfahrer außerhalb der
Geschäftsöffnungszeiten gewährleistet.
Ratsmitglied
Schwarzmüller war ebenfalls
der Meinung, dass die Beschilderung in der Fußgängerzone nicht ausreichend sei.
Dennoch sei sie der Meinung, dass noch mehr Schilder nicht zielführend seien.
Man müsste vielmehr häufiger Kontrollen machen.
Ratsmitglied
Hartmann betonte, dass eine
Sperrung der Fußgängerzone für Radfahrer zu den Ladenöffnungszeiten konsequent
wäre. Man sollte im Bauausschuss darüber reden. Die lückenhafte Beschilderung
müsse aber verbessert werden, in diesem Punkt habe der Beirat Recht.
Ratsmitglied
Freiermuth unterstrich, dass
es nichts nütze immer mehr Verbotsschilder aufzustellen, das Verbot müsse auch
kontrolliert werden.
Ratsmitglied Wagner stimmte den Vorrednern im wesentlichen zu. Man könne beobachten, dass es immer wieder zu Konflikten in der Fußgängerzone komme. Hiersollte man auch durchaus noch mal appellieren, Unabhängig davon sei eine bessere Beschilderung in jedem Fall sinnvoll. Man müsse es aber auch durchsetzen, ansonsten sei ein Verbot sinnlos.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: