Sitzung: 29.01.2019 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 610/541/2019
Beschlussvorschläge:
1. Der Bebauungsplan C 25 „Konversion
Landau Süd / Landesgartenschau“ – 2. Teiländerung, (Planzeichnung und
Textfestsetzungen) wird in der Fassung von Januar 2019 als Entwurf beschlossen
und die Begründung gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Entwurf des C 25 „Konversion Landau Süd / Landesgartenschau“ – 2. Teiländerung,
sowie seiner Begründung in der Fassung von Januar 2019 nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich bekannt zu machen und gem. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen.
Der Vorsitzende leitete in die Sitzungsvorlage
der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 11.01.2019, welche der
Niederschrift als Anlage beigefügt ist, ein und betonte, dass es nun um das
Thema „Bildung“ gehe und eine universitäre Nutzung durch die 2. Teiländerung
des Bebauungsplans C 25 ermöglicht werden sollte. Der Vorsitzende übergab
sodann das Wort an Herrn Busmann, der eine Präsentation vorbereitet hatte.
Herr Busmann führte den Bauausschuss mithilfe einer Grafik in den
westlichen Bereich des Bebauungsplans C 25. Die universitären Einrichtungen
seien in der Stadt sehr verstreut, so dass ein „Campus Süd“ etabliert werden
soll. Damit eine Reduzierung der Standorte erfolgen könne, müsse eine
Teiländerung des Bebauungsplans im Bereich der Hartmannstraße / Heinrich-Diehl-Straße
aufgrund der geänderten Nutzung erfolgen. Hinzu komme, so Herr Busmann, die
Stellplatzdiskussion. Es werden etwa 60 Stellplätze für das Bauvorhaben der
Universität benötigt. Diese können in verschiedenen Varianten und Ausrichtungen
hergestellt werden. Zudem stelle sich noch die Frage, wie das Gebiet
verkehrlich angebunden werde. Eine stärkere Vernetzung z.B. durch
Wegeverbindungen über das Gleis hin zur Eutzingerstraße sollten noch diskutiert
werden.
Der Vorsitzende dankte Herrn Busmann für dessen
Ausführungen und übergab das Wort an die Bauausschussmitglieder.
Ausschussmitglied Herr Lerch sah eine
erfreuliche und positive Entwicklung. Dennoch sensibilisierte er, dass
Zielkonflikte entstehen können. Zum einen in Bezug auf die Erschließbarkeit
(hier: Zu- und Abfahrten, stärkere Anbindung des ÖPNV) und zum anderen wegen
der angrenzenden Wohnnutzung. Herr Lerch bat die Verwaltung darum, so wenige
Konflikte wie möglich entstehen zu lassen.
Ausschussmitglied Herr Maier fand es gut,
dass der Universität ermöglicht werde, ihre Kräfte zu bündeln. Dies würde
mitunter auch die Zukunft des Universitätsstandortes sichern und stärken.
Hinsichtlich der Parkplatzsituation merkte Herr Maier an, dass überwiegend
tagsüber mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zu rechnen sei. Abends könnten dann die
Anwohnerinnen und Anwohner die Stellplätze nutzen.
Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler stimmte seinem
Vorredner zu und sprach sich für die universitäre Nutzung des Teilbereichs aus.
Dies würde der Universität eine höhere Flexibilität gewährleisten. Die
Detailplanungen z.B. hinsichtlich eines Parkdecks bedürfen zu einem späteren
Zeitpunkt noch einer intensiveren Diskussion. Kritisch äußerte sich Herr
Lichtenthäler abschließend zur Sanierung der Brücke und dem zu erwartenden
Autoverkehr.
Ausschussmitglied Herr Freiermuth merkte an,
dass die Universität den Bedarf habe und ihr eine Chance zur Erweiterung
gegeben werden sollte. Die Mobilität werde allerdings noch Probleme bereiten,
befürchtete Herr Freiermuth, auch wenn die rechtlichen Vorgaben seitens des
Bauherren eingehalten werden. In diesem Zusammenhang betonte Herr Freiermuth,
dass etliche Seminare bis spät abends andauern können und die Parkplätze dann
für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht zur Verfügung stünden.
Der Vorsitzende betonte, dass der Wohnpark Am
Ebenberg auch Arbeits- und Studienplätze biete und somit eine Nähe zu
universitären Einrichtungen gut sei. Der Vorsitzende bedauerte, dass ein
Fahrradstellplatznachweis noch nicht nötig sei und nicht so streng wie bei Pkws
gehandhabt werde.
Zu Herrn Lichtenthälers Anmerkung hinsichtlich der Brücke äußerte der Vorsitzende, dass eine Einbahnregelung am wahrscheinlichsten sei und Verkehrsuntersuchungen hinsichtlich einer denkbaren Öffnung der Brücke natürlich noch erfolgen müssten.
Seitens der Bauausschussmitglieder gab es keinen weiteren Klärungsbedarf, so dass der Bauausschuss einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zustimmte.