Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschläge:

 

1.         Der Bebauungsplan C 25 „Konversion Landau Süd / Landesgartenschau“ – 2. Teiländerung, (Planzeichnung und Textfestsetzungen) wird in der Fassung von Januar 2019 als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des C 25 „Konversion Landau Süd / Landesgartenschau“ – 2. Teiländerung, sowie seiner Begründung in der Fassung von Januar 2019 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen und gem. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 


Der Vorsitzende leitete in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 11.01.2019, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, ein und betonte, dass es nun um das Thema „Bildung“ gehe und eine universitäre Nutzung durch die 2. Teiländerung des Bebauungsplans C 25 ermöglicht werden sollte. Der Vorsitzende übergab sodann das Wort an Herrn Busmann, der eine Präsentation vorbereitet hatte.

 

Herr Busmann führte den Bauausschuss mithilfe einer Grafik in den westlichen Bereich des Bebauungsplans C 25. Die universitären Einrichtungen seien in der Stadt sehr verstreut, so dass ein „Campus Süd“ etabliert werden soll. Damit eine Reduzierung der Standorte erfolgen könne, müsse eine Teiländerung des Bebauungsplans im Bereich der Hartmannstraße / Heinrich-Diehl-Straße aufgrund der geänderten Nutzung erfolgen. Hinzu komme, so Herr Busmann, die Stellplatzdiskussion. Es werden etwa 60 Stellplätze für das Bauvorhaben der Universität benötigt. Diese können in verschiedenen Varianten und Ausrichtungen hergestellt werden. Zudem stelle sich noch die Frage, wie das Gebiet verkehrlich angebunden werde. Eine stärkere Vernetzung z.B. durch Wegeverbindungen über das Gleis hin zur Eutzingerstraße sollten noch diskutiert werden.

 

Der Vorsitzende dankte Herrn Busmann für dessen Ausführungen und übergab das Wort an die Bauausschussmitglieder.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch sah eine erfreuliche und positive Entwicklung. Dennoch sensibilisierte er, dass Zielkonflikte entstehen können. Zum einen in Bezug auf die Erschließbarkeit (hier: Zu- und Abfahrten, stärkere Anbindung des ÖPNV) und zum anderen wegen der angrenzenden Wohnnutzung. Herr Lerch bat die Verwaltung darum, so wenige Konflikte wie möglich entstehen zu lassen.

 

Ausschussmitglied Herr Maier fand es gut, dass der Universität ermöglicht werde, ihre Kräfte zu bündeln. Dies würde mitunter auch die Zukunft des Universitätsstandortes sichern und stärken. Hinsichtlich der Parkplatzsituation merkte Herr Maier an, dass überwiegend tagsüber mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zu rechnen sei. Abends könnten dann die Anwohnerinnen und Anwohner die Stellplätze nutzen.

 

Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler stimmte seinem Vorredner zu und sprach sich für die universitäre Nutzung des Teilbereichs aus. Dies würde der Universität eine höhere Flexibilität gewährleisten. Die Detailplanungen z.B. hinsichtlich eines Parkdecks bedürfen zu einem späteren Zeitpunkt noch einer intensiveren Diskussion. Kritisch äußerte sich Herr Lichtenthäler abschließend zur Sanierung der Brücke und dem zu erwartenden Autoverkehr.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth merkte an, dass die Universität den Bedarf habe und ihr eine Chance zur Erweiterung gegeben werden sollte. Die Mobilität werde allerdings noch Probleme bereiten, befürchtete Herr Freiermuth, auch wenn die rechtlichen Vorgaben seitens des Bauherren eingehalten werden. In diesem Zusammenhang betonte Herr Freiermuth, dass etliche Seminare bis spät abends andauern können und die Parkplätze dann für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht zur Verfügung stünden.

 

Der Vorsitzende betonte, dass der Wohnpark Am Ebenberg auch Arbeits- und Studienplätze biete und somit eine Nähe zu universitären Einrichtungen gut sei. Der Vorsitzende bedauerte, dass ein Fahrradstellplatznachweis noch nicht nötig sei und nicht so streng wie bei Pkws gehandhabt werde.

Zu Herrn Lichtenthälers Anmerkung hinsichtlich der Brücke äußerte der Vorsitzende, dass eine Einbahnregelung am wahrscheinlichsten sei und Verkehrsuntersuchungen hinsichtlich einer denkbaren Öffnung der Brücke natürlich noch erfolgen müssten.


Seitens der Bauausschussmitglieder gab es keinen weiteren Klärungsbedarf, so dass der Bauausschuss einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zustimmte.