Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschläge:

1.         Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans „MH 4, Östliche Ortserweiterung Mörzheim“ wird auf die Flurstücke 172/4, 174, 178/2, 3577, 3578, 3579 sowie teilweise die Flurstücke 320/15, 3575 und 3576, Gemarkung Mörzheim verkleinert.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des zu erarbeiten Vorentwurfs des Bebauungsplans erneut vorzunehmen.

 

 

 


Der Vorsitzende zeigte sich beim Aufrufen der Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 15.01.2019, auf welche verwiesen wird, erfreut, dass dem Stadtteil Mörzheim eine Perspektive hinsichtlich der Ortserweiterung gegeben werden könne – obwohl die ursprünglich beabsichtigte Fläche nicht zu realisieren war. Es handele sich um eine gute Entscheidung für Mörzheim.


Da es keine Wortmeldungen seitens der Ausschussmitglieder gab, konnte der Vorsitzende direkt die Beschlussfassung einleiten. Der Bauausschuss empfahl daraufhin dem Hauptausschuss sowie dem Stadtrat einstimmig, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.