Sitzung: 29.01.2019 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Befangen: 2
Vorlage: 610/543/2019
Beschlussvorschläge:
1.
Der Bebauungsplan C 25 „Konversion
Landau Süd / Landesgartenschau“ – 1. Teiländerung, (Planzeichnung und Textfestsetzungen) wird in der Fassung von
Januar 2019 als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt.
2.
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Entwurf des C 25 „Konversion Landau Süd / Landesgartenschau“ – 1.
Teiländerung, sowie seiner Begründung in der Fassung von
Januar 2019 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen und gem. § 3
Abs. 2 BauGB auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der
Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 14.01.2019 auf, welche der
Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Nachdem er Herrn Arne Busmann als
Vortragenden begrüßte, erklärte Herr Dr. Ingenthron direkt, dass er zu diesem
Tagesordnungspunkt den Vorsitz an das älteste Ratsmitglied, Herrn Eichhorn,
übergebe, da für ihn ein Ausschließungsgrund gem. § 22 Gemeindeordnung (GemO)
wegen der Beteiligung von Familienmitgliedern an dem Projekt vorliege. Herr Dr.
Ingenthron begab sich deshalb in den für Zuhörer bestimmten Teil des
Sitzungsraumes.
Auch für Ausschussmitglied Herrn Bakhtari gab
es einen Ausschließungsgrund gem. § 22 Gemeindeordnung, weshalb er sich
ebenfalls in den für Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes begab.
Der Vorsitzende, Herr Eichhorn, übergab nach
einer kurzen Einleitung und dem Hinweis, dass sich nun eine andere Nutzung als
bisher vorgesehen etabliere und ein Schwerpunkt auf dem Dienstleistungssektor,
hier medizinische Versorgung, liege das Wort an Herrn Busmann, der eine
Präsentation vorbereitet hatte.
Herr Busmann erläuterte zu Beginn seines Vortrages, dass bereits
in der Masterplanung des Areals erkannt wurde, den Stadteingang mittels eines
Hochpunkts zu markieren. Damals sei allerdings noch die Südtangente Richtung
Autobahn 65 Thema gewesen. Anhand einer Grafik zeigte Herr Busmann die
Entwicklung des Gebietes. So wurde bereits im Jahr 2011 eine erste Teiländerung
des Masterplans durchgeführt, um einen Kreisverkehr an der Einmündung der
Cornichonstraße zu konzipieren. Im Jahr 2015 wurde dann allerdings beraten und
entschieden, dass die Planungen zur Südtangente auf Grund verschiedener
fachlicher Aspekte nicht weiterverfolgt wurden. Somit wurde die für die
geplante Südtangente reservierte Fläche im Zuge der Fortschreibung des
städtebaulichen Rahmenplans als Grünfläche mit Hochpunkt ausgewiesen. Auch der
Kreisverkehr sei an der Stelle somit nicht mehr notwendig. Schließlich konnten
sich im Jahr 2016 Investoren mit ihren Konzepten um die Fläche bewerben, so
dass im Jahr 2017 mittels eines anonymen Bieterverfahrens das Grundstück an
eine Ärztegemeinschaft für die Errichtung eines neuen Medizinischen
Versorgungszentrums (MVZ) vergeben wurde. Herr Busmann erläuterte weiterhin das
Konzept des MVZ mit den drei Baukörpern, welche einer öffentlichen Nutzung
(z.B. eine Gastronomie) im Erdgeschoss zugeführt werden sollen. Der
Nutzungsschwerpunkt werde jedoch auf der medizinischen Versorgung liegen. Die
drei Baukörper werden sich optisch an den umliegenden Kasernengebäuden
orientieren. Vorspringende Kopfbauten gliedern den insgesamt massiven
Baukörper.
Der Vorsitzende, Herr Eichhorn, dankte Herrn
Busmann für dessen Vortrag und übergab das Wort an die Bauausschussmitglieder.
Da sich aus dem Plenum keine Fragen ergaben, meldete er sich selbst zu Wort.
Herrn Eichhorn fiel bei der Betrachtung der Sitzungsvorlage (Anlage 2, Seite
15) auf, dass es drei Orte gab mit Bodenbelastungen. Seien diese von
militärischer Natur oder Hinterlassenschaften der Bahn?
Herr Kamplade ging auf die von Herrn Eichhorn angesprochenen
Bodenbelastungen ein. Seines Wissens wurden die Altlasten durch eine Fachfirma
noch vor dem Stattfinden der Landesgartenschau umfassend saniert. Auch
Verdachtspunkte wurden untersucht und ausgeräumt. Möglicherweise sei der Punkt
in den Unterlagen enthalten, weil in der vorliegenden Bebauungsplanänderung auf
den Ursprungsplan aus dem Jahr 2014 Bezug genommen wurde. Man werde dies im
weiteren Verfahren aufklären.
Ausschussmitglied Herr Freiermuth dankte Herrn
Busmann für die schöne und sachliche Präsentation. Ihn interessierte noch, wie
viele Tiefgaragenstellplätze entstehen werden. Herr Freiermuth könne sich
vorstellen, dass das MVZ ein Magnet sein werde. Herr Busmann antwortete
ihm, dass mindestens 200 Stellplätze errichtet werden.
Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler betrachtete es
als logische Konsequenz, dass der Kreisverkehr nicht mehr gebraucht werde. Der
Sitzungsvorlage könne Herr Lichtenthäler folgen und hielt diese für
nachvollziehbar. Dennoch erinnerte er daran, bei der verkehrlichen Betrachtung
stärker den Radverkehr miteinzubeziehen.
Der Bauausschuss beschloss im Anschluss einstimmig die nachfolgenden Beschlussvorschläge und Herr Dr. Ingenthron sowie Ausschussmitglied Herr Bakhtari konnten wieder Platz am Sitzungstisch nehmen.