Beschlussvorschläge:

1.         Der Bebauungsplan C 25 „Konversion Landau Süd / Landesgartenschau“ – 1. Teiländerung, (Planzeichnung und Textfestsetzungen) wird in der Fassung von Januar 2019 als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des C 25 „Konversion Landau Süd / Landesgartenschau“ – 1. Teiländerung, sowie seiner Begründung in der Fassung von Januar 2019 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen und gem. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 14.01.2019 auf, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Nachdem er Herrn Arne Busmann als Vortragenden begrüßte, erklärte Herr Dr. Ingenthron direkt, dass er zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz an das älteste Ratsmitglied, Herrn Eichhorn, übergebe, da für ihn ein Ausschließungsgrund gem. § 22 Gemeindeordnung (GemO) wegen der Beteiligung von Familienmitgliedern an dem Projekt vorliege. Herr Dr. Ingenthron begab sich deshalb in den für Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes.

 

Auch für Ausschussmitglied Herrn Bakhtari gab es einen Ausschließungsgrund gem. § 22 Gemeindeordnung, weshalb er sich ebenfalls in den für Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes begab.

 

Der Vorsitzende, Herr Eichhorn, übergab nach einer kurzen Einleitung und dem Hinweis, dass sich nun eine andere Nutzung als bisher vorgesehen etabliere und ein Schwerpunkt auf dem Dienstleistungssektor, hier medizinische Versorgung, liege das Wort an Herrn Busmann, der eine Präsentation vorbereitet hatte.

 

Herr Busmann erläuterte zu Beginn seines Vortrages, dass bereits in der Masterplanung des Areals erkannt wurde, den Stadteingang mittels eines Hochpunkts zu markieren. Damals sei allerdings noch die Südtangente Richtung Autobahn 65 Thema gewesen. Anhand einer Grafik zeigte Herr Busmann die Entwicklung des Gebietes. So wurde bereits im Jahr 2011 eine erste Teiländerung des Masterplans durchgeführt, um einen Kreisverkehr an der Einmündung der Cornichonstraße zu konzipieren. Im Jahr 2015 wurde dann allerdings beraten und entschieden, dass die Planungen zur Südtangente auf Grund verschiedener fachlicher Aspekte nicht weiterverfolgt wurden. Somit wurde die für die geplante Südtangente reservierte Fläche im Zuge der Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans als Grünfläche mit Hochpunkt ausgewiesen. Auch der Kreisverkehr sei an der Stelle somit nicht mehr notwendig. Schließlich konnten sich im Jahr 2016 Investoren mit ihren Konzepten um die Fläche bewerben, so dass im Jahr 2017 mittels eines anonymen Bieterverfahrens das Grundstück an eine Ärztegemeinschaft für die Errichtung eines neuen Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) vergeben wurde. Herr Busmann erläuterte weiterhin das Konzept des MVZ mit den drei Baukörpern, welche einer öffentlichen Nutzung (z.B. eine Gastronomie) im Erdgeschoss zugeführt werden sollen. Der Nutzungsschwerpunkt werde jedoch auf der medizinischen Versorgung liegen. Die drei Baukörper werden sich optisch an den umliegenden Kasernengebäuden orientieren. Vorspringende Kopfbauten gliedern den insgesamt massiven Baukörper.

 

Der Vorsitzende, Herr Eichhorn, dankte Herrn Busmann für dessen Vortrag und übergab das Wort an die Bauausschussmitglieder. Da sich aus dem Plenum keine Fragen ergaben, meldete er sich selbst zu Wort. Herrn Eichhorn fiel bei der Betrachtung der Sitzungsvorlage (Anlage 2, Seite 15) auf, dass es drei Orte gab mit Bodenbelastungen. Seien diese von militärischer Natur oder Hinterlassenschaften der Bahn?

 

Herr Kamplade ging auf die von Herrn Eichhorn angesprochenen Bodenbelastungen ein. Seines Wissens wurden die Altlasten durch eine Fachfirma noch vor dem Stattfinden der Landesgartenschau umfassend saniert. Auch Verdachtspunkte wurden untersucht und ausgeräumt. Möglicherweise sei der Punkt in den Unterlagen enthalten, weil in der vorliegenden Bebauungsplanänderung auf den Ursprungsplan aus dem Jahr 2014 Bezug genommen wurde. Man werde dies im weiteren Verfahren aufklären.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth dankte Herrn Busmann für die schöne und sachliche Präsentation. Ihn interessierte noch, wie viele Tiefgaragenstellplätze entstehen werden. Herr Freiermuth könne sich vorstellen, dass das MVZ ein Magnet sein werde. Herr Busmann antwortete ihm, dass mindestens 200 Stellplätze errichtet werden.

 

Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler betrachtete es als logische Konsequenz, dass der Kreisverkehr nicht mehr gebraucht werde. Der Sitzungsvorlage könne Herr Lichtenthäler folgen und hielt diese für nachvollziehbar. Dennoch erinnerte er daran, bei der verkehrlichen Betrachtung stärker den Radverkehr miteinzubeziehen.

 


Der Bauausschuss beschloss im Anschluss einstimmig die nachfolgenden Beschlussvorschläge und Herr Dr. Ingenthron sowie Ausschussmitglied Herr Bakhtari konnten wieder Platz am Sitzungstisch nehmen.